Mutterschutz

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Schwangerschaft und Mutterschutz – Keine Karrierebremse mit KF Personal 

Familienplanung ist ein Teil des Berufslebens, und das Thema Mutterschutz bewegt auch Talente im kaufmännischen Bereich – bei allem Feuereifer für den Job! Doch soll es bitte auch nahtlos weitergehen mit der Karriere nach Mutterschutz und Babyzeit. Da kommt KF Personal ins Spiel, der auf kaufmännische Berufe  Personalvermittler. In punkto familienfreundliche Unternehmen weiß der Dienstleister um alle wertvollen Adressen von Top-Unternehmen und deren Vakanzen. Der Personalprofi weiß um die Bedürfnisse qualifizierter Talente, die beruflich vorankommen – aber eben auch nicht auf eine Familie verzichten möchten. Wer also irgendwann in den Mutterschutz gehen möchte, ist mit einem Job von KF Personal auf der sicheren Seite und meistert den erfolgreichen Wiedereinstieg mit Links.

Mutter werden und keine Nachteile erfahren

Mutterschutz bedeutet das Recht, eine sichere Schwangerschaft und Wochenbettzeit zu verleben – ein Anspruch, der in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Der Mutterschutz wurde erstmals 1952 bundeseinheitlich definiert, er ist also eine Errungenschaft des Sozialstaats. 

Wer an Mutterschutz denkt, assoziiert mit der Bezeichnung zumeist das Beschäftigungsverbot rund um den Geburtstermin. Dieses greift für die sechs Wochen vor dem errechneten Stichtag sowie acht Wochen nach der Entbindung. Zwar erblickt kaum ein Kind exakt zum vom behandelnden Gynäkologen errechneten Termin das Licht der Welt, aber dennoch orientiert sich das Ende des Beschäftigungsverbots an diesem Tag. Anders ist es bei Frühgeburten sowie Mehrlingsgeburten oder wenn das Kind behindert ist. Die Mutterschutzfrist lässt sich dann per Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf 12 zwölf Wochen nach Entbindung erhöhen. Die Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während die Staatsangehörigkeit der Frau sowie ihr Familienstand keine Rolle spielen. Anspruch auf Mutterschutz haben auch Schwangere in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung. Das Nachsehen haben Mütter mit einer befristeten Anstellung. Wenn diese nämlich endet, endet auch der Mutterschutz. 

Zum Mutterschutz gehört nicht nur das Arbeitsverbot vor und nach der Geburt des Kindes – er bezeichnet auch die Maßnahmen, die ein Arbeitgeber zum Schutz der Mama und des ungeborenen Lebens ergreifen muss. Dazu gehören: 

  • der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • ein besonderer Kündigungsschutz
  • die Sicherung des Einkommens

Mutterschutz: Wann sollte man seinen Arbeitgeber informieren?

Grundsätzlich sind Schwangerschaften privat und müssen nicht gleich rausposaunt werden. So gibt es keine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitgeber die frohe Botschaft erhalten sollte, dass seine Angestellte schwanger ist. Soll aber ein wirkungsvoller Mutterschutz gewährleistet werden, so ist es ratsam, den Chef frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Er ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, jegliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beseitigen – und das geht natürlich nur, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Solche Faktoren beinhalten:

  • Handhaben von Gefahrenstoffen
  • Minimieren von Infektionsrisiken
  • Vermeidung schwerer, körperlicher Arbeit

Nichts davon ist zutreffend für Sie als Talent im kaufmännischen Bereich? Denken Sie an die Corona-Pandemie und die Folgen.  Oder den mentalen Stress, den Sie vielleicht in Ihrem verantwortungsvollen Job haben. Nicht zuletzt sollte ein Vorgesetzter auch über Einschränkungen durch Komplikationen in der Schwangerschaft sofort erfahren – am besten durch eine Bescheinigung vom Gynäkologen. So wird manchen Frauen vom Arzt  Ruhe verordnet, jedoch kein Arbeitsverbot. Beim Gespräch mit dem Chef können gute Lösungen erarbeitet werden, etwa das Verlegen der Aufgaben ins Homeoffice oder auch das Delegieren von besonders aufreibenden Projekten. Die Gesundheit der werdenden Mutter und des Ungeborenen durch falschen Ehrgeiz aufs Spiel zu setzen, ist keine gute Idee. Wichtig ist auch, im Gespräch mit dem Arbeitgeber zu bleiben über einen gelungenen Wiedereinstieg sowie die Karrieremöglichkeiten nach Mutterschutz und Elternzeit.

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