Studie: Diskriminierung im Job ist keine Seltenheit

Jeder dritte Berufstätige hat sich am Arbeitsplatz schon mal diskriminiert gefühlt oder wurde Zeuge der Diskriminierung von Kollegen. Das geht aus einer Studie „Diversity & Inclusion 2019“ der Plattform Glassdoor hervor, die in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den USA durchgeführt wurde. Von den 37 Prozent der deutschen Arbeitnehmer, die bereits Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, rangiert die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts mit 24 Prozent auf Platz eins. Es folgt die Altersdiskriminierung mit 22 Prozent, Rassismus mit 21 Prozent und Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung mit 15 Prozent. 

Benachteiligung im Büro durch Alter oder Hautfarbe

Kein gutes Zeugnis für deutsche Unternehmen? Zumindest im Ländervergleich stehen wir eigentlich recht gut da. Die Befragten in den USA machen laut der Studie die gravierendsten Erfahrungen mit Diskriminierung und erleben etwa Rassismus (42 Prozent) und Altersdiskriminierung (45 Prozent) doppelt so häufig wie deutsche Beschäftigte. Klingt erstmal beruhigend, doch dafür gibt es auch einen Grund: Deutsche Unternehmen sind schlicht nicht so divers aufgestellt wie amerikanische, sodass sich tendenziell weniger Anlässe für Diskriminierung ergeben. Der Anteil an Firmen, deren Belegschaft sehr vielfältig ist, beträgt hierzulande 62 Prozent und liegt damit unter dem internationalen Durchschnitt von 71 Prozent. 

Tatsächlich ist die Dunkelziffer derer, die am Arbeitsplatz diskriminiert werden, mit Sicherheit höher als die Studie vermuten lässt. In unserer vom Individualismus geprägten Leistungsgesellschaft suchen viele Arbeitnehmer die Schuld bei sich, wenn sie im Job nicht vorankommen, sie keine Förderung (oder Beförderung) erfahren und die interessanten Projekte immer die anderen abgreifen. Häufig ist Diskriminierung sehr subtil und tritt in Verbindung mit Manipulation auf: Der Mitarbeiter soll gern im Glauben gelassen werden, er habe selbst etwas falsch gemacht, denn dann wehrt er sich nicht. Außerdem würde sich wohl kaum ein Chef als Frauenfeind bezeichnen – und den guten Witz im Meeting auf Kosten der Kollegin wird diese doch wohl mit Humor nehmen? Tatsächlich steckt hinter diskriminierenden Taten und Worten eines Vorgesetzten nicht immer böser Wille, sondern auch einfach mangelndes Bewusstsein und Feingefühl für sein Gegenüber. Die Folgen sind trotzdem nicht unerheblich: Diskriminierung belastet, verletzt und kann, ähnlich wie Mobbing, zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Panikattacken und Burnout führen. Es muss also eine Möglichkeit geben, Menschen zu schützen. 

Für wen gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Die Paragraphen 6-18 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen sich mit Diskriminierung am Arbeitsplatz. Sie gelten für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft gegenüber Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie Bewerbern auf Stellen. Es sagt aus, dass niemand Nachteile erleiden darf aufgrund seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Alters, seiner Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung. 

Wird gegen das AGG – auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt – verstoßen, kann der Betroffene Rechtsansprüche gegen seinen Arbeitgeber, aber auch gegen direkte Vorgesetzte und Kollegen geltend machen. Werde ich diskriminiert? Und um welche Art von Diskriminierung handelt es sich? Wer sich nicht sicher ist, sollte eine Rechtsberatung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wahrnehmen, der die unterschiedlichen Formen erläutert – etwa, ob es sich um eine mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung handelt. Von einer mittelbaren Diskriminierung kann gesprochen werden, wenn etwa bei einer Stellenausschreibung pauschal alle ausländischen Bewerber ausgeschlossen werden mit der Begründung, dass explizit ein deutscher Muttersprachler für den Job gesucht wird.  Da aber die Herkunft oder der Name nichts über die Deutschkenntnisse eines Kandidaten aussagen, kann dies laut AGG als Diskriminierung ausgelegt werden. Sind Vorschriften, Kriterien oder Verfahren dem Anschein nach neutral, wird trotzdem eine ganze Personengruppe ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt, so das Gesetz. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine direkte Benachteiligung einer oder mehrerer Personen sowie eine gezielte Absicht nachgewiesen werden – etwa, wenn Bewerbungen mit internen Sperrhinweisen à la „Bitte grundsätzlich keine Bewerber aus dem Land/mit der Religion einstellen“ versehen sind. 

Sich zu wehren ist wichtig – aber bitte gut vorbereitet!

Jeder Arbeitgeber ist zu der Einrichtung einer Beschwerdestelle verpflichtet, an die sich Menschen wenden können, die sich diskriminiert fühlen. Dort wird die Beschwerde angehört und geprüft, und der Arbeitnehmer muss über das Ergebnis der Prüfung informiert werden. Liegt eine Diskriminierung vor, muss der Arbeitgeber alles tun, um diese zu unterbinden – notfalls mit Abmahnung, Versetzung oder gar Kündigung der oder des Schuldigen. Entsteht dem Geschädigten ein materieller Schaden, kann er auch auf Schadensersatz klagen. Wird eine Frau zum Beispiel aufgrund einer Schwangerschaft nicht auf eine für sie bereits vorgesehene Position befördert, handelt es sich um eine gesetzlich verbotene unmittelbare Diskriminierung aus geschlechtsbezogenen Gründen. Sie hat also ein Anrecht auf die Differenz in der Vergütung der bisherigen Stelle und der Aufstiegsposition.

Sie fühlen sich diskriminiert? Sie glauben, Sie werden aufgrund einer der im AGG definierten Faktoren benachteiligt? Dann handeln Sie nicht kopflos, sondern gehen Sie nach einem Plan vor: Machen Sie sich genaue Notizen zu dem Vorfall, sprechen Sie die beteiligten Personen schnellstmöglich darauf an und ziehen Sie jemanden ins Vertrauen. Sollte es zu keiner Aufklärung kommen, wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle Ihrer Firma sowie an Ihren Vorgesetzten. Fruchtet all das nicht, nehmen Sie sich einen Anwalt – und klagen notfalls. Das sollte aber wirklich der letzte Schritt sein. So wichtig es ist, sich frühzeitig zu wehren, kann eine vermeintliche Diskriminierung auch einfach ein Missverständnis sein. Vor einer Beschwerde bitte das eigene Verhalten hinterfragen und Gespräche führen!

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