Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: Eine Zusatzrente vom Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Leistung des Arbeitgebers, welche Arbeitnehmer dabei unterstützt, ihre künftige Rente aufzustocken. Solche Angebote variieren und können viele Vorteile, aber auch Nachteile für den Angestellten haben. Hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen. 

Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge

Das Modell der betrieblichen Altersversorgung ist in Deutschland bereits etwa 100 Jahre alt. Durch den demografischen Wandel gewinnt jede Form von Altersversorgung an Bedeutung: Wer seinen Lebensstandard halten möchte, sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Option. Tatsächlich besteht seit 2019 ein gesetzlicher Anspruch darauf: Jeder Arbeitnehmer erhält mit einem Neuvertrag einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Seit 2022 gilt der Zuschuss auch für bestehende Verträge.

Grundsätzlich haben Angestellte die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehalts für die bAV anzulegen. Der monatliche Betrag wird mit dem Arbeitgeber festgelegt, welcher ihn in eine Versicherung einzahlt. Der Prozess nennt sich Entgeltumwandlung. Einer der Vorteile: Zu zahlende Steuern und Sozialabgaben werden auf Basis des geringeren Gehalts nach Abzug der betrieblichen Altersvorsorge berechnet. Die Betriebsrente muss jedoch im Ruhestand vollumfänglich versteuert werden.

Abwägen, ob sich die bAV lohnt

Diese Form der Zusatzrente steht der privaten Vorsorge gegenüber. Dabei entscheidet sich individuell, welche mehr Vorteile birgt. Beinhaltet die Betriebsrente keinerlei finanzielle Eigenleistung – wie bei manchen Unternehmen üblich – ist sie klar zu bevorzugen. Ist das nicht der Fall, sollte der Beschäftigte überlegen, ob sie sich rentiert. Die gesetzlich festgelegten 15 Prozent können sich lohnen – besser ist jedoch ein Angebot, bei dem der Arbeitgeber die bAV mit 20 oder 30 Prozent unterstützt.

Generell ist es ratsam, die betriebliche Altersvorsorge nur dann abzuschließen, wenn man plant, lange bei dem entsprechenden Unternehmen tätig zu sein. Denn bei einem Jobwechsel ist nicht garantiert, dass der neue Arbeitgeber den bisherigen bAV-Vertrag übernimmt. 

Eine bAV empfiehlt sich grundsätzlich für jene Beschäftigten, die im Alter mit wenig Rente rechnen müssen. Seit 2018 können Sparer mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- oder Riesterrente behalten. Wie bereits oben erwähnt: Besonders attraktiv ist die betriebliche Altersvorsorge vor allem dann, wenn diese aus Firmengeld finanziert wird und man niemals dafür einzahlen muss. Generell empfiehlt es sich aber immer, die Erparnisse mit den späteren Abgaben zu verrechnen, also die Steuerlast und die Sozialabgaben. 

Die Vor- und Nachteile der Betriebsrente

Zusammengefasst hier die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Ein privat abgeschlossener Vorsorgevertrag ist oft teurer – der Arbeitgeber erhält zumeist günstigere Konditionen.
  • Der Abschluss ist mit wenig Bürokratie verbunden. Man muss lediglich seinen Arbeitgeber nach der bAV fragen.
  • Unternehmen müssen keinen Arbeitgeberanteil auf das umgewandelte Entgelt zahlen und sparen damit Kosten.
  • Arbeitnehmer erhalten eine höhere Rendite, sofern der Arbeitgeber die bAV bezuschusst.
  • Verstirbt der Versicherte vor Renteneintritt, so erhalten die Hinterbliebenen dessen Rente.

Doch die betriebliche Altersvorsorge birgt auch folgende Nachteile:

  • Der Arbeitnehmer hat kaum Möglichkeit, zu wählen: Der Arbeitgeber ist derjenige, der das Geld anlegt und über die Form bestimmt. So ist die Produktauswahl gering.
  • Das Geld wird erst bei Renteneintritt freigegeben.
  • Drei Jahre Betriebszugehörigkeit sind das Minimum, um Ansprüche geltend zu machen.
  • Während der Ansparphase zahlen Beschäftigte weniger Sozialabgaben – damit auch in die gesetzliche Rentenversicherung. Dadurch mindert sich die Rente.
  • Das Anlagerisiko liegt beim Sparer. Ob sich die Rente später rentiert, ist nicht Sache des Arbeitgebers.

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