Jede Region hat diese branchenübergreifenden Verbände aus Wirtschaftsunternehmen: die Industrie- und Handelskammern, kurz IHK. Zu dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören die Unternehmen, die in einer Region angesiedelt sind. Dazu zählen alle Gewerbetreibenden mit folgenden Ausnahmen:
Die Registrierung beziehungsweise Mitgliedschaft bei der IHK ist jedem Gewerbe, welches zur Gewerbesteuer veranlagt wird, gesetzlich vorgeschrieben – egal, ob es sich um einen Taxifahrer handelt, einen mittelständischen Industriebetrieb oder einen DAX-Konzern. Die Mitgliedsunternehmen müssen Beiträge an die IHK zahlen, welche sich an den Erträgen orientieren, die der Betrieb oder der Einzelunternehmer erwirtschaftet. Existenzgründer sind in ihren ersten zwei Mitgliedsjahren von den Beiträgen befreit.
Insgesamt gibt es in Deutschland 79 Industrie- und Handelskammern. Diese bieten diverse Services, vermitteln Know-how und haben ihr Ohr an den wirtschaftlichen Bewegungen vor Ort.
Die Aufgaben der IHK sind ausgesprochen vielfältig. Dazu gehören zum Beispiel:
Gerade das Beratungsspektrum der Industrie- und Handelskammern ist groß. Daher fungieren sie als wichtige Dienstleister für die Wirtschaft. IHK vertreten die Interessen von Unternehmen gegenüber den Kommunen, den Landesregierungen und den regionalen staatlichen Stellen. Darüber hinaus veröffentlichen die Kammern Trendreports, an denen sich Betriebe orientieren können. Bei all dem Einsatz ist die IHK eines nicht: eine sozialpolitische oder arbeitsrechtliche Interessensvertretung. Diese Funktion haben Gewerkschaften inne.
Die Geschichte der IHK in Deutschland reicht bis ins 17. Jahrhundert. Damals entstanden erste Interessensvertretungen von Kaufleuten, allen voran die Commerzdeputation, die 1665 in Hamburg gegründet wurde. Sie wurde ins Leben gerufen durch die bereits seit 1517 bestehende „Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg“. Die Gründung des Lübecker Kommerzkollegiums folgte 1675, in Kassel wiederum 1710 die fürstliche Commercien-Cammer. Etwas später entstand der sogenannte Handelsvorstand in Köln. 1830 wurde mit der Etablierung der Handelskammer von Elberfeld und Barmen (heute: Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid) Unternehmen zum ersten Mal das Recht erteilt, ihre Angelegenheiten eigenverantwortliche zu gestalten und ihre Vertreter selbst zu wählen. Dieses Modell setzte sich in Preußen und später in der gesamtdeutschen Kammergesetzgebung durch, und 1870 wurde das Handelskammerrecht vereinheitlicht. Seit 1920 kam die Einführung der Bezeichnung Industrie- und Handelskammer. Während des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 verloren die Kammern ihre Selbstverwaltungsfunktion komplett und erhielten den Titel Gauwirtschaftskammern. Sie wurden, wie alle deutschen Institutionen, gleichgeschaltet und staatlich gelenkt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war der Status der Kammern in den Besatzungszonen lange Zeit nicht klar geregelt. Zum Beispiel wurde sich nicht darüber geeinigt, ob es für Gewerbetreibende eine Pflichtmitgliedschaft geben sollte oder nicht. Erst 1959 wurde das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern als Bundesgesetz verabschiedet und bis heute geltende einheitliche Regelungen traten in Kraft. Fast alle der 79 Handelsvertretungen tragen den Titel Industrie- und Handelskammer – nur in Bremen und Hamburg heißen sie traditionell Handelskammer.
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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.