Zusatzleistungen

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Zusatzleistungen: Attraktive Benefits binden Fachkräfte an Unternehmen

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Arbeitgeber verstärkt in die Mitarbeitergewinnung und -bindung investieren. Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten daher sogenannte Zusatzleistungen, welche die Zufriedenheit im Arbeitsverhältnis erhöhen sollen.

Arbeitgeber profitieren von der Investition in Zusatzleistungen

Unter Zusatzleistungen versteht man diverse monetäre und nicht-monetäre Leistungen, die vom Arbeitgeber über das Gehalt hinaus erbracht werden. Dies kann in Form von Rabatten, technischen Geräten, interessanten Weiterbildungen oder besonders angenehmen Arbeitsbedingungen geschehen. Moderne Unternehmen lassen sich Zusatzleistungen durchaus etwas kosten, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Denn die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist groß, und wenn ein anderer Arbeitgeber mit attraktiveren Konditionen winkt, so kann ein wertvoller Leistungsträger schnell verloren gehen. Daher müssen Zusatzleistungen als lohnende Investitionen in den Jahresetat miteingerechnet werden. Zusammengefasst lassen sich folgende Vorteile für Unternehmen nennen, die Zusatzleistungen bieten: 

  • Stärkung der Employer Brand: Die Reputation eines Unternehmens spricht sich schnell herum, und es gilt, sich von der Konkurrenz abzuheben. Durch gute  Zusatzleistungen können Firmen Fachkräfte auf sich aufmerksam machen und ihre Unternehmensmarke pushen.
  • Bindung von Mitarbeitern: Talente neigen eher dazu, in einem Unternehmen zu bleiben, wenn sie sich wertgeschätzt fühlen. Dazu sind Zusatzleistungen ein wichtiges Instrument. Sie steigern die Motivation und Produktivität sowie die Identifikation der Fachkräfte mit ihrem Arbeitgeber.
  • Sparen von Steuern: Für gewisse Leistungen fallen für Arbeitgeber keine Steuern oder Abgaben zur Sozialversicherung an. So lohnen sich Zusatzleistungen oftmals mehr als Gehaltserhöhungen – und auch für die Mitarbeiter landet netto mehr auf dem Konto.

Vorteile durch Firmen-Benefits

Das Thema Steuereinsparungen ist in Bezug auf Zusatzleistungen stets relevant. Es gibt eine Reihe von beliebten Benefits, die komplett steuerfrei sind. Folgende Leistungen sind besonders verbreitet, da sie nicht nur den Mitarbeitern zugutekommen, sondern unter Umständen auch günstige steuerliche Konditionen mit sich bringen: 

  • Sachbezüge: Im Wert von bis zu 44 Euro im Monat sind etwa Tank- oder Warengutscheine, Firmentickets für öffentliche Verkehrsmittel oder zweckgebundene Geldzuwendungen steuerfrei. Liegt der Wert darüber, muss dieser überschüssige Betrag versteuert werden.
  • Rabatte: Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die eigenen Dienstleistungen und Produkte zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenlos an. Ein solcher Personalrabatt bleibt bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Liegt der Wert darüber, muss der überschüssige Betrag versteuert werden.
  • Dienstwagen: Der Firmenwagen gehört zu den beliebtesten Corporate Benefits. Hier müssen Mitarbeiter jedoch bedenken, dass sie das Auto als geldwerten Vorteil versteuern müssen, falls sie es auch privat nutzen.
  • Bonuszahlungen: Zusatzzahlungen, zum Beispiel für ein erfolgreiches Projekt, können Mitarbeiter beflügeln. Allerdings sind diese nicht steuerfrei: Der Netto-Betrag fällt also geringer aus als der (Brutto-)Bonus.
  • Flexible Arbeitszeiten: Flexible Arbeitszeiten tragen maßgeblich zur Work-Life-Balance und somit zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Immer mehr Unternehmen setzen daher auf Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder auf Wunsch auch Homeoffice. Viele Arbeitnehmer setzen dieses Kriterium bei der Jobsuche an.
  • Weiterbildung: Eine wichtige Zusatzleistung ist die gezielte Talentförderung. Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, sich weiterzubilden und damit auch gegebenenfalls für eine neue Position im Unternehmen zu qualifizieren.
  • Kinderbetreuung: Berufstätige Eltern sind auf eine gute Vereinbarkeit von Job und Familie angewiesen. Daher können Arbeitgeber etwa durch einen Zuschuss zu den Kita-Gebühren punkten: Diese sind für den Arbeitgeber steuerfrei, ebenso wie eine kurzfristige Betreuung in einem Notfall, die mit bis zu 600 Euro bezuschusst werden kann.
  • Technische Geräte: Nicht selten erhalten Mitarbeiter ein eigenes Smartphone, Tablet oder einen Laptop von ihrer Firma – häufig dann, wenn sie sich durch besondere Leistung verdient gemacht haben oder ihre Tätigkeit es erfordert. Endgeräte können ohne Abgabe von Steuern zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, sie bleiben grundsätzlich im Besitz des Unternehmens.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Um krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren, können sich Unternehmen für die Gesundheit ihrer Belegschaft einsetzen und beispielsweise Sportkurse anbieten. Für Steuervorteile müssen sie jedoch von der jeweiligen Krankenkasse zertifiziert sein.

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