Sie gilt als ein wichtiger Baustein für den erfolgreichen Karriereweg: die berufliche Weiterbildung. Zusatzqualifikationen können Talenten im kaufmännischen Bereich dazu verhelfen, in leitende Positionen zu gelangen oder neue Felder zu erschließen. Wer arbeitssuchend ist oder wem eine baldige Arbeitslosigkeit bevorsteht, kann wiederum durch Weiterbildung die eigenen Qualifikationen erweitern und seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern.
Doch gute Lehrgänge haben ihren Preis, somit ist die finanzielle Förderung von Weiterbildung ein wichtiges Thema.
Die Agentur für Arbeit bietet Unterstützung an in Form des sogenannten Bildungsgutscheins für Arbeitssuchende und Menschen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wer den Bildungsgutschein als Weiterbildungsförderung nutzen möchte, muss darauf achten, dass die ausgewählte Weiterbildung und die Bildungseinrichtung für eine solche Förderung zugelassen sind. Der Gutschein wird nur für das jeweilige Bildungsziel, die entsprechende Dauer des Lehrgangs und einen regionalen Geltungsbereich gewährt. Der Bildungsgutschein deckt sowohl die gesamten Kosten für die Maßnahme ab als auch eventuelle Fahrten und Kinderbetreuung. Für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung wird zudem das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Menschen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, dürfen den Bildungsgutschein ebenfalls nutzen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass ihre Beschäftigung befristet ist und ihnen im Anschluss die Arbeitslosigkeit droht.
Kaufmännische Talente, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, aber hoch hinauswollen, müssen häufig viel Geld in die angestrebte Zusatzqualifikation investieren. Die Bildungsprämie ist eine Weiterbildungsförderung der Bundesregierung, die sich speziell an Menschen mit einem geringen Einkommen richtet. Gefördert wird eine sogenannte berufsbezogene Weiterbildung: Die Maßnahme muss somit relevant für die aktuelle oder für eine geplante neue Tätigkeit sein. Ausgezahlt wird sie in Form eines Gutscheins.
Es gibt folgende Varianten der Bildungsprämie:
Auch eine Kombination beider Gutscheine ist denkbar. Wer von dieser Weiterbildungsförderung profitieren möchte, muss eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche nachweisen oder sich alternativ in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Neben Präsenzlehrgängen sind auch Fernstudiengänge möglich. Die wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass man nicht mehr als 20.000 Euro netto im Jahr verdient. Für Verheiratete gilt, dass das Netto-Jahreseinkommen von beiden Ehepartnern 40.000 Euro nicht übersteigen darf.
Eine weitere Möglichkeit der Weiterbildungsförderung ist der sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dieser richtet sich an Menschen, die wieder ins Berufsleben einsteigen. Das betrifft Arbeitslose genau wie Fachkräfte, die nach einer längeren Pause wieder durchstarten wollen beziehungsweise eine berufliche Umorientierung anstreben. Das kann der Erwerb neuer Kenntnisse sein oder auch der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Finanziert werden in erster Linie Coachings in Form von Bewerbungstrainings. Ob diese Finanzierungshilfe infrage kommt, muss im persönlichen Gespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abgeklärt werden. Es besteht kein Anspruch auf den AVGS, sondern die Förderung ist eine Ermessensleistung. Der Zuschuss beträgt in der Regel 2.000 Euro.
Gängig für erfolgreiche Talente in kaufmännischen Berufen sind berufliche Zusatzqualifikationen, die dazu befähigen, neue Aufgaben und mehr Verantwortung zu übernehmen. Um den Weg für die Karriere zu ebnen, gibt es als Weiterbildungsförderung das Aufstiegs-BAföG. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Berufserfahrung, unter Umständen kann es auch an Studienabsolventen oder -abbrecher gezahlt werden. Eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG existiert nicht. Die Förderung ist möglich für über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse und finanziert die Weiterbildung sowie bei Bedarf die Lebenshaltungskosten. Die Fördersumme wird individuell berechnet, beläuft sich jedoch auf maximal 15.000 Euro. Diese BAföG-Form besteht teilweise aus staatlichen Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, teilweise handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen.
Ob Fachwirt-Qualifizierung oder aufbauendes MBA-Studium – im kaufmännischen Bereich gibt es eine Vielzahl attraktiver Weiterbildungsmöglichkeiten. Nicht selten finanzieren Arbeitgeber solche Weiterbildungen für herausragende Mitarbeiter, um sie später in unternehmenseigenen leitenden Stellen einzusetzen. Daher ist es als Fach- oder Führungskraft ratsam, das Thema der finanziellen Unterstützung anzusprechen, wenn der Wunsch nach Weiterbildung besteht.
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