Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften: Absicherung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Rehabilitation im Ernstfall – das sind die Aufgaben der Berufsgenossenschaften. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für die privatwirtschaftliichen Unternehmen in Deutschland zuständig.

Die Mitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften gehören zu den Sozialversicherungsträgern, die sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung vor allem aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen finanzieren. Rund 3,2 Millionen Betriebe in Deutschland sind Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft. 

Angestellte müssen von ihrem Arbeitgeber bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter sich bei einer Berufsgenossenschaft melden muss. Verschiedene Berufsgenossenschaften in Deutschland organisieren sich im Rahmen der unterschiedlichen Branchen: 

  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Berufsgenossenschaften: Aufgaben der Unfallversicherungsträger

Berufsgenossenschaften sorgen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Den Genossenschaften obliegt es zudem, die Unfall- und Krankheitsfolgen finanziell auszugleichen. Es besteht ja nach Versicherungsfall Anspruch auf: 

  • Verletztengeld
  • Pflegegeld
  • Übergangsgeld
  • Hinterbliebenen- und Waisenrente
  • Sterbegeld

Die Aufgaben einer Berufsgenossenschaft lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Sie tritt an der Stelle des Unternehmers bei Arbeitsunfällen ein, übernimmt also die Haftung.
  • Sie stellt die Gesundheit und Arbeitskraft des Verletzten durch Rehabilitationsmaßnahmen wieder her.
  • Sie entschädigt den Verletzten oder die Hinterbliebenen finanziell.
  • Sie sorgt für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Vorbeugung ist ebenfalls Aufgabe der Berufsgenossenschaften 

Im Bereich der Prävention beraten die Berufsgenossenschaften den Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hierzu können sie Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die das Verhalten der Arbeitnehmer sowie Maßnahmen der Arbeitgeber regeln und somit zur Gefahrenprävention beitragen. Wer vorsätzlich oder auch fahrlässig gegen solche Vorschriften verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Im Auftrag der Berufsgenossenschaften sorgen Aufsichtspersonen dafür, dass die Regeln eingehalten werden, etwa durch Betriebsbesichtigungen und Schulungen. 

Rehabilitation als Arbeitsfeld der Genossenschaften

Ein anderes Aufgabenfeld von Berufsgenossenschaften, die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, beinhaltet die folgenden Aspekte: 

  • Beseitigung oder Verbesserung des durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden, die Verhütung einer Verschlimmerung sowie eine Milderung der Folgen
  • Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben, der den Neigungen und Fähigkeiten des Versicherten entspricht
  • Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens
  • Erbringung von ergänzenden Leistungen zur Heilbehandlung und zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Erbringung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Die Geschichte der Berufsgenossenschaften

Bereits 1881 forderte Kaiser Wilhelm I. den Reichskanzler Otto von Bismarck auf, eine Sozialversicherung in Form von Berufsgenossenschaften einzuführen, welche Arbeiter gegen Betriebsunfälle versichern würde. Bismarck konnte die Vorstellungen des Kaisers erst drei Jahre später umsetzen. Ganze 57 dieser Genossenschaften nahmen 1885 ihre Arbeit auf. Bereits ein Jahr danach erließen sie Unfallverhütungsvorschriften, um Arbeitsunfälle zu vermeiden 1887 konnten bereits 62 Berufsgenossenschaften mit knapp 320.000 Betrieben und fast vier Millionen Versicherten verzeichnet werden. 

Bis zum Zweiten Weltkrieg schlossen sich einige regionale Berufsgenossenschaften zu deutschlandweit tätigen Unfallversicherungsträgern zusammen. Mit der Teilung Deutschlands änderte sich die Organisation der Berufsgenossenschaft: In der DDR wurden sie alle aufgelöst. Einige von ihnen wurden in Westdeutschland neu gegründet, andere verschwanden allerdings auch ersatzlos. Bis zur Wiedervereinigung 1990 beschränkte sich das Wirken der Berufsgenossenschaften auf den Westen Deutschlands.

Über die Jahrzehnte bis zur Wende wurde das Aufgabengebiet der Berufsgenossenschaften stetig ausgebaut und erweitert. Bemüht waren die Genossenschaften vor allem bei der Perfektionierung der Unfallverhütungsmethoden. Durch die Überführung der DDR-Unfallversicherung in das System der westdeutschen Sozialversicherungsträger entstanden allerdings hohe Kosten. Dadurch mussten die Beiträge der Berufsgenossenschaft stark angehoben werden.

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