Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Rehabilitation im Ernstfall – das sind die Aufgaben der Berufsgenossenschaften. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für die privatwirtschaftliichen Unternehmen in Deutschland zuständig.
Die Berufsgenossenschaften gehören zu den Sozialversicherungsträgern, die sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung vor allem aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen finanzieren. Rund 3,2 Millionen Betriebe in Deutschland sind Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.
Angestellte müssen von ihrem Arbeitgeber bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter sich bei einer Berufsgenossenschaft melden muss. Verschiedene Berufsgenossenschaften in Deutschland organisieren sich im Rahmen der unterschiedlichen Branchen:
Berufsgenossenschaften sorgen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Den Genossenschaften obliegt es zudem, die Unfall- und Krankheitsfolgen finanziell auszugleichen. Es besteht ja nach Versicherungsfall Anspruch auf:
Die Aufgaben einer Berufsgenossenschaft lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Im Bereich der Prävention beraten die Berufsgenossenschaften den Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hierzu können sie Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die das Verhalten der Arbeitnehmer sowie Maßnahmen der Arbeitgeber regeln und somit zur Gefahrenprävention beitragen. Wer vorsätzlich oder auch fahrlässig gegen solche Vorschriften verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Im Auftrag der Berufsgenossenschaften sorgen Aufsichtspersonen dafür, dass die Regeln eingehalten werden, etwa durch Betriebsbesichtigungen und Schulungen.
Ein anderes Aufgabenfeld von Berufsgenossenschaften, die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, beinhaltet die folgenden Aspekte:
Bereits 1881 forderte Kaiser Wilhelm I. den Reichskanzler Otto von Bismarck auf, eine Sozialversicherung in Form von Berufsgenossenschaften einzuführen, welche Arbeiter gegen Betriebsunfälle versichern würde. Bismarck konnte die Vorstellungen des Kaisers erst drei Jahre später umsetzen. Ganze 57 dieser Genossenschaften nahmen 1885 ihre Arbeit auf. Bereits ein Jahr danach erließen sie Unfallverhütungsvorschriften, um Arbeitsunfälle zu vermeiden 1887 konnten bereits 62 Berufsgenossenschaften mit knapp 320.000 Betrieben und fast vier Millionen Versicherten verzeichnet werden.
Bis zum Zweiten Weltkrieg schlossen sich einige regionale Berufsgenossenschaften zu deutschlandweit tätigen Unfallversicherungsträgern zusammen. Mit der Teilung Deutschlands änderte sich die Organisation der Berufsgenossenschaft: In der DDR wurden sie alle aufgelöst. Einige von ihnen wurden in Westdeutschland neu gegründet, andere verschwanden allerdings auch ersatzlos. Bis zur Wiedervereinigung 1990 beschränkte sich das Wirken der Berufsgenossenschaften auf den Westen Deutschlands.
Über die Jahrzehnte bis zur Wende wurde das Aufgabengebiet der Berufsgenossenschaften stetig ausgebaut und erweitert. Bemüht waren die Genossenschaften vor allem bei der Perfektionierung der Unfallverhütungsmethoden. Durch die Überführung der DDR-Unfallversicherung in das System der westdeutschen Sozialversicherungsträger entstanden allerdings hohe Kosten. Dadurch mussten die Beiträge der Berufsgenossenschaft stark angehoben werden.
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