Wie viel bleibt da unterm Strich für mich übrig? Eine Frage, die sich jeder Arbeitnehmer stellt, bevor er eine neue Stelle antritt. Zumeist muss bereits im Bewerbungsprozess ein Gehaltswunsch angegeben werden – und da ist guter Rat teuer. Denn was nach viel klingt, kann sich auf der persönlichen Lohnabrechnung doch als ziemlich wenig niederschlagen. Fach- und Führungskräfte im kaufmännischen Bereich haben zum Glück das nötige Know-how für zumindest grobe Einschätzungen. Doch wer eine klarere Vorstellung haben möchte, verwendet einen der zahlreichen standardisierten Brutto-Netto-Rechner im Internet.
Zunächst einmal ist es wichtig, ob man in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst angestellt ist. Bei Letzterem werden beispielsweise Büromanager, Sekretärinnen oder Personaler nach Tarif bezahlt und sollten daher auch einen entsprechenden Tarifrechner benutzen. Eingegeben werden der jeweilige Tarifvertrag, die Entgeltgruppe sowie die bisherige Berufserfahrung, und das zu erwartende Entgelt wird sofort ermittelt.
Generell ist es zu empfehlen, einen Brutto-Netto-Rechner zu Rate zu ziehen, wenn ein recht hohes Gehalt zu erwarten steht. Im kaufmännischen Bereich verdienen etwa Key Account Manager, Einkäufer oder auch Logistikleiter besonders gut. Doch je höher das Einkommen, desto größere Unterschiede können die Höhe beispielsweise des Jahresfreibetrages oder der Kirchensteuer ausmachen. Deshalb gilt für alle, die in einer hohen Gehaltsklasse rangieren: Lieber den Brutto-Netto-Rechner hinzuziehen bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird.
Ein Brutto-Netto-Rechner ist immer dann hilfreich, wenn man herausfinden möchte, welche Summe am Ende des Monats auf dem eigenen Konto landet. Hierfür muss zunächst das Bruttogehalt bekannt sein. In der Regel kann man dieses im Brutto-Netto-Rechner jährlich oder monatlich zur Berechnung eingeben.
Weitere wichtige Aspekte sind, ob man verheiratet ist und welche Steuerklasse man hat. Wer Kinder hat, trägt deren Anzahl im Brutto-Netto-Rechner ein, um die – nicht unerheblichen – Kinderfreibeträge in die Berechnung einfließen zu lassen. Ehepartner teilen die Kinderfreibeträge üblicherweise untereinander auf, wenn beide berufstätig sind. Ebenso wichtig sind für das Ergebnis im Brutto-Netto-Rechner das Bundesland, in dem man lebt und die Krankenkasse, der man angehört. Denn deren Beiträge können variieren. In den Brutto-Netto-Rechner ist daher auch einzutragen, ob man privat krankenversichert ist: Diese Angabe wirkt sich ebenfalls auf das errechnete Nettogehalt aus.
Vorm Bedienen des Brutto-Netto-Rechners sollte man sich darüber im Klaren sein, dass vom Bruttogehalt jede Menge abgezogen wird, sodass das Netto-Einkommen deutlich geringer ausfällt. Es gibt außerdem leider keinen fixen Prozentsatz für die Summe, die vom Bruttolohn bleibt. Denn von diesem werden, wie der Brutto-Netto-Rechner aufzeigt, vor allem die zwei großen Blöcke in Form von Sozialversicherung und Steuern abgezogen.
Die Beiträge zur Sozialversicherung bestehen aus 14,6 % Krankenversicherung, 18,6 % Rentenversicherung, 2,5 % Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung: 3,05 % mit Kindern und 3,30 % ohne Kinder.
Die Steuern schlagen ebenfalls zu Buche: Je nach Einkommenshöhe zahlt man 14 bis
45 % Lohnsteuer. Wer in der Kirche ist, zahlt zudem, je nach Bundesland, 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer. Der Brutto-Netto-Rechner berechnet die Steuerlast auf Basis des Arbeitsentgelts. Und nicht zuletzt ist die Steuerklasse entscheidend, denn sie beschreibt die Höhe des Prozentsatzes der abzuführenden Steuern. Im deutschen Steuersystem gibt es sechs Klassen, wobei die Steuerklasse 4 die höchsten Abgaben beinhaltet.
Der Brutto-Netto-Rechner ist immer dann sinnvoll eingesetzt, wenn Veränderungen anstehen. Ist etwa eine Hochzeit geplant oder steht die Geburt eines Kindes an? Dann sollte man sich mithilfe des Brutto-Netto-Rechners einmal einen Überblick verschaffen, inwieweit diese Veränderung sich auf das Nettogehalt auswirkt.
Wer eine Gehaltsverhandlung plant, tut gut daran, im Vorfeld den Brutto-Netto-Rechner zu Hilfe zu nehmen. Denn wenn man sich verkalkuliert, kann die ganze Mühe umsonst gewesen sein – und zwar dann, wenn die anfallenden Abgaben ebenfalls so stark steigen, dass sie das erkämpfte Gehaltsplus komplett aufzehren. Um diese böse Überraschung zu vermeiden, hilft es, den Brutto-Netto-Rechner einmal anders herum zu benutzen und ihn zu einem Netto- Brutto-Rechner zu machen.
Überlegen Sie sich hierfür einfach das Nettogehalt, das Sie sich künftig vorstellen. Multiplizieren Sie es mit 1,3 oder 1,4 und setzen Sie diese Summe als Bruttolohn in den Brutto-Netto-Rechner ein. Rechnen Sie nun mit dieser Summe und justieren Sie diese so lange, bis das angezeigte Nettogehalt passt. Nun wissen Sie genau, mit welcher Brutto-Gehaltsvorstellung Sie in Ihre Gehaltsverhandlung einsteigen können.
Brutto-Netto-Rechner sind sehr nützlich und benutzerfreundlich, aber es geht sogar noch einfacher: Wenden Sie sich direkt an das Karrierenetzwerk KF Personal und verraten Ihrem persönlichen Berater Ihre Gehaltsvorstellung. Und schon erhalten Sie passende Jobangebote und können noch dazu alle Fragen stellen, die Ihnen auf der Seele brennen. Wenn Sie zu den Berufsgruppen der Bereiche Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung & Controlling, Logistik, Sekretariat & Sachbearbeitung oder Projektmanagement gehören, sind wir Ihr Ansprechpartner. KF Personal, der Fairmittlungsprofi für den kaufmännischen Bereich, macht es Ihnen leicht und orientiert sich ganz nach Ihren Wünschen. Sie möchten eine Position, die nicht nur gut klingt, sondern auch gut bezahlt wird? Kein Problem! Sie möchten Ihren eigenen Marktwert mit uns besprechen, um Ihr Potential bestmöglich auszuschöpfen? KF Personal berät Sie gern!