Dienstwagen

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KF Personal zündet das Jobfeuerwerk – auf Wunsch inklusive Dienstwagen

Super Job im kaufmännischen Bereich und dazu ein schicker Dienstwagen – das klingt wohl mehr als verlockend. Zufrieden nach dem erfolgreichen Tageswerk in einen feurigen Flitzer steigen und nach Hause brausen: eine tolle Vorstellung! Was jedoch trotz allem kaufmännischen Know-how und Talent einige nicht wissen: Der Dienstwagen ist leider kein Geschenk des Arbeitgebers.

Denn das Bereitstellen eines Dienstwagens gilt als geldwerter Vorteil, für den Arbeitnehmer Steuern zahlen müssen. Hierfür stehen ihnen zwei Varianten zur Verfügung. Zum einen gibt es die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Die Alternative dazu ist das Führen eines Fahrtenbuches. Zudem kann festgelegt werden, dass der Dienstwagen nicht privat genutzt werden darf. Diese Vereinbarung ist allerdings eher selten. Tritt der Fall jedoch ein, gilt der Dienstwagen immerhin nicht als geldwerter Vorteil.

Feurige Talente der Fachbereiche Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung und Controlling, Logistik, Projektmanagement sowie Sekretariat & Buchhaltung, die mit ihrem neuen Traumjob in jedem Fall einen Dienstwagen verbinden, sollten sich mit diesem Wunsch an KF Personal wenden. Denn der Personalvermittler im kaufmännischen Bereich hat Zugang zu den besten Jobs – inklusive aller Extras.

Rund um den Dienstwagen: Steuern, Ein-Prozent-Regelung und mehr

Ein Dienstwagen ist leider keinesfalls eine Gratiszugabe des Arbeitgebers, sondern stattdessen ein geldwerter Vorteil und damit zu versteuern. Sollte die Ein-Prozent-Regelung als Besteuerungsform gewählt werden, dient als Grundlage für alle Berechnungen der Listenpreis des Dienstwagens zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Dieser Wert behält auch dann seine Gültigkeit, wenn der Wagen schon einige Jahre und Kilometer hinter sich hat. Eine Sonderreglung betrifft Elektroautos: Werden sie zwischen dem 1.1.2019 und dem 31.12.2021 gekauft oder geleast, muss nur der halbe Listenpreis aufgerufen werden.

Dienstwagennutzer können sich zwischen der sogenannten Ein-Prozent-Regel und dem Führen eines Fahrtenbuches als Besteuerungsgrundlage entscheiden. Vielfahrer sollten sich für die Ein-Prozent-Regelung und damit die Pauschalbesteuerung entscheiden. Die Ein-Prozent-Regelung bedeutet, dass Arbeitnehmer für die private Nutzung des Dienstwagens in jedem Monat ein Prozent des inländischen Listenpreises als geldwerten Vorteil angeben müssen. Auf diesen jeweiligen Betrag müssen Arbeitnehmer jeden Monat Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge sowie ggf. Kirchensteuer zahlen.  

Wenig-Fahrer hingegen profitieren vom Führen eines Fahrtenbuches. Denn so bezieht sich die Besteuerung nur auf die (wenigen) tatsächlich gefahrenen Kilometer. Das Fahrtenbuch ist auch dann zu empfehlen, wenn ein neuer Dienstwagen ansteht. Denn so wird während des laufenden Jahres deutlich, wie viel man wirklich fährt. Darauf basierend kann dann die individuell günstigere Form der Besteuerung gewählt werden. Mit jedem Jahr ist ein Wechsel der Besteuerungsform möglich.

So funktionierte die Dienstwagen-Besteuerung mit dem Fahrtenbuch

Wer einen Dienstwagen bekommt und sich für das Führen eines Fahrtenbuches entscheidet, wählt damit die jährliche anstelle der monatlichen Besteuerung. Dabei kann anhand der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch die tatsächliche jährliche Aufwendung festgestellt werden. Zu ihr gehören die gefahrenen Kilometer ebenso wie die jährliche Abschreibung des Fahrzeugs, allerdings ohne Sonderabschreibungen. Sollte das Fahrtenbuchmodell für die Besteuerung des Dienstwagens zugrunde gelegt werden, zählt als Fahrzeugwert nicht der Listenpreis, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer. Diese Summe kann also deutlich niedriger ausfallen.

Das Fahrtenbuch lässt sich entweder klassisch in Heftform oder als elektronische Variante führen. Beides ist vom Finanzamt zugelassen. Die komfortablere Lösung ist jedoch das elektronische Fahrtenbuch. Einige Fahrtenbuch-Modelle lassen sich damit sogar via App verwalten.

Flotter Dienstwagen und feurige Karriere: All das gibt’s mit Jobs von KF Personal

Keine Frage: Ein Dienstwagen ist nicht Ihr alleiniger Wunsch an Ihren nächsten Karriere-Step. Dennoch kann der Dienstwagen trotz Versteuerung ein tolles zusätzliches Gimmick sein. Es wird schnell klar: Die kaufmännische Personalvermittlung KF Personal bietet Vorteile, die zum Fairlieben schön sind. Vermittlungsaufträge kommen von Kundenunternehmen aus den Wirtschaftszweigen Handel, Automobile, Verkehrs- und Transportwesen, Energie, Immobilien, Nahrungsmittel, Textil und der Fertigungsindustrie.

Machen auch Sie jetzt Schluss mit zeitaufwendigen Bewerbungsverfahren – melden Sie sich lieber gleich im Karrierenetzwerk von KF Personal an und sichern Sie sich Ihren nächsten feurigen Job inklusive Dienstwagen.