Es ist ein Mammutprojekt, das die Bunderegierung da umsetzt: Bis zum Jahr 2033 müssen alle 43 Millionen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Mit der Aktion wurde bereits im Januar 2022 begonnen. Jeder soll ein EU-einheitliches Dokument als Fahrerlaubnis erhalten. Wer bisher dachte, nur die alten grauen und rosafarbenen „Lappen“ müssten gegen einen neuen Führerschein umgetauscht werden, der irrt. Auch ältere Modelle der Führerschein-Plastikkarte im Scheckkartenformat fallen der Maßnahme zum Opfer. Aber keine Panik: Sie erfolgt schrittweise und ganz allmählich!
Für den Umtausch sind je nach Geburts- und Ausstellungsdatum unterschiedliche Fristen vorgesehen. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Wer wann dran ist, wird ganz genau gestaffelt. Zum Beispiel dürfen die Jahrgänge 1959 bis 1964 nicht vergessen, dass sie bis zum 19.1.2023 ihren rosa Lappen abgeben müssen! Die Jahrgänge 1952 bis 1958 haben dies schon im Juli 2022 erledigen müssen. Es folgen die Jahrgänge 1965-70 (2024) und 1971 und später (1925). Was übrigens ein wenig sonderbar anmutet: Bürger, die ihren Führerschein vor 1953 gemacht haben, müssen ihre graue Bescheinigung erst im jahr 2033 umtauschen!
Und was ist mit den Scheckkarten-Führerscheinen? Wer solch ein Exemplar zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, ist im Januar 2026 dran. Über die exakten Fristen, die für bestimmte Jahrgänge gelten, infomieren die Landesverkehrsverbände.
Bei dem Umtausch handelt es sich übrigens nur um das Dokument. Die Fahrerlaubnis bleibt selbstverständlich bestehen, und sämtliche Prüfungen behalten ihre Gültigkeit.
Wer nach Fristablauf mit einem veralteten Führerschein erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Hintergrund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Danach sollen alle Führerscheine EU-weit vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und ein aktueller Führerschein. Das Ganze kostet zudem eine Gebühr von rund 25 Euro.
Wichtig: Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken. Die Bearbeitungsdauer ist je nach Region unterschiedlich lang.
Anders als bisher ist der neue Führerschein nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern läuft nach 15 Jahren ab. Dies gilt jedoch nur für den Führerschein als Dokument. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig. Gegen Ende der Gültigkeitsdauer kann der neue Führerschein ohne Prüfung und Gesundheitscheck beantragt werden. Ein freiwilliger Umtausch ist bei den Führerscheinstellen jederzeit möglich. Aber das bedeutet auch, dass die 15 Jahre Gültigkeit ab genau dem Zeitpunkt gelten.
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