Umsatzbeteiligung

Umsatzbeteiligung

Umsatzbeteiligung: Anreiz für mehr Leistung mit gewissen Risiken

Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind dessen wichtigster Erfolgsfaktor. Um ihre Leistung zu honorieren, vergeben viele Arbeitgeber eine Umsatzbeteiligung. 
Umsatzbeteiligung bezeichnet eine Entlohnungsform von Arbeitnehmern, bei welcher das Personal neben dem Gehalt einen Anteil des erwirtschafteten Umsatzes ausgezahlt bekommt. Wie hoch der Betrag ist, entscheidet sich an der zugrundeliegenden Größe und dem vereinbarten Prozentsatz. Eine Umsatzbeteiligung kann sich auf den Umsatz einer Abteilung, des gesamten Unternehmens oder des einzelnen Mitarbeiters beziehen.

Die Umsatzbeteiligung gibt es „on top“

Eine Umsatzbeteiligung muss schriftlich geregelt werden und ist meistens im Arbeitsvertrag festgelegt. Es kann oftmals aber in einer Gehaltsverhandlung auch ein höherer Prozentsatz herausgehandelt werden, sofern die Umsatzbeteiligung nicht auf einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung beruht. 

Von einer Umsatzbeteiligung sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Folgende Vorteile ergeben sich für den Mitarbeiter: 

  • Bessere Bezahlung
  • Erhöhte Motivation
  • Größere Zufriedenheit

Die arbeitspsychologische Bedeutung einer Umsatzbeteiligung ist nicht unerheblich: Sie spiegelt Wertschätzung für die Leistung der Beschäftigten wider und kann zu einer größeren Loyalität beziehungsweise einer besseren Mitarbeiterbindung führen. Arbeitgeber profitieren wiederum von einer oftmals erhöhten Produktivität: Die Umsatzbeteiligung dient als Ansporn, Höchstleistungen erbringen zu wollen. Potentiell kann dadurch wieder mehr Umsatz und damit Wachstum generiert werden. 

Umsatzbeteiligung: Wirklich eine Win-Win-Situation?

Auf den ersten Blick ist das Modell der Umsatzbeteiligung also eine Win-Win-Situation für die Unternehmerseite ebenso wie für die Belegschaft. Doch mit Umsatzbeteiligungen gehen nicht nur Vorteile einher, sondern auch gewisse Risiken beziehungsweise negative Seiten. Folgende Nachteile können für Mitarbeiter entstehen: 

  • Finanzielles Risiko: In manchen Branchen, wie etwa dem Vertrieb, sind Umsatzbeteiligungen an die unmittelbare Leistung geknüpft und stellen einen großen Bestandteil des Gehalts dar. So kann ein Umsatzknick schnell in finanziellen Einbußen für Mitarbeiter resultieren. Solche Schwankungen bedeuten eine schlechtere Planbarkeit für den Lebensunterhalt.
  • Stress und Druck: Handelt es sich nicht um eine allgemeine Umsatzbeteiligung, sondern bezieht sie sich auf Einzelleistungen der Mitarbeiter, so kann der Zwang entstehen, stets einen Mindestumsatz zu schaffen, um über die Runden zu kommen, etwa durch noch mehr Verkäufe.
  • Konkurrenz und Missgunst: Es kann eine Menge Teamgeist verloren gehen, wenn jeder für den eigenen Umsatz kämpft. Der gemeinsame Erfolg rückt in den Hintergrund, und da sich der einzelne Erfolg unmittelbar – in Form des Umsatzes – messen lässt, schlägt dies bei Nichterreichen der Ziele aufs Selbstbewusstsein.

Das sollten Arbeitgeber beachten

In manchen Firmen steht die Generierung von Umsatz über allem, sodass die Mittel, die ein Mitarbeiter dazu wählt, zu wenig berücksichtigt werden. Die verbundenen Kosten, etwa für teure Verkaufsveranstaltungen, erhalten nicht genügend Aufmerksamkeit. Ein resultierender hoher Umsatz wird nicht selten mit hohen Einsätzen bezahlt – und der Gewinn sinkt letztlich sogar. 
Der Anreiz der Umsatzbeteiligung kann zudem Mitarbeiter bisweilen dazu verführen, sich in juristischen Grauzonen zu bewegen beziehungsweise am Rande der Legalität, nur um einen Verkaufsabschluss zu erzielen. Dies müssen verantwortungsbewusste Arbeitgeber im Blick haben und dafür Sorge tragen, dass der Fokus auf die Umsatzbeteiligung nicht zu groß wird. Auch darf die Kundenzufriedenheit nicht leiden, wenn die Mitarbeiter nur noch Vertragsabschlüsse um jeden Preis erreichen möchten. Es ist schädlich für den Ruf des Unternehmens, wenn falsche Versprechungen gemacht oder Produkte „angedreht“ werden, die der Kunde gar nicht benötigt. Nicht zuletzt sollten Unternehmen darauf achten, dass immer genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, welche die Umsatzbeteiligungen der Mitarbeiter abdecken, da sich die Kosten im Vorfeld häufig nur schwer kalkulieren lassen.

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