Vollzeit

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Vollzeit: Stundenanzahl, rechtliche Rahmenbedingungen – und Jobs von KF Personal!

Zwischen Arbeitnehmern oder Arbeitgebern kommen die unterschiedlichsten Arbeitsverhältnisse infrage. Sie alle haben gemeinsam, dass der Angestellte eine Leistung erbringt und dafür eine entsprechende Vergütung erhält. 

Definition einer Tätigkeit in Vollzeit

Die Vollzeitstelle ist in Deutschland neben der Teilzeittätigkeit die häufigste Form. Per Definition handelt es sich um eine Vollzeitstelle, wenn eine Person die volle Arbeitszeit lang tätig ist, die in seinem Betrieb üblich ist. Sind im Unternehmen acht Stunden an fünf Tagen in der Woche Usus – und damit 40 Wochenstunden – ist der Beschäftigte ein Vollzeitangestellter. Wie viele Stunden als Vollzeit gilt, kommt sowohl auf die Branche als auch auf den Tarif an. Als Vollzeit werden allgemein zwischen 36 und 40 Stunden angesehen. Sind in einer Firma 35 Stunden die Regel, so kann auch diese Stundenzahl einen Vollzeitjob begründen. Alles, was unter die im Betrieb gängige Vollzeitstundenzahl fällt, ist somit eine Teilzeitstelle. Dies ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegt: „Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers“. 

Von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln, ist erlaubt

Generell hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, seine Arbeitszeit zu reduzieren und somit nicht mehr in Vollzeit zu arbeiten, sondern in Teilzeit zu wechseln. Üblich ist dies zum Beispiel nach der Elternzeit, wenn der Nachwuchs noch sehr klein ist und Betreuung benötigt. Um den Wechsel von der Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung zu vollziehen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Das Arbeitsverhältnis muss bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen.
  • Im Betrieb sind mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt (Auszubildende werden nicht mitgezählt).

Darüber hinaus gibt es noch bestimmte Gepflogenheiten für Angestellte, die Ihre Vollzeitposition aufgeben möchten. Zum Beispiel muss der Vorgesetzte mindestens drei Monate vorher schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der Antrag sollte außerdem Angaben enthalten, auf wie viele Stunden die Arbeitszeit verringert werden soll sowie über deren Verteilung auf die Woche. Die Gründe, warum man nicht mehr vollzeitlich tätig sein möchte, muss der Mitarbeiter wiederum nicht angeben.

Der Arbeitgeber kann die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe ihr entgegenstehen. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Prozess kommen, trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Lehnt der Chef den Antrag nicht spätestens einen Monat vor dem anberaumten Startdatum schriftlich ab, reduziert sich die Arbeitszeit automatisch um die vom Mitarbeiter gewünschten Stunden. Stimmt der Arbeitgeber dem Antrag auf Teilzeit zu, so sollte dies entsprechend im Arbeitsvertrag angepasst werden. 

Wechsel von Teilzeit in Vollzeit nicht einfach

Juristisch gesehen ist es also möglich, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln. Schwerer hat es, wer eine Teilzeit- in eine Vollzeitstelle umwandeln oder wer nach einer Reduzierung der Stunden in die Vollzeit zurückkehren möchte. Es existiert kein gesetzlicher Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu verlängern. Zwar ist es möglich, mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen, dieser ist jedoch nicht dazu verpflichtet, dem Gesuch, in Vollzeit tätig zu sein, stattzugeben. Allerdings muss er per Gesetz den jeweiligen Mitarbeiter bevorzugen, sollte eine Stelle in Vollzeit in der Firma frei werden. Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit, wonach Arbeitnehmer ein Recht darauf haben, nach einem gewissen festgelegten Zeitraum wieder zur Arbeit in Vollzeit wechseln zu können. 

KF Personal hat die kaufmännischen Traumstellen für feurige Talente

KF Personal setzt auf Personalvermittlung mit Fingerspitzengefühl und verhilft kaufmännischen Fach- und Führungskräften zu ihrem Perfect Match. Berufsleidenschaft kann sich erst dann voll entfalten, wenn die Rahmenbedingungen zu 100 Prozent passen – und wenn dies auf einer Vollzeitstelle der Fall ist, wird auch nur diese gesucht. Natürlich finden wir Ihnen in jedem Fall den Job, der zu Ihrem Lebensentwurf passt, egal, wie viele Arbeitsstunden Ihnen vorschweben. 
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