Unter Betriebszugehörigkeit versteht man die Zeit, die ein Arbeitnehmer bei ein und demselben Arbeitgeber tätig ist. Die Betriebszugehörigkeit wird dabei in Jahren verstanden. Sie kann arbeitsrechtlich relevant sein, vor allem, wenn es um Kündigungen geht. Die Betriebszugehörigkeit orientiert sich nicht an der Zeit, in der ein Mitarbeiter tatsächlich in der Firma gearbeitet hat, sondern seine vertragliche Bindung. So bleibt die Betriebszugehörigkeit auch bei einem langen Ausfall bestehen, etwa bei Elternzeit oder einer Krankheit.
Eine lange Betriebszugehörigkeit war früher selbstverständlich, doch heute sind viele Lebensläufe durch häufigere Jobwechsel geprägt. Fach- und Führungskräfte haben oftmals den Wunsch, das Unternehmen zu wechseln, weil sie ihr Spektrum erweitern möchten und sich bessere Karriereoptionen ausrechnen. Nicht selten werden sie von einem anderen Betrieb abgeworben und sagen gerne „ja“ zu den angebotenen attraktiven Konditionen und eventuellen Aufstiegschancen. Über viele Jahre in derselben Firma tätig zu sein, hat jedoch ebenfalls einige Vorteile.
Eine lange Betriebszugehörigkeit ist zum Beispiel eine gute Argumentationsbasis für Gehaltsverhandlungen oder eine Beförderung. Überdies ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit wichtig, wenn es um gesetzliche Kündigungsfristen geht. Sie entscheidet darüber, wann man einen neuen Job antreten kann. Innerhalb der ersten zwei Jahre Betriebszugehörigkeit besteht beispielsweise eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Ist der Mitarbeiter seit fünf bis acht Jahren bei der Firma angestellt, beträgt die Frist zwei Monate, bei 15 bis 20 Jahren sechs und bei mehr als 20 Jahren sieben Monate.
Die Betriebszugehörigkeit spielt darüber hinaus auch eine Rolle in Bezug auf eine mögliche Abfindung beziehungsweise deren Höhe. Je länger man in einem Unternehmen gearbeitet hat, desto größer ist nämlich die Abfindungssumme. Diese liegt zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Tatsächlich führt die Länge der Betriebszugehörigkeit nicht selten zum Streit, da deren Dauer nicht immer eindeutig ist. Folgende Regeln gelten für die Betriebszugehörigkeit:
Generell ist es Geschmackssache, wie lange man einem Betrieb angehören möchte. Wer für sich auf längere Sicht keine Weiterentwicklungsperspektiven sieht und den Wunsch hat, sich anderweitig zu orientieren, für den spielt die Betriebszugehörigkeit keine große Rolle. Manche Menschen empfinden die Betriebszugehörigkeit wiederum als Garant für Lebensqualität: Sie binden sich gerne langfristig, lieben Stabilität und das Vertraute. Wer einen unbefristeten Vertrag hat, das Betriebsklima schätzt und für sich dort auch eine Karrierezukunft sieht, bleibt wahrscheinlich seinem Arbeitgeber gerne treu. Und es kann sein, dass die Zeit wie im Flug vergeht und man „plötzlich“ zu den langjährigen Mitarbeitern gehört. Betriebszugehörigkeit kann zudem ein echtes Sprungbrett sein, intern Karriere zu machen. Ein Mitarbeiter kann über die Jahre wertvolle Kontakte aufbauen und über Empfehlungen in hohen Positionen landen. So zahlt sich die Betriebszugehörigkeit definitiv aus.
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