Der Mindestlohn ist immer wieder Thema, wenn es um Arbeit und faire Vergütung geht. Die einen finden den Mindestlohn sinnvoll und betrachten ihn als wirksames Instrument. Andere wiederum halten den Mindestlohn für ethisch vollkommen inakzeptabel. Bei einem so polarisierenden Thema heißt es: Information ist Trumpf. Werden Sie zum feurigen Vielwisser in Sachen Mindestlohn.
Eine Definition vom Mindestlohn spricht von ihm als einem vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegten Arbeitsentgelt, das einem Beschäftigten als Minimum für seine Arbeitsleistung zusteht. Der Mindestlohn ist also die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze für das Arbeitsentgelt. Arbeitnehmern wird mit dem Mindestlohn ein bestimmter Betrag pro Stunde gesetzlich garantiert.
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Eine Mindestlohnregelung kann sowohl beim Stundensatz als auch beim Monatslohn einer Vollzeitbeschäftigung Anwendung finden. Der gesetzlich geregelte Mindestlohn gilt in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Gemäß Mindestlohngesetz wird die Höhe alle zwei Jahre angepasst. Aktuell (2019) liegt der allgemeine Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 soll der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden.
Der Mindestlohn unterstützt Arbeitnehmer, die nur eine schwache Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber haben. Mit dem Mindestlohn haben sie Schutz vor Ausbeutung. Hinter dem Mindestlohn steht zudem der Gedanke, dass Armut trotz Arbeit verhindert werden soll. Stattdessen sollen Arbeitnehmer durch die eigene Erwerbstätigkeit einen gewissen Lebensstandard erreichen und halten können.
Es gibt drei Arten des Mindestlohns. Denn dieser wird entweder von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für gewisse Branchen verhandelt. Eine andere Variante ist, dass der Gesetzgeber den Mindestlohn für verschiedene Branchen festlegt. Die dritte Option ist, dass der Mindestlohn branchenübergreifend von staatlicher Seite bestimmt wird.
Aushilfskräfte und Arbeitnehmer, deren Gehalt gemäß Tarif geregelt ist, profitieren am meisten vom Mindestlohn. Ein deutliches Beispiel sind Jobs in der Gesundheits- und Pflegebranche. So ist zum Beispiel der Pflegemindestlohn ab 2020 mit 11,05 Euro (Westdeutschland) und 10,55 Euro (Ostdeutschland) etwas höher als der für allgemeine Tätigkeiten, die nicht tariflich geregelt sind. Der Pflegemindestlohn gilt für ambulante und stationäre Pflegebetriebe. Wer hingegen in einem privaten Haushalt zum Beispiel als Reinigungs- oder Küchenhilfe in einem Minijob beschäftigt ist, erhält lediglich den allgemeinen Mindestlohn von, Stand 2019, 9,19 Euro pro Stunde. Zusätzlich ist diese Person in gewissem Maße sozialversichert.
Von der gesetzlichen Mindestlohn-Regelung profitieren also grundsätzlich Personen, die einen Minijob bzw. einen 450-Euro-Job ausüben und Menschen, die in einem tariflich regulierten Berufsfeld tätig sind. Von diesen gibt es einige, die sich überwiegend im handwerklichen Bereich finden. Relevant sind aber zudem die Gesundheits- und Sozialbranche, die Logistik und die Zeitarbeit.
Sie alle dürfen niemals weniger verdienen, als der jeweilige gesetzliche Mindestlohn es vorschreibt. Wer nun beispielsweise einen 450-Euro-Job innehat, kann sich anhand der aktuellen Mindestlohn-Regelung genau ausrechnen, wie viele Stunden er im Monat maximal arbeiten darf. Bei dem aktuellen Mindestlohn (2019) von 9,19 Euro wären dies zum Beispiel rund 49 Stunden.
Allerdings hat der Mindestlohn in seiner Anwendbarkeit gewisse Einschränkungen. Es profitieren also nicht alle Personengruppen von dem Schutz, den der Mindestlohn verspricht. So gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben oder für Auszubildende. Auch auf Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitslosigkeit ist der Mindestlohn nicht anwendbar. Dasselbe gilt für Praktikanten.
Es gilt für einige Berufsgruppen oder Branchen ein eigens festgelegter Mindestlohn. So dürfen zum Beispiel Leiharbeiter nie weniger als 9,94 Euro pro Stunde verdienen, in Ostdeutschland wären es 9,49 Euro. Wer im Bauhauptgewerbe als Facharbeiter tätig ist, erhält im Westen 15,20 Euro in der Stunde als Mindestlohn. Dieser liegt deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, den zum Beispiel 450-Euro-Jobber im allgemeinen Sektor erhalten.
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