Jahresabschluss

Jahresabschluss

Jahresabschluss: Wichtige Bilanz am Ende eines Geschäftsjahres

Wenn ein Geschäftsjahr endet, müssen Unternehmen dieses auswerten und die Ergebnisse der Auswertung offenlegen. Dieser Bericht wird Jahresabschluss genannt. Jedes Unternehmen, das zu einer doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss einen Jahresabschluss erstellen. Kleine Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen als Jahresabschluss nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Der Pflicht zur Erarbeitung eines Jahresabschlusses unterliegen: 

  • Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs 
  • Ein Großteil der Personengesellschaften wie KGs oder OHGs
  • Einzelkaufleute mit einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro in zwei Jahren in Folge

Was im Jahresabschluss enthalten sein muss

Der Jahresabschluss wird nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben von der Buchhaltungsabteilung vorgenommen und legt den wirtschaftlichen Erfolg dar. Der Jahresabschluss ist also der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres und gibt Außenstehenden Einsicht in die finanzielle Lage. Tatsächlich müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss sogar im Bundesanzeiger veröffentlichen. So können sich auch Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner sowie die Konkurrenz über deren Situation informieren. 

Darüber hinaus basiert die Besteuerung des Unternehmens auf dem Jahresabschluss, und nicht zuletzt ist er wichtig für zukünftige Entscheidungen und Planungen der jeweiligen Firma. Die Bestandteile des Berichtes sind: 

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Eventuell ein Anhang und ein Lagebericht 
  • Enthalten sein müssen jegliche 
  • Vermögensgegenstände
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aufwendungen
  • Erträge

Jahresabschluss: Das ist zu beachten

Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung entsprechen. Der persönlich haftende Gesellschafter unterzeichnet den Bericht, der zehn Jahre lang aufzubewahren ist.

Bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss um einen Anhang erweitert werden. Der Anhang liefert ergänzende Informationen zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und deren jeweiligen Berechnungsmethoden. Außerdem gehört ein Lagebericht mit dazu. Dabei handelt es sich um eine Darstellung des Geschäftsverlaufs des jeweiligen Geschäftsjahres, des Geschäftsergebnisses, der aktuellen Lage sowie im Rahmen des Risikoberichts auch der Risiken eines Unternehmens.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht müssen von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt und den Abschlussprüfern vorgelegt werden. Kleinere Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Prüfungspflicht und haben sechs Monate Zeit, um Jahresabschluss und Lagebericht zu erstellen.

Gesetzliche Vorgaben beim unternehmerischen Jahresbericht

Bei Aktiengesellschaften müssen Jahresabschlüsse und Lagebericht vom Vorstand unverzüglich nach der Aufstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Der Abschluss ist festgestellt, wenn der Aufsichtsrat ihn nach der Prüfung billigt. Die Hauptversammlung kann über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden.

Die jeweilige Unternehmensform und die geltenden rechtlichen Vorschriften bestimmen darüber, wie umfangreich der Jahresabschluss ausfällt. Die Vorgaben sind im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Kapitalmarktorientierte Konzerne finden die für sie geltenden Vorschriften wiederum in den Richtlinien der International Finance Reporting Standards (IFRS).  Mittelständler dürfen selbst entscheiden, ob sie nach HGB oder nach IFRS dokumentieren möchten. 

So wird der Jahresabschluss abgewickelt

Der Jahresabschluss wird gewöhnlich durch die innerbetriebliche Buchhaltung erstellt. Manche Unternehmen beauftragen mit dieser Aufgabe wiederum ein Steuerberatungsbüro. 

Als Faustregel gilt, dass die Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses der Frist der Abgabe der Steuererklärung entspricht. Als Stichtag für die Angaben zum abgelaufenen Jahr gilt hier jeweils der 31. Juli des jeweils aktuellen Jahres. Es kann jedoch eine Verlängerung der Frist beantragt werden, falls mehr Zeit benötigt wird. Der fertige Jahresabschluss wird dann beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Wie bei der Steuererklärung, wird er heutzutage über bestimmte Software-Programme elektronisch übermittelt. 

Jährliche Bilanz hat Mehrwert für Unternehmen 

Für viele Betriebe ist der Jahresabschluss eine eher lästige Pflicht. Dennoch ergeben sich durch dessen Erstellung durchaus Vorteile für die Firma selbst. Sie erhält absolute Transparenz darüber, wo sie finanziell steht und kann sowohl aktuelle Entwicklungen nachverfolgen als auch Vergleiche zu Vorjahren ziehen. Umso wichtiger ist es, beim Jahresabschluss große Sorgfalt walten zu lassen. Denn dann kann eine Firma den bestmöglichen Nutzen daraus ziehen. 

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