Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag

KF Personal vermittelt Talente auf Wunsch auch in einen befristeten Arbeitsvertrag

Wer von einem befristeten Arbeitsvertrag hört, findet diesen in den meisten Fällen weniger attraktiv. Und das ist er in der Realität auch. Denn ein befristeter Arbeitsvertrag bedeutet, dass das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Mit der zugehörigen anschließenden Unsicherheit.

Aus diesen Gründen ist jedem Angestellten zu raten, das Unterzeichnen eines befristeten Arbeitsvertrages zu vermeiden. Sofern die Möglichkeit besteht, sollte er dem unbefristeten Arbeitsvertrag den Vorzug geben. Denn nur er sichert finanzielle Planbarkeit und soziale Absicherung für einen langen Zeitraum.  

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sieht das anders aus. Er schafft Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit. Aus diesem Grund und zum Schutz der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber befristete Arbeitsverträge mit einigen Auflagen versehen. So ist ein befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein sogenannter sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher können zum Beispiel vorbestimmte Projektzeiträume, Elternzeitvertretungen oder Saisonarbeit sein. Sind diese Voraussetzungen für eine Befristung des Arbeitsvertrages gegeben, kann der Arbeitgeber die Befristung sogar beliebig oft verlängern.

Talente des kaufmännischen Bereiches, die bestens qualifiziert sind und für ihren Job brennen, haben die Wahl: Wenn sie sich nach einem neuen Job umsehen, können sie sich an KF Personal wenden. Sie suchen passende Traumjobs in den Bereichen Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung & Controlling, Logistik, Sekretariat & Sachbearbeitung oder Projektmanagement – und schließen auf Wunsch befristete Arbeitsverträge von vornherein aus. So geht das Fairmitteln von kaufmännischen Profis heute.

Besonderheiten des befristeten Arbeitsvertrages

Befristete Arbeitsverträge sind gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Sie enthalten die Bestimmungen zur Teilzeitarbeit ebenso wie die Voraussetzungen für einen befristeten Arbeitsvertrag. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis über eine vorher bestimmte Dauer geschlossen wird. Auch kann ein bestimmter Zweck zugrunde liegen. Ein gutes Beispiel dafür ist eine Elternzeitvertretung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG. Ein befristeter Arbeitsvertrag, der mit einem Datum begrenzt ist, endet nach Ablauf dieser Dauer. Tritt ein Arbeitnehmer einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag an, endet dieser nach Erfüllung des Zwecks. Also beispielsweise, wenn die Kollegin aus der Elternzeit zurückkehrt.  

Eine weitere Sonderform des befristeten Arbeitsvertrages ist der vorübergehende Bedarf. Er ist in § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG geregelt. Vorübergehenden Bedarf gibt es typischerweise in der Saisonarbeit: Weihnachtsgeschäft, Inventur oder Ernte. Vorübergehender Bedarf, der befristete Arbeitsverträge rechtfertigt, kann auch ein erhöhter Personalbedarf für ein einzelnes Projekt sein. Dies ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber im Anschluss definitiv keine weiteren Projekte in dieser Größenordnung erwartet, also tatsächlich keinen dauerhaften erhöhten Bedarf an Mitarbeitern hat.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist auch dann zulässig, wenn es sich um den ersten Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters nach Ausbildung oder Studium handelt (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG). Hier ist aber die Befristung auf zwei Jahre die absolute Obergrenze, so der Gesetzgeber. Ist es für den Arbeitnehmer bereits der zweite Job nach Abschluss seiner Ausbildung, darf der Arbeitgeber sich nicht mehr auf diesen Sachgrund berufen.

Die Möglichkeit zur Befristung kann auch durch die Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG) gegeben sein. Vor allem in Rundfunk und Fernsehen ist diese Form des befristeten Arbeitsvertrages weit verbreitet. Aus der Rundfunkfreiheit und dem Interesse an Programmvielfalt werden befristete Beträge für Regisseure, Moderatoren und Redakteure in dieser Branche abgeleitet. Auch Schauspieler oder Sportler erhalten in der Regel nur befristete Arbeitsverträge.

Was natürlich ebenfalls möglich ist, ist die Befristung auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers. Möchte er beispielsweise nur einen gewissen Zeitraum überbrücken, kann er ebenfalls ein befristetes Arbeitsverhältnis antreten. Die Rechtsgrundlage hierfür bietet § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG und benennt „Gründe in der Person des Arbeitnehmers“.

Befristeter Arbeitsvertrag für kaufmännische Talente: Bei KF Personal nur auf Wunsch

Obwohl ein befristeter Arbeitsvertrag für die meisten Arbeitnehmer eher abschreckend ist, streben einige ihn gezielt an. Das kann zum Beispiel auf Talente der Bereiche Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung & Controlling, Logistik, Sekretariat & Sachbearbeitung oder Projektmanagement zutreffen, die sich einfach noch nicht dauerhaft niederlassen oder noch mehrere verschiedene Unternehmen innerhalb kürzerer Zeit kennenlernen wollen.  

Vielleicht wollen sie die Option des befristeten Arbeitsvertrages nutzen, um ihren Lebenslauf mit diversen Erfahrungen zu bereichern. Hierfür eignen sich befristete Arbeitsverträge. Wenn Fach- und Führungskräfte des kaufmännischen Bereiches sich ein solches Anstellungsverhältnis auf Zeit wünschen, kann KF Personal sie schnell und erfolgreich in ein solches vermitteln.  

KF Personal lässt den entscheidenden Karrierefunken überspringen und vermittelt Fach- und Führungskräfte aus allen kaufmännischen Berufen in erstklassige Unternehmen in Deutschland und der Schweiz – auf Wunsch auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Fair, unkompliziert und garantiert mit den besten Zukunftsaussichten für ihren neuen Job.

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