Veränderte AGB der Banken: Lieber akzeptieren als ignorieren!

Viele Banken und Sparkassen erhöhen aktuell die Kontoführungsgebühren. Kunden müssen dieser Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktiv zustimmen. Tausende Deutsche erhalten zurzeit Briefe mit der Aufforderung zur Unterschrift. Aber was, wenn man das gar nicht möchte und die erhöhten Gebühren nicht akzeptieren will? Den Kopf in den Sand zu stecken, ist jedenfalls keine gute Idee. Denn dann droht im schlimmsten Fall die Kontosperrung.

Bundesgerichtshof: Bankkunden müssen Änderungen zustimmen

Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021 verwendeten Banken noch die sogenannte Zustimmungsfiktion: Angekündigte Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Entgelterhöhungen sollten wirksam werden, wenn ihnen nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen wurde. Diese Praxis erklärte der BGH für rechtswidrig. Seitdem müssen Kunden ihr Einverständnis geben, wenn Vertragsänderungen eingeführt werden sollen. Das bedeutet, dass alles, was ohne Zustimmung vorgenommen wird, unwirksam ist. 

Das passiert, wenn man die AGB von Banken nicht annimmt 

Daher lassen sich Geldinstitute die zuletzt mitgeteilten Bedingungen von ihrer Kundschaft individuell bestätigen. Einige Banken kündigen nun an, ihre Entgelte zu erhöhen oder neue Gebühren einzuführen – etwa für Auslandsabhebungen oder Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Das sorgt für Unmut, ist aber leider rechtens. 
Wer ein Schreiben von seiner Bank erhält und den veränderten AGB zustimmt, wird seinen Vertrag wie gewohnt behalten – allerdings auch die erhöhten Kontoführungsgebühren zahlen ab dem im Brief angegebenen Zeitpunkt. Aber was ist, wenn man nicht reagiert beziehungsweise seine Zustimmung verweigert? Dann kann man leider nur verlieren, denn die Bank wird nun früher oder später das Konto kündigen! Außerdem besteht das Risiko, dass sie die SCHUFA und andere Wirtschaftsauskunfteien über die Kündigung informiert. Das kann sich wiederum potentiell negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken. 

Niedersachsen: 22.000 Bankkunden wird mit Kündigung gedroht

Trotzdem ist es für die Geldhäuser ein echter Kampf, die Zustimmung ihrer Kunden zu bekommen, welche sich der Konsequenzen offenbar nicht bewusst sind und auch mehrfache Aufforderungen einfach ignorieren. Am Beispiel der Landessparkasse Oldenburg in Niedersachsen sieht man, dass das üble Folgen haben kann: Das Geldinstitut hat angekündigt, rund 22.000 Konten zu kündigen, weil die Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlt. Die meisten Banken bauen jedoch weiterhin auf die Kooperationsbereitschaft ihrer Kundschaft und greifen zu mitunter kreativen Methoden, um sie zu erreichen. Inzwischen flattern nicht nur mehrmals Briefe in die Haushalte, sondern es wird zum Beispiel beim Log-in ins Online-Banking auf die veränderten AGB hingewiesen oder auch, wenn Kunden am Automaten Geld abheben. Dann reicht ein Mausklick beziehungsweise Tastendruck und die Zustimmung ist erledigt. 

Was im Fall einer Kontokündigung zu tun ist

Selbst, wenn einem gekündigt wurde und man nachträglich seine Zustimmung zu den AGB gibt, zeigen sich die meisten Geldinstitute kulant und nehmen die Kündigung zurück. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte übrigens prüfen, ob diese überhaupt wirksam ist, also, ob der Vertrag eine wirksame Kündigungsklausel enthält. Zudem dürfen die Banken eine Frist von zwei Monaten nicht unterschreiten. Ist beides der Fall, bleibt einem jedoch nichts anderes übrig, als zuzustimmen, wenn man sein Konto behalten will – oder schnell zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen zu wechseln.

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