Corporate Benefits: Zusatzleistungen als „Win-Win“ für Unternehmen und Mitarbeiter
In Zeiten des Fachkräftemangels sind Unternehmen gefordert, sich bei Stellenausschreibungen mit attraktiven Zusatzleistungen attraktiv zu positionieren. Sogenannte Corporate Benefits spielen im modernen Arbeitsleben eine wichtige Rolle. Darunter versteht man zusätzliche Zuwendungen für Angestellte: Sie erhalten neben ihrem Gehalt gewisse Leistungen, Vorteile, Vergünstigungen und Angebote. Diese sind häufig finanzieller Natur, doch auch flexible Arbeitszeitregelungen können zu den Corporate Benefits gezählt werden.
Arbeitnehmer profitieren von Corporate Benefits
Zwar bedeuten Corporate Benefits zusätzliche Kosten und Aufwand für Arbeitgeber, doch profitieren sie davon ebenso wie die Angestellten. Folgende Vorteile ergeben sich durch Zusatzleistungen für Unternehmen:
- Employer Branding: Die Unternehmensmarke gewinnt zunehmend an Bedeutung, und es ist wichtig, sich am Markt gegenüber der Konkurrenz abzuheben, um Top-Talente anzulocken. Ein Paket aus attraktiven Benefits kann ein wichtiger Beweggrund sein, warum sich Fachkräfte für einen Arbeitgeber entscheiden.
- Mitarbeiterbindung: Fachkräfte anzuziehen und auch zu halten – das funktioniert über Wertschätzung, Mitarbeiterzufriedenheit und gute Zusatzleistungen. Glückliche Angestellte arbeiten motivierter, produktiver und bleiben dem Arbeitgeber potentiell auch langfristig erhalten.
- Steuerersparnisse: Für gewisse Leistungen fallen für Arbeitgeber keine Steuern oder Abgaben zur Sozialversicherung an. So lohnen sich Benefits oftmals mehr als Gehaltserhöhungen – und auch für die Mitarbeiter landet netto mehr auf dem Konto.
Viele Zusatzleistungen sind steuerfrei
Es gibt eine Reihe von beliebten Corporate Benefits, die Betriebe ihren Angestellten gewähren können – einige von ihnen sogar steuerfrei. Folgende Leistungen sind besonders verbreitet, da sie nicht nur den Mitarbeitern zugutekommen, sondern auch günstige steuerliche Konditionen mit sich bringen:
- Sachbezüge: Bis zu 44 Euro im Monat bleiben Benefits wie Tank- oder Warengutscheine, Firmentickets für öffentliche Verkehrsmittel oder zweckgebundene Gelzuwendungen steuerfrei. Liegt der Wert darüber, muss dieser überschüssige Betrag versteuert werden.
- Rabatte: Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die eigenen Dienstleistungen und Produkte zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenlos an. Ein solcher Personalrabatt bleibt bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Liegt der Wert darüber, muss der überschüssige Betrag versteuert werden.
- Dienstwagen: Der Firmenwagen gehört zu den beliebtesten Corporate Benefits. Hier müssen Mitarbeiter jedoch bedenken, dass sie das Auto als geldwerten Vorteil versteuern müssen, falls sie es auch privat nutzen.
- Bonuszahlungen: Zusatzzahlungen, zum Beispiel für ein erfolgreiches Projekt, können Mitarbeiter beflügeln. Allerdings sind diese nicht steuerfrei: Der Netto-Betrag fällt also geringer aus als der Bonus.
- Flexible Arbeitszeiten: Flexibilität gilt ebenfalls als Corporate Benefit. Es handelt sich zwar nicht um eine finanzielle Vergünstigung, aber flexible Arbeitszeiten tragen maßgeblich zur Work-Life-Balance und somit zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Immer mehr Unternehmen setzen daher auf Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder auf Wunsch auch Homeoffice. Viele Arbeitnehmer setzen dieses Kriterium bei der Jobsuche an.
- Weiterbildung: Ein wichtiges Corporate Benefit ist die Talentförderung. Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, sich weiterzubilden und damit auch gegebenenfalls für eine neue Position im Unternehmen zu qualifizieren.
- Kinderbetreuung: Berufstätige Eltern sind auf eine gute Vereinbarkeit von Job und Familie angewiesen. Daher können Arbeitgeber punkten, wenn sie etwas zur Kinderbetreuung beitragen, etwa durch einen Zuschuss zu den Kita-Gebühren: Diese sind für den Arbeitgeber steuerfrei, ebenso wie eine kurzfristige Betreuung in einem Notfall, die mit bis zu 600 Euro bezuschusst werden kann.
- Technische Geräte: Nicht selten erhalten Mitarbeiter ein eigenes Smartphone, Tablet oder einen Laptop von ihrer Firma – häufig dann, wenn sie sich durch besondere Leistung verdient gemacht haben oder ihre Tätigkeit es erfordert. Sie können ohne Abgabe von Steuern zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, sie bleiben grundsätzlich im Besitz des Unternehmens. Ein Pauschalbetrag von 25 Prozent der Einkommenssteuer werden allerdings dann fällig, wenn ein technisches Gerät einem Beschäftigten geschenkt wird.
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Um krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren, können sich Unternehmen für die Gesundheit ihrer Belegschaft einsetzen und als Corporate Benefits etwa Sportkurse anbieten. Für bis zu 500 Euro jährlich sind diese steuerfrei. Dazu müssen sie jedoch von der jeweiligen Krankenkasse zertifiziert sein.
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