Geimpft oder nicht – darf der Arbeitgeber danach fragen?

Die Coronapandemie hat seit eineinhalb Jahren nicht nur enorme Auswirkungen auf unsere sozialen Kontakte und Reisegewohnheiten, sondern auch auf unser Arbeitsleben. Millionen von deutschen Arbeitnehmern sitzen noch immer im Homeoffice und haben sich vielfach längst an das Remote-Arbeiten gewöhnt. Doch nicht wenige Unternehmen möchten die Rückkehr ihrer Mitarbeiter ins Büro lieber heute als morgen umsetzen. Durch die hochansteckende Delta-Variante und wieder einmal steigende Infektionszahlen herrscht allerdings weiterhin Unsicherheit. Kein Wunder, dass so manchem Chef die Frage auf den Lippen brennt, wer aus seiner Belegschaft eigentlich geimpft ist – und wer nicht. Darf sie wirklich ausgesprochen werden? Ein heikles Thema. Schließlich gibt es ja den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre.

Impfstatus abfragen aus Fürsorgepflicht?

Tatsächlich ist es nicht nur pure Neugier oder betriebswirtschaftliches Kalkül, den Immunisierungsstatus der Belegschaft erfragen zu wollen. Es geht schließlich um den Schutz von Beschäftigten und Kunden vor einer potentiellen Ansteckung mit Covid-19 und somit um die Fürsorgepflicht, die Arbeitgeber ernstnehmen wollen und müssen: Laut Arbeitsschutzgesetz und § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Arbeitgeber in einigen Berufsgruppen sogar verpflichtet, zu eruieren, wer geimpft ist und wer nicht. Dies gilt jedoch ausschließlich für die Gesundheitsbranche. In anderen Berufsgruppen gilt das wiederum nicht. Wäre das nicht aber ratsam? Schließlich arbeiten nicht alle im Homeoffice. 

Impfschutz fällt unter Datenschutz

Die Antwort: In puncto Informationen über den Impfstatus greift ganz klar der Datenschutz. Beim Nachweis einer Impfung handelt es sich um ein sogenanntes Gesundheitsdatum im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darunter fallen besonders sensible Daten, die vom Arbeitgeber deshalb nur in bestimmten Ausnahmefällen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Solch eine Datenschutzverordnung gilt so lange, wie sie eine spezielle Vorschrift nicht aufhebt. Gegenwärtig fehlt also die Rechtsgrundlage für die Erfragung des Impfschutzes durch den Arbeitgeber. 

Sind Impfprämien sinnvoll?

Führungskräften sind also die Hände gebunden. Mit Impfprämien zu locken, wie es in den USA viele Unternehmen inzwischen praktizieren, ist hierzulande noch äußerst unüblich. Die Edeka-Gruppe versuchte im Mai, mit Einkaufsgutscheinen im Wert von 50 Euro Impf-Anreize für die Mitarbeiter zu schaffen. Zu der Zeit war der Impfstoff noch knapp und die Termine in Impfzentren und Arztpraxen schwer zu ergattern. Inzwischen hat sich die Situation enorm gedreht: Impfstoff ist reichlich vorhanden, Zentren bieten den Piks mittlerweile oft ohne Termin an. Doch nun ist in der Bevölkerung eine Impfmüdigkeit eingetreten – vielleicht durch die Urlaubszeit, vielleicht auch, weil nun noch vor allem die Skeptiker und Impfgegner „übrig“ sind. Umso bedeutsamer könnte es für Unternehmen werden, Prämien und Anreize zu bieten. Das Thema wird zumindest viel diskutiert. 

Das Karlsruher Institut für Technologie hat kürzlich sogar eine Studie dazu durchgeführt. Das Ergebnis: Prämien von 100 Euro würden zu einer Impfbereitschaft von 80 Prozent führen. Ob die ausgerechnet vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, nur, um wieder sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, bleibt aber trotzdem fraglich. Die Impfkampagne ist nicht zuletzt Aufgabe der Politik. Impfprämien – etwa in Form von zusätzlichen Urlaubstagen oder Sachgeschenken – sind auch deshalb problematisch, da Arbeitgeber weder gegen das sogenannte Maßregelverbot noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen dürfen. 

Transparent mit dem Impfstatus umgehen

Was natürlich immer geht, ist, den Chef freiwillig über die geplante oder bereits stattgefundene Impfung zu informieren. Und auch Fragebögen, welche auf Freiwilligkeit beruhen, sind denkbar. 
Fazit: Sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen ist und bleibt Privatsache und geht den Arbeitgeber nichts an. 
Mit einem Restrisiko, an Covid-19 zu erkranken, müssen wir ohnehin alle leben. Zudem belegen neue Studien, dass die Ansteckungsgefahr mit der Delta-Variante durch vollständig Geimpfte genauso hoch ist wie durch Ungeimpfte. Der eigene Schutz ist zwar insofern gewährleistet, als dass ein schwerer Verlauf in den meisten Fällen nicht auftritt. Aber das heißt nicht, dass man das Virus nicht in sich tragen und an Kollegen weitergeben kann. Trotzdem: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto näher kommen wir eben doch der Herdenimmunität.

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