Warum Berufstätige einen Nebenjob annehmen, hat viele Gründe: etwa, dass einfach mal eine Abwechslung gefragt ist oder das Einkommen aus der Haupttätigkeit allein doch etwas knapp ist. Und es werden immer mehr Deutsche, die einen Nebenjob annehmen. So erhob das Statistische Bundesamt 2017, dass ganze 2,2 Millionen Erwerbstätige einem Nebenjob nachgingen. Auch der rasante Anstieg der Nebenjobber ist spannend: Denn von 2007 bis 2017 erhöhte sich die Zahl der Menschen mit Nebenjob um ganze 57 Prozent.
Was also macht den Nebenjob so interessant und warum nehmen immer mehr Menschen einen an? Da sind natürlich auch die arbeitsrechtlichen Regelungen rund um den Nebenjob von Interesse. Um einen Nebenjob überhaupt neben seinem Hauptberuf ausführen zu können, muss dieser natürlich den notwendigen zeitlichen Rahmen dafür bieten.
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Ein Nebenjob ist meistens eine geringfügige Beschäftigung. Die Rede ist alternativ auch von einem Minijob oder einem 450-Euro-Job. Letzterer Begriff verdeutlicht, worum es geht: In einem Nebenjob verdienen Mitarbeiter üblicherweise im Monat maximal 450 Euro. Sobald der Arbeitgeber seinen Nebenjobber offiziell bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat, zahlt er Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung des Arbeitnehmers ein. Diese entfallen bis auf die Unfallversicherung, wenn der Nebenjobber einer Hauptanstellung nachgeht. Denn kranken- und rentenversichert ist er über den Hauptarbeitgeber.
Von den Regelungen profitiert der Mitarbeiter im Nebenjob ebenso wie der Arbeitgeber. Während ersterer sozial abgesichert und mindestens unfallversichert ist, ist letzterer arbeitsrechtlich geschützt vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls. Steuerlich birgt ein Nebenjob, der offiziell als Minijob angemeldet ist, gegenüber einer Festanstellung einige Besonderheiten. So muss der Arbeitgeber für den angemeldeten Nebenjob entweder pauschal zwei Prozent an Steuern zahlen oder das Entgelt individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers mit 20 Prozent versteuern.
Im ersten Fall wird die Pauschalsteuer von zwei Prozent für den Nebenjob direkt an die Minijob-Zentrale gezahlt. Im zweiten Fall ist das Finanzamt zuständig. Übt eine Person mehr als einen Nebenjob aus, so müssen beide Nebenjobs nicht mehr bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse gemeldet werden.
Beide Begriffe meinen dasselbe. Nämlich, dass eine Person neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einer weiteren (bezahlten) Beschäftigung nachgeht. Auch Selbstständige – vor allem Solo-Selbstständige – üben oftmals einen Nebenjob aus. Als Nebentätigkeit können gemäß dem Arbeitsrecht interessanterweise auch unentgeltliche Tätigkeiten gelten.
Dass Deutsche einen Nebenjob ausüben dürfen, ist im Grundgesetz geregelt. Nach Art. 12 GG herrscht nämlich ein Grundrecht auf Berufsfreiheit. Allerdings muss, wer einen Nebenjob ausüben möchte, einiges im Zusammenhang mit seiner hauptberuflichen Beschäftigung beachten. Zum Beispiel kommt es oft vor, dass ein Nebenjob durch den Hauptarbeitgeber genehmigt werden muss. Oder es darf die täglich zulässige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden durch den zusätzlichen Nebenjob nicht überschritten werden. Da ist das Arbeitsrecht streng.
Wichtig ist auch, dass der Nebenjob nicht die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers beeinträchtigen darf. Was ebenfalls inakzeptabel ist, ist eine Interessen- oder Pflichtenkollision. Zum Beispiel wäre es schwierig, wenn der Nebenjob bei einem Wettbewerber ausgeübt würde.
Für manche Menschen ist an einem Nebenjob die Abwechslung zum Kernjob das Spannende. Doch die Abwechslung im Hauptjob können sie auch anders und viel einfacher haben. Dann ist kein Nebenjob nötig, um der Eintönigkeit zu entfliehen. Wie das geht, zeigt KF Personal. Denn hier wird regelmäßig ein wahres Jobfeuerwerk gezündet.
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