Der Wettbewerb um die besten Fachkräfte ist groß, und Arbeitgeber möchten schon während des Bewerbungsprozesses sichergehen, dass sie Talente einstellen, die zu künftigen Leistungsträgern werden können. So lässt sich der zunehmende Trend zum Probearbeiten erklären. Doch dieser Praxistest für Jobaspiranten ist keine völlig unverbindliche Angelegenheit – Unternehmen müssen gewisse Regeln beachten, da auch für das Probearbeiten rechtliche Leitlinien gelten.
Unter Probearbeiten versteht man kein Arbeits-, sondern ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Beim Probearbeiten können sowohl der Bewerber als auch der Arbeitgeber herausfinden, ob der Kandidat in das Arbeitsumfeld passt und die ausgeschriebene Position gut ausfüllen kann. Die Person soll jedoch nicht komplett in die internen Prozesse involviert werden oder gar als Ersatz-Arbeitskraft dienen, sondern lediglich einen Einblick bekommen. Gegebenenfalls erhält derjenige gesonderte Testaufgaben. Ein Arbeitsvertrag wird nicht abgeschlossen, dafür aber gewöhnlich eine schriftliche Vereinbarung für das Probearbeiten. Während des Zeitraums des Probearbeitens – zumeist wenige Tage – hat der Arbeitgeber gegenüber dem Bewerber kein Direktionsrecht, darf ihm also keine Anweisungen erteilen. Dennoch wird er demjenigen natürlich Aufgaben geben und erwarten, dass diese nach bestem Wissen erfüllt werden.Das Probearbeiten birgt für Arbeitgeber folgende Vorteile:
Zwar empfinden viele Fachkräfte das Probearbeiten als stressig, da sie auf dem Prüfstand stehen. Andererseits verhilft ihnen dieser Praxistest dazu, den potentiellen Arbeitsplatz besser kennenzulernen und sich ein klares Bild vom Unternehmen zu machen. So kann er sich besonders ins Zeug legen, wenn ihm der Job gefällt – oder dankend abwinkend, wenn die Stelle eben doch nichts für ihn ist. Beide Seiten können sich auf diese Weise kennenlernen und eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Eine Höchstgrenze für das Probearbeiten ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, allerdings sollte es nicht länger als eine Woche dauern. Sehr häufig beläuft es sich auf einen Probearbeitstag, manchmal wird auch nur ein halber Tag anberaumt. Sobald es sich um einen vollen Arbeitstag handelt, hat der Probearbeitende Anspruch auf eine Mittagspause. Da er freiwillig da ist, kann er theoretisch bestimmen, wann er nach Hause geht. Aber wer seine Chance auf den Job erhöhen möchte, wird sich eher daran orientieren, was der Arbeitgeber wünscht.
Generell empfiehlt es sich für Vorgesetzte, zuvor einen Mitarbeiter zu bitten, den Bewerber während des Probearbeitens zu begleiten und ihm kleinere Aufgaben zu erteilen. Wie ein Praktikant arbeitet er dem Team oder dem designierten Kollegen zu. Arbeitet der Kandidat zur Probe in einer Sales-Abteilung, so darf er zwar Kundengesprächen beiwohnen, aber selbst keine Verkaufsgespräche führen.
Grundsätzlich liegt eine Bezahlung des Probearbeitens im Ermessen des Arbeitgebers. Tatsächlich ist eine Vergütung eher selten, jedoch wird häufig eine freiwillige Aufwandsentschädigung gewährt, sei es für Fahrt- oder Verpflegungskosten. Dazu sollte jedoch zuvor eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden, die explizit darauf hinweist, dass es sich nicht um eine Vergütung für Arbeitsleistung handelt. Übersteigt jedoch das „Hereinschnuppern“ einen gewissen Umfang, arbeitet der Bewerber über längere Zeit unentgeltlich und leistet einen echten Beitrag, so kann er eine Vergütung vor Gericht erstreiten. Dazu muss auch kein schriftlicher Vertrag existieren.
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