Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind dessen wichtigster Erfolgsfaktor. Um ihre Leistung zu honorieren, vergeben viele Arbeitgeber eine Umsatzbeteiligung.
Umsatzbeteiligung bezeichnet eine Entlohnungsform von Arbeitnehmern, bei welcher das Personal neben dem Gehalt einen Anteil des erwirtschafteten Umsatzes ausgezahlt bekommt. Wie hoch der Betrag ist, entscheidet sich an der zugrundeliegenden Größe und dem vereinbarten Prozentsatz. Eine Umsatzbeteiligung kann sich auf den Umsatz einer Abteilung, des gesamten Unternehmens oder des einzelnen Mitarbeiters beziehen.
Eine Umsatzbeteiligung muss schriftlich geregelt werden und ist meistens im Arbeitsvertrag festgelegt. Es kann oftmals aber in einer Gehaltsverhandlung auch ein höherer Prozentsatz herausgehandelt werden, sofern die Umsatzbeteiligung nicht auf einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung beruht.
Von einer Umsatzbeteiligung sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Folgende Vorteile ergeben sich für den Mitarbeiter:
Die arbeitspsychologische Bedeutung einer Umsatzbeteiligung ist nicht unerheblich: Sie spiegelt Wertschätzung für die Leistung der Beschäftigten wider und kann zu einer größeren Loyalität beziehungsweise einer besseren Mitarbeiterbindung führen. Arbeitgeber profitieren wiederum von einer oftmals erhöhten Produktivität: Die Umsatzbeteiligung dient als Ansporn, Höchstleistungen erbringen zu wollen. Potentiell kann dadurch wieder mehr Umsatz und damit Wachstum generiert werden.
Auf den ersten Blick ist das Modell der Umsatzbeteiligung also eine Win-Win-Situation für die Unternehmerseite ebenso wie für die Belegschaft. Doch mit Umsatzbeteiligungen gehen nicht nur Vorteile einher, sondern auch gewisse Risiken beziehungsweise negative Seiten. Folgende Nachteile können für Mitarbeiter entstehen:
In manchen Firmen steht die Generierung von Umsatz über allem, sodass die Mittel, die ein Mitarbeiter dazu wählt, zu wenig berücksichtigt werden. Die verbundenen Kosten, etwa für teure Verkaufsveranstaltungen, erhalten nicht genügend Aufmerksamkeit. Ein resultierender hoher Umsatz wird nicht selten mit hohen Einsätzen bezahlt – und der Gewinn sinkt letztlich sogar.
Der Anreiz der Umsatzbeteiligung kann zudem Mitarbeiter bisweilen dazu verführen, sich in juristischen Grauzonen zu bewegen beziehungsweise am Rande der Legalität, nur um einen Verkaufsabschluss zu erzielen. Dies müssen verantwortungsbewusste Arbeitgeber im Blick haben und dafür Sorge tragen, dass der Fokus auf die Umsatzbeteiligung nicht zu groß wird. Auch darf die Kundenzufriedenheit nicht leiden, wenn die Mitarbeiter nur noch Vertragsabschlüsse um jeden Preis erreichen möchten. Es ist schädlich für den Ruf des Unternehmens, wenn falsche Versprechungen gemacht oder Produkte „angedreht“ werden, die der Kunde gar nicht benötigt. Nicht zuletzt sollten Unternehmen darauf achten, dass immer genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, welche die Umsatzbeteiligungen der Mitarbeiter abdecken, da sich die Kosten im Vorfeld häufig nur schwer kalkulieren lassen.
Sie wissen, dass Sie als Talent im kaufmännischen Bereich die große Auswahl haben und möchten sich den besten Arbeitsplatz aussuchen. Umsatzbeteiligung ist für Sie eine attraktive Option, denn für Ihre Leistung möchten Sie auch die gebührende Wertschätzung erhalten. KF Personal hat die Kontakte zu verantwortungsvollen Arbeitgebern, bei denen nicht die Zahlen, sondern die Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen! Wenn Sie als Fach- oder Führungskraft die Stelle suchen, die all Ihre Wünsche erfüllt und die besten Entwicklungspotentiale bietet, wenden Sie sich direkt an KF Personal! Profitieren Sie von unserer Top-Beratung und exklusiven Stellenangeboten in den Bereichen Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung & Controlling, Logistik, Sekretariat & Sachbearbeitung oder Projektmanagement. Starten Sie durch, heizen Sie Ihrer Karriere ordentlich ein und finden Sie den besten Arbeitgeber mit Umsatzbeteiligung – mit KF Personal!