Goodbye Knebelvertrag: Neues Telekommunikationsgesetz

Halleluja: Endlich haben Handyvertragsfallen ein Ende! Im teuren Tarif feststecken für zwei Jahre? Damit ist jetzt Schluss: Am 1. Dezember kommt das neue Telekommunikationsgesetz, mit dem wir in Zukunft ganz unkompliziert unsere Verträge kündigen können. 

So einfach kündigen Sie Internet und Telefon

Wir kennen es alle: Aus einem Handyvertrag rauszukommen, ist gar nicht so leicht. Vor allem, wenn man mal wieder die Kündigungsfrist verpennt hat! Dass sich der Vertrag dann automatisch um zwei Jahre verlängert, ist nicht jedem Menschen bei Vertragsabschluss klar. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Die Anbieter kennen keine Gnade. Vertrag ist nun mal Vertrag, da gibt es nichts zu verhandeln. Wozu auch – schließlich verdienen sich die Telefonanbieter dabei eine goldene Nase. Der Markt ist seit Jahren in ständiger Bewegung, die Preise für die monatlichen Gebühren können innerhalb eines Jahres stark variieren. Da konnte man bislang nur neidisch die günstigen Tarife vergleichen, denn aus dem eigenen Deal gab es kein Entkommen. 

Kunden können sich nun auf den 1. Dezember freuen. An diesem Tag tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die es uns deutlich einfacher macht, einen unliebsamen Vertrag loszuwerden. Verbraucher können zukünftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Das soll nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Verträge gelten. Also für uns alle! Ab Dezember müssen Anbieter ihre Bestandskunden zudem einmal pro Jahr schriftlich darüber informieren, wenn es deren Tarife inzwischen zu besseren Konditionen gibt. Auch wer umzieht, hat es bald einfacher. Kann der Anbieter am neuen Wohnort die bisher gebuchten Leistungen nicht erbringen, können Kunden sogar innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist aussteigen. Und dasselbe gilt im Falle eines Zusammenziehens mit einer anderen Person, die bereits einen Internetvertrag hat und der Anschluss dadurch belegt ist.

Was ist das Telekommunikationsgesetz? Ziele und Neuerungen

Das Telekommunikationsgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt fest. Ziele des Gesetzes sind neben der Stärkung der Telekommunikationsinfrastruktur und dem Datenschutz folgende Punkte:

  • Förderung des Wettbewerbs im Telekommunikationsumfeld
  • Technologieneutrale Regulierung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation
  • Verbesserung des Verbraucherschutzes
  • Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen
  • Zuteilung von Frequenzen und effiziente Nutzung der Nummernressourcen
  • Fairer Wettbewerb
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes

Die aktuelle Änderung des Telekommunikationsgesetzes verfolgt als wesentliches Ziel die Schaffung eines neuen Ordnungsrahmens, der Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in Deutschland setzt. Hierfür sollen gezielt Anreize für Investitionen und Innovationen geschaffen werden, um einen marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur zu fördern. Es warten also jede Menge Neuerungen und Verbesserungen auf uns Kunden. Neben dem vereinfachten Kündigungsrecht gibt es ab dem 1. Dezember:

  • Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite
  • Entschädigung bei Telefon- und Internetausfällen, sofern nicht innerhalb von 2 Tagen behoben
  • generell kürzere Vertragslaufzeiten
  • keine Vertragsabschlüsse per Telefon mehr

Diese Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden, sind besonders für Senioren eine schlimme Falle gewesen. In Zukunft muss potentiellen Neukunden nach einem Telefonat vor einem Vertragsabschluss eine schriftliche Zusammenfassung bereitgestellt werden, andernfalls ist das Geschäft nicht gültig. Darüber hinaus sollte noch das „Recht auf schnelles Internet“ erwähnt werden, das erstmals gesetzlich festgehalten wurde. Allerdings ohne dabei eine Mindestbandbreite zu nennen, die den Anspruch konkret definiert. Das ist sehr schade, denn so bleibt „schnelles Internet“ eine Frage der Interpretation. Aber man kann nun mal nicht alles auf einmal haben. Das vereinfachte Kündigungsrecht ist ja immerhin auch schon ein Grund zur Freude.

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