Personalabbau: Entlassungswelle als letzter Schritt
Hinter dem Begriff Personalabbau steht die Kündigung von zumeist einer beachtlichen Anzahl von Mitarbeitern aufgrund von Maßnahmen der Umstrukturierung. Nicht selten werden hunderte, bei Großkonzernen sogar tausende Arbeitsplätze gestrichen. Somit unterscheidet sich Personalabbau von der üblichen Mitarbeiterfluktuation, sondern bezeichnet den Vorgang, wenn eine große Anzahl von Angestellten gleichzeitig oder innerhalb eines kurzen Zeitraums ihren Job verlieren.
Personalabbau muss der Arbeitsagentur gemeldet werden
Ab wie vielen gekündigten Mitarbeitern von einem Personalabbau gesprochen wird, ist nicht klar definiert. Allerdings müssen Unternehmen gemäß Kündigungsschutzgesetz ab einer gewissen Anzahl die Agentur für Arbeit über die geplanten Entlassungen unterrichten. Der Arbeitgeber ist zu dieser Anzeige verpflichtet, bevor er:
- in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer,
- in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,
- in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer
innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt.
Abbau von Stellen: Die Gründe
Ob von Personalabbau gesprochen wird, kommt es auf die Größe des Unternehmens an. So fällt es weniger ins Gewicht, wenn ein Konzern von 10.000 Mitarbeitern 100 Angestellte kündigt. Hat die Firma aber nur 350 Mitarbeiter, ist die Entlassung von 100 Menschen ein drastischer Personalabbau: Ganze Unternehmensbereiche, Teams oder Abteilungen werden gehen verloren. Grundsätzlich ist Personallabbau nie eine gute Nachricht und gewöhnlich das letzte Mittel, zu dem Arbeitgeber greifen. Gründe für den Abbau von Stellen können sein:
- Finanzielle Probleme: Durch Umsatzeinbrüche, mangelhafte Finanzplanung oder Auftragsflauten kann der ausbleibende Gewinn manchmal nur durch die Einsparung von Personalkosten aufgefangen werden.
- Fusionen von Abteilungen oder Betrieben: Werden gewisse Abteilungen zusammengelegt oder übernimmt ein Unternehmen ein anderes, entsteht oftmals ein Überschuss an Mitarbeitern.
- Strategiewechsel: Unternehmen müssen flexibel auf Marktveränderungen reagieren. Manchmal sehen sie keine andere Möglichkeit, als eine komplette Neuorientierung einzuleiten. Dazu gehört auch, Abteilungen zu schließen, Produktlinien einzustellen – und das dort tätige Personal zu entlassen.
- Standortschließungen: Wenn eine Dependance oder eine Produktionsstätte eines Unternehmens geschlossen werden muss, so fallen dieser Maßnahme meist auch die Mitarbeiter zum Opfer.
So verläuft der Personalabbau möglichst reibungslos
Die Umsetzung eines Personalabbaus ist eine große Herausforderung, die richtig gehandhabt werden muss. Folgende Faktoren sind essentiell bei der Durchführung eines Stellenabbaus:
- Die Information des Betriebsrats: Existiert ein Betriebsrat, so muss dieser gemäß Kündigungsschutzgesetz von dem geplanten Personalabbau in Kenntnis gesetzt werden. Angegeben werden müssen die Gründe, die Anzahl sowie die Berufsgruppen der Mitarbeiter, die gekündigt werden sollen. Es sollte dann gemeinsam mit dem Betriebsrat verhandelt werden, ob wirklich alle Entlassungen notwendig sind.
- Frühzeitige Information der Belegschaft: Ein Personalabbau verursacht immer Angst und oftmals auch Wut in der Belegschaft. Umso wichtiger, den schmerzvollen Schritt frühzeitig zu kommunizieren, stets ehrlich und für Fragen offen zu sein.
- Gründliche Planung: Der Schritt eines Personalabbaus sollte sehr gut durchdacht werden. Die Planungsphase sollte die erforderlichen Elemente und einen realistischen Zeitrahmen enthalten.
- Unterstützung der Mitarbeiter: Damit es die Angestellten, die entlassen werden sollen, etwas weniger hart trifft, ist deren Unterstützung wichtig, etwa in Form von Coaching, einer Outplacement-Beratung oder einer Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis. Damit kommt das Unternehmen seiner Fürsorgepflicht seiner Mitarbeiter nach.
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