Sie sollen dazu dienen, Menschen aus prekären Verhältnissen zurück in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu bringen: Minijobs. Doch allzu oft ergeben sich aus der geringfügigen Beschäftigung mehr Nachteile als Vorteile. Diese Meinung vertritt zumindest die Bertelsmann-Stiftung und fordert nun die Reform des Minijob-Systems.
Dazu brachte die Stiftung, die Studien zu reformpolitischen Themen veröffentlicht, ein Papier mit dem Titel „Raus aus der Minijobfalle“ heraus, in der sie für eine Stärkung von Teilzeit-Arbeitsverhältnissen und eine Neuordnung der Sozialversicherungsbeiträge für untere Einkommensgruppen plädieren.
Während der Corona-Pandemie haben rund 870.000 Minijobber ihren Arbeitsplatz verloren. Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben sie nicht, da die geringfügig Beschäftigten nicht in die Sozialversicherungssysteme einzahlen. Die Ökonomen der Bertelsmann-Stiftung Tom Krebs und Martin Scheffel schlagen nun Sozialversicherungsabgaben ab dem ersten verdienten Euro vor, jedoch mit einem anfangs sehr geringen Beitragssatz. So steige die Durchschnittsbelastung linear von null Prozent bei keinem Verdienst auf 20,2 Prozent bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.800 Euro an – der oberen Grenze im Niedriglohnbereich.
Krebs und Scheffel begründen ihre Forderung damit, dass Minijobber rund zwölfmal höher von plötzlicher Arbeitslosigkeit bedroht seien als voll sozialversicherungspflichtige Angestellte. Die vorgeschlagene Reform würde bewirken, dass die Zahl der Erwerbstätigen in Teilzeit stark steigen würde: Bis 2030, so die Ökonomen, um etwa 165.000. Zusätzlich könnten 5.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen und die Zahl der Erwerbslosen um 88.000 sinken. Ein deutlicher Gewinn für das Bruttoinlandsprodukt.
Von Teilzeitmodellen profitieren könnten Bezieher niedriger Einkommen, für die sich die Arbeit über einen Minijob hinaus bislang häufig nicht rentiert. Bei solch einem Job müssen bis 450 Euro keinerlei Abgaben und Steuern gezahlt werden. Bislang steigt die Belastung ab monatlich 451 Euro sprunghaft auf rund zehn Prozent an. Bei dem neuen Modell würden sich die Abgaben beim Übergang auf 451 Euro von jetzt 45 auf 22,55 Euro halbieren. Bei 1000 Euro Verdienst würden statt 187 nur noch 122,22 Euro Sozialabgaben fällig. Das könnte als Anreiz dienen, die Erwerbstätigkeit auszuweiten. Denn bisher gilt häufig das Prinzip: „Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“. Für einen Großteil der Minijobber ist die Tätigkeit ein wichtiges Standbein, um etwa neben einem Teilzeit-Hauptjob das Haushaltseinkommen aufzubessern. 60 Prozent der insgesamt noch knapp sieben Millionen Minijobber leben in Haushalten mit einem verfügbaren Monatseinkommen von weniger als 2.000 Euro.
Die Autoren des Bertelsmann-Papiers erklären, wem die Abschaffung von Minijobs besonders helfen würde: Geringqualifizierten, Alleinerziehenden und Müttern. Die Entlastung der Bruttoeinkommen könnte zugleich zur Reduktion von Ungleichheit beitragen. „Die heutigen Minijobs müssen so reformiert werden, dass sich mehr Arbeit auch für alle lohnt“, sagt Stiftungsvorstand Jörg Dräger.
Die Reform biete die Chance auf einen höheren Lohn und bessere Aufstiegschancen. Den Staat würde die Reform zunächst Geld kosten, der Effekt würde sich schon bald umkehren, so der Stiftungschef: Im Jahr 2041 überstiegen die Mehreinnahmen für die öffentliche Hand die fiskalischen Kosten der Reform.
Die Experten betonen zudem, dass etwa Studenten, Schüler oder Rentner weiterhin in Minijobs arbeiten sollten, da sie ein attraktiver Zuverdienst sind und nicht den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bilden.
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