Unfall am Arbeitsplatz: Alles falsch gemacht!

Es ist schnell passiert. Eben haben Sie noch oben auf dem Stuhl gestanden, um im Schrank nach einem Ordner zu angeln und dann sind Sie irgendwie hängen geblieben oder gerutscht. Jetzt liegen Sie jedenfalls auf dem Boden. Zum Glück ist es nichts Schlimmes, nur der Knöchel tut beim Auftreten weh. Ja okay, der erste Schreck ist vorbei und dann machen erstmal alle weiter. Aber der eigentliche Schreck kommt erst noch. Denn bei dem Sturz handelt es sich um einen Arbeitsunfall, und wird der nicht umgehend gemeldet, steht Ärger ins Haus.

Arbeitsunfall: Versicherung sofort benachrichtigen

Kommt es im Büro zu einem Arbeitsunfall, ist die Aufregung groß. Aber wer denkt daran, welche Maßnahmen jetzt zu ergreifen sind? Natürlich steht das Wohl des Verunfallten an erster Stelle. Trotzdem kann bei falscher Vorgehensweise jetzt die Versicherungsleistung wegfallen. Wer einen Rechtsstreit vermeiden will, sollte das korrekte Vorgehen bei einem Arbeitsunfall kennen und beachten. Ist der Betroffene versorgt, vielleicht sogar der Notruf alarmiert und Erste Hilfe geleistet worden, muss eine umfangreiche Unfalluntersuchung durchgeführt werden. Das ist nicht die Sache des Verunfallten. Neben dem Opfer müssen der Arbeitgeber, verantwortliche Führungskräfte, gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte, anwesende Zeugen sowie der Betriebsrat beteiligt sein. Dieser stellt die Befragung der Zeugen sicher und verantwortet die Sammlung aller relevanten Beweise.

Der Verunfallte kehrt nicht sofort an den Arbeitsplatz zurück, sondern sucht direkt einen Durchgangsarzt auf. Dieser diagnostiziert den Verletzungsgrad oder die Behandlungsmaßnahmen und dokumentiert den Befund. Zudem ist er dafür zuständig, zu rekonstruieren, wie der Unfall im Betrieb zustande gekommen ist. Nur so erhält der Betroffene Beweismaterial, welches er im Falle einer Gerichtsverhandlung oder eines Rechtsstreits vorlegen kann. Auch der Arbeitgeber hat nun ordentlich zu tun: So muss er einen Arbeitsunfall, welcher mehr als drei Krankheitstage nach sich zieht, umgehend der Berufsgenossenschaft melden. Das muss auch geschehen, wenn die Verletzungen zunächst gering eingeschätzt werden. Häufig handelt es sich jedoch um Spätfolgen, die den Arbeitnehmer enorm beeinträchtigen können. Wurden diese nicht umgehend gemeldet, kann die Unfallversicherung die Leistungen verweigern.

Unfall im Büro: Wer zahlt?

Kann der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und arbeitet bereits mehr als vier Wochen in dem Unternehmen, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlungen. Diese werden vom Arbeitgeber selbst für einen Zeitraum von sechs Wochen gezahlt, und zwar in Form des Krankengeldes. Ab der siebten Krankheitswoche wird dann zum sogenannten Verletztengeld gewechselt. Nun steht nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Berufsgenossenschaft in Zahlungspflicht. Das Geld wird dann von der Krankenkasse ausgezahlt. Hat der Unfall körperlich fatale Folgen für den Mitarbeiter, kann er sich mögliche Rehabilitationsmaßnahmen erstatten lassen, etwa wenn er ab jetzt Spezialschuhe braucht oder sogar seine Wohnung oder seinen Wagen barrierefrei umrüsten lassen muss.

Und dann gibt es natürlich noch Schmerzensgeld. Oder etwa nicht? In TV-Serien freuen sich Unfallopfer immer über einen anständigen Geldregen, wenn ihnen am Arbeitsplatz etwas zugestoßen ist. Tatsächlich wird Schmerzensgeld in Deutschland nur in besonderen Einzelfällen gezahlt. Dafür gelten spezielle Haftungsprivilegien. Das Geld fließt erst, wenn nachgewiesen werden kann, dass dem Geschädigten der Schaden vorsätzlich zugefügt wurde. Das ist bei einem Arbeitsunfall natürlich die absolute Ausnahme und entsprechend selten wird Schmerzensgeld gezahlt. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber kein Interesse daran hat, dass seinen Mitarbeitern Schaden zugefügt wird. Um einen Mitarbeiter loszuwerden, gibt es wirklich leichtere Wege. Eine Vorsätzlichkeit lässt sich demnach in den seltensten Fällen nachweisen. Aber genau das wäre die Grundlage für das Schmerzensgeld. Wer trotzdem fest überzeugt ist, dass der Unfall kein Zufall war, sollte einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Und sich schnell nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.

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