Jobtickets privat nutzen: Was der Chef vom Fahrtgeld übernimmt

Die Fahrt zur Arbeit kostet Geld – vor allem Pendler greifen tief in die Tasche. Da ist es erfreulich, dass der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrten anbieten kann. Arbeitnehmer können entweder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr erwerben und die Zuschüsse kassieren. Oder der Chef stellt direkt unentgeltliche oder vergünstigte Fahrausweise zur Verfügung.

Bezuschussung aller Fahrkarten

Bezuschusst werden dürfen Einzelfahrscheine ebenso wie Zeitkarten wie Monats- oder Jahrestickets. Auch eine BahnCard kann finanziell unterstützt werden. Mit ihren vergünstigten Fahrkarten können Arbeitnehmer nun den Linienverkehr der Bahn oder den Stadt- und Regionalverkehr zu Top-Konditionen in Anspruch nehmen.  

Das Beste kommt allerdings noch: Die ansprechenden Fahrkarten lohnen sich nicht nur auf den Pflichtfahrten ins Büro. Vielmehr dürfen sie im Rahmen ihrer Gültigkeit auch privat genutzt werden. Damit könnten kostenbewusste Arbeitnehmer sogar mit dem Gedanken spielen, sich vom eigenen Auto zu trennen. Denn – zumindest in der Großstadt – ist dieses ohnehin kaum noch zeitgemäße Fahrzeug dann möglicherweise überflüssig. Auf vielen Monatstickets dürfen nämlich auch Kinder oder weitere Erwachsene kostenlos mitfahren.

Und am Ende die Steuer

Doch so schön das alles klingen mag: Das Finanzamt hat auch noch ein Wörtchen mitzureden. Wo Arbeitnehmer bislang mit einer kräftigen Steuererstattung rechnen durften, steht nun nicht mehr viel. Denn die sogenannte Entfernungspauschale, die man ohne bezuschusstes Jobticket bislang als Werbungskosten geltend machen konnte, entfällt jetzt. Wer jedoch steuerlich profitiert, ist der Arbeitgeber, der die Bezuschussung als Sonderzahlung von seiner Steuerlast abziehen kann.

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