Der Begriff Verwaltung kann in die Bereiche öffentlich und privat unterteilt werden. Die öffentliche Verwaltung ist derjenige Teil der Exekutive, der gemeinschaftliche Aufgaben wahrnimmt. Der Verwaltungsbegriff unterscheidet die Verwaltung im organisatorischen, im materiellen und im formellen Sinn. Handlungsträger der Verwaltung sind die Behörden. Oberste Behörden sind auf Bundes- und Landesebene die Ministerien, die Verwaltungsspitze der jeweilige Minister.
Zur privaten Verwaltung zählt hauptsächlich die Unternehmensverwaltung. Die betriebliche Verwaltung ist als Grundfunktion innerhalb eines Unternehmens zu verstehen, indem sie übergreifend reibungslose Prozesse gewährleistet. Der Tätigkeitsbereich zählt nicht zu den eigentlichen primären Zweckaufgaben eines Betriebes wie etwa Beschaffung, Produktion oder Absatz.
Allgemein bedeutet Verwaltung, dass im Rahmen vorgegebener Entscheidungen bestimmte Lebensgebiete geordnet und gestaltet werden. Die ausübenden Einrichtungen tragen ebenfalls diese Bezeichnung. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne betreiben alle bürokratisch strukturierten Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen. Die öffentliche Verwaltung umfasst alle Tätigkeiten, die der Staat oder ein anderes öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet und die weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung oder Regierung sind.
Die Staatenverwaltung ist seit dem 18. Jahrhundert in fünf Sachgebiete unterteilt: auswärtige, innere, Militär-, Justiz- und Finanzverwaltung. Die mit der Entwicklung der Industriegesellschaft einhergehende Ausweitung, Differenzierung und gewandelte Sicht der Staatsaufgaben haben neue Verwaltungszweige wie Wirtschafts-, Verkehrs-, Arbeits-, Kultur-, Sozial- und Umweltverwaltung entstehen lassen. Aber das ist längst nicht alles: Nach der Verwaltungsfunktion wird in typisierender Weise die Gefahren abwehrende, ordnende Eingriffsverwaltung, insbesondere auf dem Gebiet des polizei-, gewerbe-, immissionsschutz- und technikbezogenen Gefahrenabwehrrechts sowie des Steuerrechts, von der Leistungsverwaltung unterschieden. Diese wiederum stellt dem Bürger eine Infrastruktur im Sinne der Daseinsfürsorge zur Verfügung (Verkehrswege, Beförderungsmittel, Abwasser- und Abfallbeseitigung) und bietet ihm sonstige für notwendig erachtete Leistungen wie Wasser, Gas, Strom, Schwimmbäder oder beispielsweise Theater. Inzwischen sind weitere Funktionen der Verwaltung deutlicher herausgearbeitet worden, etwa die Lenkung und insbesondere die Planung. Darüber hinaus sind in Deutschland die Bundesverwaltung von der Landesverwaltung zu unterscheiden.
In Unternehmen stellt die Verwaltung eine Querschnitts- oder Servicefunktion innerhalb der betrieblichen Funktionen dar, wobei die funktionale Tätigkeit einer Verwaltungsabteilung ein Arbeitsgebiet mit sämtlichen Aufgaben umfasst, die zentrale Unterstützungsaufgaben für alle Leitungsstellen wahrnimmt. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören beispielsweise das Archiv, der Empfang, das Fuhrparkmanagement, die Kantine, die Materialverwaltung, die Personalverwaltung oder die Poststelle.
Die Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung umfassen Leistungen wie Zahlungen, Warnungen, Sanktionen, Verbote oder Genehmigungen. Die Verwaltung ist ein unerlässlicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation eines modernen Verfassungsstaates. Das Hauptproblem des erfolgreichen Verwaltungshandelns ist die Vielzahl an Zielen, die es gleichzeitig erfüllen soll. Verwaltung sieht sich einer Reihe von Dilemmata gegenüber, wie etwa dem von geforderter Beteiligungsoffenheit und Effizienz.
Der gesellschaftliche, technologische und demografische Wandel, die schwierige Haushaltslage und die Globalisierung stellen die Verwaltung heutzutage vor große Herausforderungen. Sie soll zu jeder Zeit effizient, bürgerfreundlich und dabei von höchster Qualität sein. Je moderner das System ausgearbeitet ist, desto flexibler und leistungsfähiger kann es auf gesellschaftliche Veränderungen, wie etwa die Corona-Pandemie, reagieren. Die Digitalisierung muss in diesem Bereich kontinuierlich vorangebracht werden, um Prozesse zu optimieren. Mit dem Regierungsprogramm „Digitale Agenda 2020" sowie dem E-Government-Gesetz und dem Onlinezugangsgesetz sind hierfür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden. Doch die Aufgaben der Zukunft sind ohne gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter nicht zu bewältigen. Dabei stehen die Zeichen nicht schlecht: Je unsicherer die Zeiten, desto mehr Beständigkeit wünscht sich der Nachwuchs. Da stehen Jobs im öffentlichen Dienst oder einer Behörde wieder hoch im Kurs, denn sie versprechen einen sicheren Arbeitsplatz mit familienfreundlichen Arbeitszeiten.
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