Einzelhandel: Her mit dem Schrott!

Der Toaster hat den Geist aufgegeben. Und jetzt? Ein altes Elektrogerät ist definitiv kein Hausmüll. Er muss in einem Recyclinghof abgegeben werden. Der ist aber leider mehr als 20 Kilometer entfernt und hat nur während Ihrer Arbeitszeiten geöffnet? Schwierig ist das Entsorgen auch für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Der Toaster wird also erstmal in einem Schrank geparkt und vergessen. Oder schlimmer noch: heimlich im Hausmüll entsorgt. Doch das wird zukünftig kein Problem mehr sein!

Elektrogeräte im Supermarkt abgeben? Genial!

Seit dem 1. Juli nehmen Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte und Discounter Ihre alten Elektrogeräte an. Dabei ist es unerheblich, wo Sie Ihren Föhn, Ihre elektrische Zahnbürste oder Ihr Handy gekauft haben. Hintergrund ist eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Natürlich gibt es dabei einiges zu beachten: 

  • Die Verkaufsgröße des Geschäfts muss mindestens 800 Quadratmeter betragen.
  • Das Geschäft muss mindestens einmal im Jahr Elektroware wie Wasserkocher vertreiben.
  • Die Rücknahmepflicht beschränkt sich auf drei Geräte pro Geräteart.
  • Altgeräte müssen eine Abmessung von unter 25 cm haben.
  • Bei größeren Geräten besteht Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art. 
  • Nicht angenommen werden Geräte, die stark verunreinigt sind und von denen Gefahr für Gesundheit und Sicherheit ausgeht.

Wie die Einzelhändler die Rücknahme der Geräte gestalten, bleibt ihnen überlassen. Möglich wäre es, Sammelboxen aufzustellen oder Rasierer und Mixer beispielsweise an der Infothek abgeben zu können. 

Einzelhandel entsorgt Rasierer, Staubsauger und Kabelsalat

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz kommt unterschiedlich gut an. Für Verbraucher ist es eine große Entlastung und auch Umweltverbände freuen sich, dass das Entsorgen von Elektromüll niedrigschwelliger wird. Es wird dafür sorgen, dass weniger Schrott im Hausmüll oder sogar in der Landschaft landet. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den Einzelhandel gut aufgestellt und vorbereitet. Auch wenn die Händler ihre Pflicht annehmen, bereitet einigen von ihnen das Platzproblem Kopfzerbrechen. Gerade in Städten haben Supermärkte nur kleine Lagerflächen, die oft bis in die kleinste Ecke genutzt werden. Müssen hier auch noch Elektrogeräte gesammelt werden, wird es für sie eng. Deshalb begrüßt der Handelsverband vor allem die Regelung, größere Geräte nur beim Neukauf eines baugleichen Elektrogeräts zurückgeben zu können.

Die Idee, die dahintersteckt, ist ein bewusster Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Das Gesetz soll es den Menschen einfacher machen und gleichzeitig Vertreiber von Elektroware stärker ins Visier nehmen. In vielen Geräten stecken wertvolle Stoffe wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder Messing. Werden sie entnommen und wiederverwertet, schont das die Ressourcen. Freiwillig ist die Teilnahme an dem Rückgabesystem übrigens nicht. Das Gesetz gilt eigentlich bereits seit Anfang des Jahres. Der Einzelhandel hatte eine Übergangsfrist, die jetzt mit dem 1. Juli verstrichen ist. Der Service ist seitdem für alle Händler, die die Vorgaben erfüllen, Pflicht. Weigert sich ein Geschäft gänzlich, kann ein Bußgeld fällig werden. 

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