Eine Provision ist ein Entgelt, welches sich unmittelbar an einem erfolgreichen Geschäftsabschluss orientiert. Eine Provision bedeutet, dass ein Vermittler, Handelsvertreter oder Vertriebsmitarbeiter einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises erhält, wenn er das Produkt oder die Dienstleistung verkauft hat.
Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist eine Provision eine reine Erfolgsprämie – Prämieren, Tantiemen oder Gebühren zählen nicht dazu. Der Provisionsberechtigte muss seinem Auftraggeber zu einem Gewinn verhelfen, um die Zahlung zu erhalten.
Es gibt je nach Branche unterschiedliche Arten von Provisionen. Im Banken- und Versicherungswesen etwa bemisst sich die Höhe am Umfang der geleisteten Finanztransaktion, aber auch am Beratungsaufwand. Der Beratungsaufwand wird etwa bei einer beträchtlichen Kapitalanlage anders vergütet und mit einer höheren Provision versehen als beispielsweise die Vermittlung einer gewöhnlichen Sachversicherung.
Zwischen folgenden Arten von Provisionen wird unterschieden:
Die Zahlung von Provisionen ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Kaufleute, die für andere einen Dienst ausüben oder ein Geschäft abschließen, haben als selbstständige Handelsvertreter grundsätzlich Anspruch darauf. Voraussetzung ist, im Namen des Auftraggebers zu handeln. Die Wertgröße bestimmt dabei die Höhe des Entgelts, etwa der Kaufpreis, der monatlich Beitrag, die Miete oder die Kreditsumme.
Fällig wird eine Provision zum letzten Tag des Monats des Vertragsabschlusses, und sie muss vom Unternehmer monatlich oder spätestens pro Quartal ausgezahlt werden. Der Handelsvertreter kann sonst juristisch gegen seinen Auftraggeber vorgehen und hat überdies das Recht, bei der Abrechnung der Provision einen Buchauszug zu verlangen. Das dient ihm als Prüfung der korrekten Abrechnung der Provision. Verweigert der Unternehmer die Einsicht in seine Geschäftsbücher, kann ein Wirtschaftsprüfer damit beauftragt werden.
Der Anspruch auf Provision entfällt für Vertreter immer dann, wenn eine Geschäftsbeziehung beziehungsweise die rechtsverbindliche Grundlage zwischen dem Kunden und dem Unternehmer nicht zustande kommt. Heißt: Auch, wenn der Vertreter bereits Arbeitsleistung erbracht hat, bekommt er keine Provision. Dies geschieht in Fällen von Vertragsrücktritt, Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder Kündigung. Tatsächlich kann sich eine ursprünglich vereinbarte Provision auch verringern, und zwar dann, wenn sich die Bewertungsgrundlage ändert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vermittler dem Kunden Rabatte gewährt.
Provisionen sind gesetzlich und vertraglich verankerte Zahlungen, die auch versteuert werden müssen. In der Steuererklärung werden sie in der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) erfasst, sofern sie regelmäßig gezahlt werden. Einmalige Provisionen müssen als sonstige Bezüge deklariert werden.
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