Elternzeit

Elternzeit

Elternzeit: Gute Organisation ist das A und O

Eine Schwangerschaft stellt das ganze Leben auf den Kopf. Egal, ob es das erste oder das vierte Kind ist – ein Baby verändert immer erstmal sehr viel. Das gilt für das private Familiengefüge einerseits und für das Berufsleben andererseits. Glücklicherweise ist es in Deutschland inzwischen eine Selbstverständlichkeit, eine sogenannte Elternzeit einzulegen. Auch immer mehr Väter nehmen diese Möglichkeit in Anspruch: 2019 waren es 35,9 Prozent. Klingt nicht viel? Im Vergleich zu 2008 ist es das aber schon, denn damals nahmen gerade mal 20,8 Prozent Elternzeit. Der Grund ist vermutlich die Angst, durch die Babypause einen Karriereknick zu erleben. 

Pläne machen während der Babypause

Egal, ob für Mütter oder Väter: Im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsplatz und der Organisation der Elternzeit gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich einiges zu planen. Grundsätzlich dürfen sowohl Mütter als auch Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen, bis das dritte beziehungsweise das achte Lebensjahr des Kindes vollendet ist. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Elternzeit ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist. Während der Elternzeit werden die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses als ruhend betrachtet – es besteht ein Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Die Elternzeit ist überaus flexibel gestaltet, sodass eine passende Lösung für die derzeitige Lebenssituation gefunden werden kann. So können die Eltern zum Beispiel gleichzeitig in Elternzeit gehen oder während der Elternzeit in reduziertem Stundenumfang arbeiten. Dies können sogar beide parallel tun. Grundsätzlich dürfen Mutter und Vater bei jedem Kind gleichzeitig oder nacheinander bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Natürlich ist auch ein kürzerer Zeitraum möglich. Besonders beliebt ist folgendes Modell: Die Mutter geht zwölf Monate in Elternzeit, der Vater zwei. Die ersten vier Wochen werden typischerweise gemeinsam im ersten Lebensmonat des Kindes genommen. Manche nutzen den zweiten „Väter-Monat“ dann für einen langen Familienurlaub – denn die Möglichkeit dazu bietet sich im Arbeitsalltag so schnell nicht wieder. 

Arbeiten während der Elternzeit ist möglich

Eltern haben während der Elternzeit einen Rechtsanspruch darauf, an ihrem Arbeitsplatz in Teilzeit beschäftigt zu werden. Dies kann etwa ihr Wunsch sein, weil sie den Abstand zum beruflichen Geschehen während der Elternzeit nicht zu groß werden lassen wollen. Für Arbeitgeber kann diese Beschäftigungsform während der Elternzeit den Vorteil haben, dass sie nicht für eine Vertretung sorgen müssen. Liegen dringende betriebliche Gründe vor, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit allerdings ablehnen. 

Es gibt jedoch verschiedene Formen von Elterngeld, von denen sich nicht jede mit der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit verbinden lässt. Wer zum Beispiel das Basiselterngeld wählt, unterbricht seine berufliche Tätigkeit für zwölf Monate komplett und erhält den anhand seines vorhergehenden Einkommens den höchstmöglichen Satz an Elterngeld als Ersatz.
Eine andere Form ist das ElterngeldPlus, das besonders die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken soll. Arbeiten Eltern also nach der Geburt in Teilzeit statt wie zuvor in Vollzeit, kann das fehlende Einkommen durch das ElterngeldPlus aufgefangen werden. Andererseits ist auch eine längere Elternzeit mit ElterngeldPlus möglich – dann gibt es in jedem der 24 Monate die Hälfte des errechneten Basiselterngeldes.

Alternativ ist auch der Partnerschaftsbonus während der Elternzeit möglich. Diesen erhalten Eltern sogar für zusätzliche vier Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Laut dem Bundesfamilienministerium ist der Partnerschaftsbonus in Kombination mit dem ElterngeldPlus besonders populär.

Nach der Elternzeit: Ist jetzt alles anders?

Nach der Elternzeit sind Eltern dazu berechtigt, in ihren alten Job zu denselben Konditionen zurückzukehren. Die Elternzeit musste im Vorfeld acht Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden, um auch vollen Kündigungsschutz zu erhalten. Dieser endet jedoch mit dem Ablauf der Elternzeit. Wer nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit arbeiten möchte, hat gemäß dem Teilzeitbefristungsgesetz das Recht dazu. Tatsächlich sollte all dies aber schon frühzeitig geplant und mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden – Rechtsanspruch hin oder her. So empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft gemeinsam zu erörtern, wie es nach der Elternzeit weitergehen soll. Ist das Baby da und die Elternzeit im Gange, sollte der Kontakt zum Job gehalten werden – so bleibt man im Gedächtnis. Vor allem, wenn sich die Elternzeit dem Ende zuneigt, ist es wichtig, mit dem Vorgesetzten zu klären, wie der anschließende Einsatz konkret aussehen wird. Will man etwa als junge Mutter in Teilzeit gehen, ist es ratsam, die Inhalte und Organisation dieser Tätigkeit zu kennen. So lassen sich auch böse Überraschungen vermeiden. Schließlich kann es sein, dass die Stelle während der Abwesenheit umstrukturiert wurde. Oder es muss sich erst geeinigt werden, wie viele Stunden denn nun überhaupt gearbeitet werden. Vielleicht lohnt sich aber auch ein beruflicher Neustart in einem anderen Unternehmen oder in einer anderen Funktion. Gar nicht so einfach, da etwas Passendes zu finden. Für solche Fälle ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Personalvermittler wie KF Personal zu wenden.

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Es ist immer gut, einen Plan für die Phase nach der Elternzeit zu haben, und wer im kaufmännischen Bereich tätig ist, hat sein Organisationstalent ja schon unzählige Male unter Beweis gestellt. Sie brauchen trotzdem ein wenig Hilfestellung? Dann wenden Sie sich an den Vermittlungsprofi KF Personal. Egal, ob bekannte Wege eingeschlagen werden sollen oder eine berufliche Neuorientierung ansteht – KF Personal unterstützt Sie als Branchenexperte gern dabei, Ihre Karriere nach der Babypause voranzutreiben. Sie wünschen sich eine neue Stelle, möchten aber nicht mehr in Vollzeit arbeiten? Dann findet Ihr persönlicher Berater von KF Personal die passende Teilzeitposition. Sie besinnen sich auf alte Talente und Qualifikationen und möchten den Neustart? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Potential am besten ausschöpfen können. Das Karrierenetzwerk KF Personal findet den passenden Job in den Berufsgruppen Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung & Controlling, Logistik, Sekretariat & Sachbearbeitung und Projektmanagement. Bei uns starten Sie durch – mit Traumjobs im kaufmännischen Bereich.