Urlaubszeit: E-Mail-Chaos mit Ansage

Endlich Sommer! Die Traumreise ist gebucht, die Koffer gepackt und sobald Feierabend ist, geht es ab zum Flughafen. Und dann will man erstmal von Arbeit nichts mehr hören! Dabei ist das leicht gesagt, wenn auf dem Smartphone ständig Geschäftsmails aufploppen. Wir sind nicht verpflichtet, sie in unserer Freizeit zu lesen. Viele tun es trotzdem, schon allein um der Nachrichtenflut zu entgehen, die ansonsten nach dem Urlaub im Büro auf einen wartet.

E-Mails stressen Mitarbeiter auch im Urlaub

144 Milliarden E-Mails werden täglich um den Globus geschickt. Der Großteil von ihnen ist überflüssig. Doch das können wir erst beurteilen, nachdem wir sie gelesen haben. Büroangestellte verbringen ein Viertel ihrer Arbeitszeit damit, E-Mails zu lesen, zu sortieren, zu löschen, zu bearbeiten oder weiterzuleiten. Zwei von drei Deutschen machen damit nach Feierabend und auch im Urlaub weiter. Das ist natürlich nicht der Sinn der Sache, denn der Urlaub dient der Erholung. Und wer E-Mails liest oder sogar beantwortet, arbeitet. Geschieht dies auf Anordnung des Chefs, gilt es offiziell als Arbeitszeit. Verpflichtet sind Sie dazu nicht, müssen außerhalb Ihrer Arbeitszeit weder Anrufe entgegennehmen noch überhaupt in irgendeiner Form erreichbar sein. Doch hier scheiden sich eindeutig die Geister, denn viele Menschen schauen ganz bewusst während ihres Urlaubs in ihr Postfach. Nicht unbedingt aus Neugier oder Pflichtbewusstsein, sondern vielmehr, um sich den Stress nach ihrer Rückkehr zu ersparen. Dann warten nämlich meist hunderte Mails auf uns.

Große Unternehmen wissen um das Problem und haben dazu Betriebsvereinbarungen, die das Lesen während der Urlaubszeit regulieren. Klar, die meisten Arbeitgeber schätzen grundsätzlich Engagement für den Job, das über das normale Maß hinausgeht. Viele befürworten die Erreichbarkeit in der Ferienzeit, besonders für Manager. Doch andere wissen: Können die Mitarbeiter während des Urlaubs nicht entspannen, sind sie das restliche Jahr gestresst und somit nicht voll leistungsfähig, werden vielleicht sogar zu Burnout-Kandidaten.

Rechtslage: E-Mails und Freizeit

Der Urlaub ist zur Erholung da. Das sagt zumindest das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es regelt nicht nur, in welchem Umfang Urlaubsanspruch besteht, in §8 bestimmt es auch, dass „während des Urlaubs der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten darf.“ Der Autohersteller Daimler nimmt das wörtlich: Mitarbeiter können E-Mails, die während ihres Urlaubs in ihrem Postfach landen, automatisch löschen lassen. Wem das zu rabiat erscheint, hat noch andere Optionen, die bei ihren Mitarbeitern den E-Mail-Stress reduzieren können: Manche Unternehmen leiten ab 18 Uhr keine Nachrichten mehr auf Smartphones weiter. Andere limitieren die Empfängeranzahl im Adressfeld. Andere entlasten ihre Mitarbeiter, indem sie auf Rundmails komplett verzichten und stattdessen eigene Netzwerke nutzen, über die sich Mitarbeiter austauschen können. Wer Zeit und Lust hat, schaut in den Chatroom, und somit entfällt der Druck, auf eine Push-Nachricht reagieren zu müssen. Aber solch klare Regeln sind in Deutschland leider immer noch die Ausnahme. Die meisten Angestellten haben das Gefühl, ihr Chef würde das E-Mail-Checken auch in der Freizeit von ihnen erwarten. Am besten hilft immer noch eine offene Kommunikation. Besprechen Sie mit Ihrem Chef die Situation.

Wahrscheinlich ist es einfach eine Typfrage, welcher Strategie man folgt. Aber es ist auch eine Frage der Arbeitsorganisation seitens der Firma. Stellvertreterregelungen sollten nicht erst zur Urlaubszeit greifen, sondern müssen im Arbeitsalltag trainiert werden. Da sind Delegation und Teamwork gefragt, damit einzelne Mitarbeiter nicht unersetzlich sind. Das tut auch dem Mitarbeiter selbst nicht gut. Wer es partout im Urlaub nicht schafft, auf das Lesen geschäftlicher E-Mails zu verzichten, sollte sich wenigstens ein klares Zeitfenster setzen und das auch strikt einhalten.

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