Im Herbst steigt der Mindestlohn. Das ist erstmal natürlich ein Grund zur Freude. Mehr Geld auf dem Konto können wir alle zurzeit gut gebrauchen! Aber einige von uns fragen sich, was das für ihren Mini- oder Midijob bedeutet. Muss ich meine wöchentlichen Arbeitsstunden reduzieren? Schauen wir uns mal an, ob die Anhebung des Mindestlohns Auswirkungen auf die 450-Euro-Jobs hat.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die meist neben einem Hauptjob besteht. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Die Tätigkeit kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausgeführt werden. Typische Nebenjobs sind Lieferdienstfahrer, Aushilfe im Restaurant oder Putzkraft. Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: etwa auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Auch Ansprüche in der Rentenversicherung bestehen. Sie haben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall darüber hinaus Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zum 1.Oktober steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro die Stunde. Was bedeutet das für meine wöchentliche Arbeitszeit in einem Minijob? Wer sich mit einem 450-Euro-Job etwas dazuverdient, muss jetzt nicht anfangen, zu rechnen. Die Verdienst-Obergrenze wird nämlich ab diesem Herbst von 450 auf 520 Euro angehoben. Bei einem Mindestlohn von 12 Euro die Stunde kann man also etwa 43 Stunden monatlich arbeiten. Somit wird das Gehalt angepasst, ohne dass die Arbeitszeit erhöht werden muss. Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Überschreiten der Minijob-Grenze. Ab Oktober dürfen die 520 Euro innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Und zwar nicht mehr beliebig, denn die Höhe wurde ebenfalls konkret festgelegt: Minijobber dürfen künftig maximal das Doppelte der Obergrenze, also 1.040 Euro, verdienen. So kommen bei unvorhersehbarer Überschreitung maximal 7.280 Euro im Jahr zusammen.
Wer in einem Midijob arbeitet, konnte bislang zwischen 450,01 und 1.300 Euro monatlich verdienen und von den Vorteilen geringerer Sozialversicherungsbeiträge profitieren. Auch hier hat sich die Grenze verschoben, und zwar auf 520,01 bis 1.600 Euro. Arbeitnehmer werden immer noch in den Beiträgen entlastet, stattdessen erhöht sich der Beitragsanteil für den Arbeitgeber. Es erfolgt bis zur Obergrenze eine gleitende Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum regulären Satz.
Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren laut Bundesregierung mehr als 6 Millionen Menschen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht davon aus, dass die Erhöhung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse betrifft. Damit hat sich die Zahl seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns 2015 verdoppelt. Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und gleichzeitig verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Doch auch die Wirtschaft setzt Hoffnungen auf das neue Gesetz. Schließlich wird die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt.
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