Geht es einem Unternehmen wirtschaftlich schlecht und ist ein Personalabbau unvermeidlich, so beauftragen Arbeitgeber häufig Outplacement-Berater, um die gekündigten Mitarbeiter bei der Jobsuche zu unterstützen.
Outplacement-Berater helfen konkret bei der Jobsuche und coachen ihre Kunden, indem sie Bewerbungen optimieren und mit den Arbeitnehmern gemeinsam eine Strategieentwickeln, diese möglichst schnell wieder in Lohn und Brot zu bringen. Was eine Outplacement-Beratung von einer Personalvermittlung unterscheidet, ist, dass sie vor allem Hilfe zur Selbsthilfe bietet. Dabei widmet sich dieser Service folgenden Aufgaben:
Der Schwerpunkt der Outplacement-Beratung ist, den Kunden die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren und ihr Potential auszuschöpfen.
Jede Outplacement-Beratung ist individuell auf den Klienten zugeschnitten, doch durchläuft sie die folgenden Phasen.
Outplacement-Beratungen sind eine große Hilfe nach einer Kündigung. Bietet ein Unternehmen dem gekündigten Arbeitgeber diese Möglichkeit, so sollte dieser das Angebot nicht ausschlagen. Die Begleitung einer Outplacement-Beratung hilft im Idealfall, schneller wieder in ein Arbeitsverhältnis zu gelangen. Sie bietet eine gewisse Struktur und dient als Motivationshilfe, „am Ball zu bleiben“.
Outplacement wurde ursprünglich vor allem Managern und Führungskräften ermöglicht, doch immer mehr Unternehmen vermitteln diese Dienstleistung an auch andereFachkräfte. Dass die Kosten für das Outplacement komplett vom Arbeitgeber getragen werden, ist nicht gegeben. Jedoch ist es denkbar, darüber im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung zu verhandeln. Was die Auswahl der Beratungsagentur betrifft, so hat der Mitarbeiter keinen Einfluss, da Unternehmen zumeist mit einer festen Outplacement-Beratung kooperieren. In manchen Fällen offeriert der Arbeitgeber jedoch ein Budget für die Outplacement-Beratung, sodass man sich einen Berater innerhalb dieses finanziellen Rahmens selbst aussuchen kann. Wer sich selbst auf die Suche macht, sollte darauf achten, dass es sich um einen seriösen Berater mit einer gewissen Reputation und viel Erfahrung handelt. Die Berufsbezeichnung Outplacement-Berater ist nämlich nicht geschützt und es gibt für die Tätigkeit keine spezielle Ausbildung.
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