Wir hatten im letzten Jahr keine andere Wahl: Online-Shopping hat uns durch den Lockdown gerettet! Der Einzelhandel war dicht. Viele von uns wollten aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowieso lieber nicht vor die Tür. Ist der Staubsauger kaputtgegangen oder das Kind wieder über Nacht aus zwei Kleidergrößen rausgewachsen, wurde eben online bestellt. Das wird zukünftig zu einem teuren Spaß.
Es war ein verrücktes Jahr. Während die Geschäfte in den Einkaufzentren und den Innenstädten leer standen, boomte der Online-Handel wie nie zuvor. Zwar zeichnet sich in diesem Segment seit Jahren ein positiver Trend ab, aber der verordnete Lockdown wirkte auf die E-Commerce-Branche wie ein Brandbeschleuniger! Seit Ausbruch der Pandemie nahmen die Online-Transaktionen in europäischen Ländern um satte 40 Prozent zu. Kleine Händler mussten schnell reagieren und ihre Produkte ebenfalls im Netz anbieten, wenn sie nicht auf der Strecke bleiben wollten. Viele von ihnen empfinden den Online-Handel mittlerweile als sinnvolle Ergänzung und nicht mehr als Existenzbedrohung.
Die Zukunft des Handels liegt im Omni-Channel-Modell, also der Kombination aus Online-Handel und stationärem Verkauf. Denn die Konsumenten haben sich an die neue Bequemlichkeit gewöhnt und über 80 Prozent der Deutschen wollen auch zukünftig regelmäßig im Internet Produkte oder Dienstleistungen kaufen. Da die Grenzen zwischen den Angebotskanälen zunehmend verschwimmen, kann man die Branchen des stationären Einzelhandels und des E-Commerce nicht mehr als Konkurrenten ansehen oder klar trennen. Auch das Bezahlverhalten der Menschen hat sich übrigens verändert. Vier von fünf Kunden erwarten zukünftig digitale Bezahloptionen, wenn sie in einem Geschäft einkaufen. In diesem Bereich wird ebenfalls eine Veränderung anstehen. Online-Shoppen wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Und ausgerechnet jetzt gibt es eine neue E-Commerce-Vorschrift, die uns den Spaß verderben will.
Seit Juli gelten neue Regeln beim grenzüberschreitenden Online-Handel. Es handelt sich um die größte EU-weite Umsatzsteuerreform seit Schaffung des Binnenmarktes 1993. Die Regeln betreffen alle Handeltreibenden, die online grenzüberschreitend in Europa Produkte verkaufen oder aus Drittstaaten nach Europa liefern: kleine Internethändler in und außerhalb der EU, Konzerne wie Amazon, internationale Hersteller und Marken, die direkt an Endverbraucher in der EU liefern – und nicht zuletzt die Konsumenten. Denn für manche Produkte werden die Preise voraussichtlich steigen. Nun fällt ab dem ersten Cent für Importe Umsatzsteuer an, vorher war das erst ab einer bestimmten Summe der Fall. Artikel etwa aus China wie Handyhüllen, die bislang zehn Euro kosteten, könnten bis zu 80 Prozent teurer werden. Für teurere Artikel von mehr als 150 Euro können durch den Zoll zusätzliche Kosten anfallen. Neben der regulären Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent belaufen sich die Zollkosten für Textilien aus Fernost ab diesem Sommer auf beispielsweise zwölf bis 13 Prozent des Warenwertes.
Die Reform dient dazu, Steuergerechtigkeit innerhalb der EU und mit Händlern außerhalb der EU herzustellen. Warensendungen von Nicht-EU-Staaten mit einem Wert von unter 22 Euro sind künftig nicht mehr von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Sie werden vielmehr mit dem im jeweiligen EU-Staat geltenden Mehrwertsteuersatz versteuert. Zudem sinkt die Schwelle, von der an Umsatzsteuer innerhalb der EU gezahlt werden muss, auf EU-weit insgesamt 10.000 Euro. Das heißt, sehr viel mehr EU-Händler als bisher müssen künftig in anderen EU-Staaten Umsatzsteuer abführen. Unter der Schwelle liegende Umsätze werden weiterhin beim heimischen Finanzamt angegeben. International agierende Konzerne wie Amazon oder Ebay können die Mehrwertsteuer über einen sogenannten One-Stop-Shop (OSS) für sämtliche EU-Länder zentral abführen. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig, bei dem sich Unternehmen mit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anmelden müssen. Damit soll die steuerliche Abwicklung vereinfacht werden. So muss ein Unternehmen, welches in nur einem Land der EU niedergelassen ist und in andere EU-Staaten seine Kunden beliefert, nur noch eine Steuererklärung in seinem Heimatland abgeben. Bislang musste es sich in jedem Land, in das es liefert, bei den dortigen Steuerbehörden anmelden und die Mehrwertsteuer dort abführen. Das klingt sinnvoll, aber für Konsumenten bedeutet es vor allem: Bye Bye Billigkäufe bei Wish, Alibaba und Amazon China.
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