Mobbing

Mobbing

Mobbing im Büro: Ausgrenzung mit System

Sei es das Lästern hinter dem Rücken oder die Diskreditierung guter Arbeit: Mobbing im Büro kann die unterschiedlichsten Formen annehmen. Sich zu wehren, ist für die Opfer oftmals ein schwieriger Schritt. Wer am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt ist, entwickelt nicht selten seelische Schäden und sogar gesundheitliche Probleme. 

Die Definition von Mobbing im Job

Mobbing ist ein Begriff aus der Soziologie und leitet sich aus dem Englischen „to mob“ ab, was so viel heißt wie „auf etwas stürzen“ oder auch „anpöbeln“. Interessanterweise wird die Ausgrenzung, Demütigung und Herabsetzung anderer im angelsächsischen Raum gar nicht Mobbing genannt, sondern „Bullying“.

Per Definition beschreibt Mobbing eine Form der psychischen Gewalt, bei der jemand extrem schikaniert wird, sei es durch eine einzelne Person oder eine Gruppe. Typische Mobbing-Handlungen umfassen: 

  • Soziale Exklusion
  • Kontinuierliche, unangemessene Kritik
  • Spott
  • Machtmissbrauch
  • Verbreiten falscher Tatsachen oder Gerüchte über eine Person

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen, die am Arbeitsplatz Opfer von Mobbing werden. Andere Zahlen sprechen von gut 11 Prozent der Beschäftigten in Deutschland, die im Berufsleben schon einmal gemobbt wurden. Mobbing findet dabei quer durch alle Berufsgruppen statt. Dennoch gibt es Branchen, in denen es besonders häufig vorkommt, wie etwa im Pflegebereich, aber auch im Bank- und Verkaufswesen.


Mobbing ist nicht zu verwechseln mit schlechter Stimmung, Meinungsverschiedenheiten oder auch negativen Konfrontationen im Team. Es kann auch passieren, dass sich ein Mitarbeiter benachteilig oder gar gegängelt fühlt. Dann ist es Aufgabe der Führungskraft, solche Konflikte oder gegebenenfalls Ungerechtigkeiten aufzulösen. 

Handelt es sich tatsächlich um Mobbing, so werden folgende zwei Charakteristika erfüllt: 

  • Wiederholung: Mobbing lebt davon, über einen längeren Zeitraum verübt zu werden. Selbst, wenn es im Büro mal kracht, ist das noch kein Zeichen für Psychoterror. 
  • Systematik: Mobbing ist dann erkennbar, wenn die Angriffe System haben und gezielt erfolgen, entweder durch Kollegen oder den Vorgesetzten. 

Folgende Begriffe fallen unter die Definition des Mobbings:

  • Demütigungen
  • Diskriminierungen
  • Vernichtende Beurteilungen
  • Isolation, auch von der betrieblichen Kommunikation
  • Schikanöse Anweisungen
  • Fortgesetzte Tätlichkeiten
  • Sexuelle Belästigungen
  • Anweisungen für ehrmindernde Arbeiten, die Kollegen nicht ausführen müssen 
  • Sachlich unbegründbare Häufung von Arbeitskontrollen

So entsteht das systematische Schikanieren 

Mobbing entsteht zumeist aus einem schlechten Betriebsklima und mangelnder Führungsqualität des jeweiligen Vorgesetzten. Sind Mitarbeiter überlastet oder anderweitig frustriert, kann sich dies Bahn brechen in der Schikanierung eines Einzelnen. Diese trifft meistens Kollegen, die ohnehin ein unsicheres Auftreten haben und eher introvertiert sind. Anfeindungen und Ausgrenzung können auch dadurch entstehen, dass ein starkes Konkurrenzdenken gefördert wird und Feindbilder geschaffen werden. In den häufigsten Fällen wird eher von einer Gruppe mobbt, als von einer einzelnen Person. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus aktiven Tätern, aber auch aus Mitläufern und Wegschauern. Motive wie Neid – etwa auf die guten Leistungen des Kollegen – spielen nicht selten eine Rolle. 

Die Folgen für Mobbing-Opfer am Arbeitsplatz können sich auf deren gesamte Karriere auswirken. Die Verletzung des Selbstwertgefühls führt dazu, dass sie selbst bei einem Jobwechsel ständig mit der Angst kämpfen, wieder gemobbt zu werden. Auch Beziehungen im Privatleben werden belastet. 

Rechtliche Grundlagen des Mobbing: So können sich Opfer wehren

Die Rechtslage ist in Deutschland nicht ganz klar, was Mobbing im Job betrifft. Es gibt kein explizites Anti-Mobbinggesetz. Trotzdem ist es strafbar, und es wird sich im Streitfall auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes berufen: Mobbing ist demnach ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Zur Anzeige gebracht werden folgende Teilaspekte des Mobbings: 

  • Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch)
  • übler Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch)
  • Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch)
  • Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch)

Auch können Mobbingopfer das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) heranziehen sowie vom Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§84 I BetrVG) Gebrauch machen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, eine Beschwerde zu prüfen und für eine Verbesserung der Situation Sorge zu tragen. Nach §85 I BetrVG kann die Beschwerde auch an den Betriebsrat gerichtet werden. Generell sind Führungskräfte gefordert, ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen und können mobbenden Mitarbeitern mit den folgenden Maßnahmen Einhalt entgegentreten:

  • Ermahnung
  • Abmahnung
  • Versetzung 
  • Kündigung 

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