Manchmal ist die beste berufliche Lösung auch die flexibelste. So ist es mit einem Aushilfsjob, der in manchen Zeiten des Lebens einfach das richtige Arbeitszeitmodell ist. Zwar ist die Festanstellung in Vollzeit das Arbeitsmodell, welches die höchste Vergütung und damit die beste soziale Absicherung bietet – auch im Hinblick auf die spätere Rente. Doch in bestimmten Situationen, zum Beispiel in der Familienphase, sind oft nur wenige und flexibel planbare Arbeitsstunden möglich.
Eine gute Alternative kann dann der Aushilfsjob sein. Denn eine Festanstellung, gleich, ob in Teil- oder Vollzeit, kann nur in Ausnahmefällen dieselbe Flexibilität wie ein Aushilfsjob mit sich bringen. Ein Aushilfsjob oder eine geringfügige Beschäftigung ist auch während des Studiums oder zusätzlich zu einer Festanstellung vorstellbar. Denn mit einem Aushilfsjob lässt sich auf einfache Art etwas dazuverdienen.
Als 450-Euro-Job ist der Aushilfsjob in Deutschland verlässlich geregelt. Trotz ihres geringen Verdienstes sind auch Personen mit Aushilfsjob daher sozial abgesichert. Arbeitgeber, die Angestellte in einem Aushilfsjob beschäftigen, müssen Pauschalbeiträge für die Krankenversicherung (in Höhe von 13 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes) und Beiträge zur Rentenversicherung zahlen: Sie betragen 15 Prozent des Bruttoarbeitslohns. Eine Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Aushilfsjobber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Des Weiteren profitieren Personen, die einen Aushilfsjob ausüben, von der Absicherung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Diese Beitragslast trägt der Arbeitgeber allein. Wovon gering verdienende Aushilfsjobber trotz aller Gleichstellungsbemühungen nicht profitieren, sind die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Für diese Absicherungen zahlt der Arbeitgeber im Fall des Aushilfsjobs nichts ein.
Die oben genannten Punkte gelten grundsätzlich auch für einen Aushilfsjob in einem privaten Haushalt: Wer eine Haushaltshilfe oder ähnliches bei sich zu Hause beschäftigen möchte, muss diese über die Minijob-Zentrale zur Sozialversicherung anzumelden. Im Anschluss ist derjenige, der den Aushilfsjob im Privathaushalt angenommen hat, arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer angestellt – mit allen Rechten und Pflichten.
Im Sonderfall des Aushilfsjobs im Privathaushalt muss der Arbeitgeber etwas geringere Abgaben zahlen als für einen Aushilfsjob im gewerblichen Bereich: Im Privathaushalt liegt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bei nur fünf Prozent des Einkommens. Ebenso ist es mit der Pflichtabgabe zur Rentenversicherung des geringfügig Beschäftigten – sie liegt ebenfalls bei nur fünf Prozent. Der Arbeitnehmer zahlt überdies die Höhe der Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag. Auf Antrag kann er sich von dieser Zahlung jedoch befreien lassen. Diese Entscheidung sollte er sich allerdings gut überlegen: Denn dadurch hat er zwar aktuell etwas mehr übrig, nimmt aber dafür Einbußen bei der Rente in Kauf.
Privatpersonen, die offiziell angeben, einen Aushilfsjob im Haushalt anzubieten, genießen Vorteile. Vor allem ist die Haushaltshilfe dann gesetzlich unfallversichert: gut für sie und gut für den Arbeitgeber. Wer den Aushilfsjob seiner Reinigungskraft offiziell anmeldet, erhält überdies Steuerersparnisse. Pro Jahr sind 20 Prozent der entstandenen Kosten von der Steuerschuld abziehbar – der Maximalbetrag liegt allerdings bei 510 Euro.
Drei Arten bestimmen den Aushilfsjob. Die erste nennt sich „kurzfristige Beschäftigung“. Ein solcher Aushilfsjob ist von vornherein auf drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt. Die Saisonarbeit in der Landwirtschaft ist ein gutes Beispiel dafür. Zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung muss der Arbeitgeber im Fall der kurzfristigen Beschäftigung keine Beiträge zahlen. Das Entgelt darf die Summe von 450 Euro im Monat nicht übersteigen.
Die nächste Variante für einen Aushilfsjob ist auch die bekannteste: der Minijob. Diese geringfügige Beschäftigung ist davon geprägt, dass das Monatsentgelt regelmäßig nicht mehr als 450 Euro betragen darf. Wenn ein Aushilfsjob als regulärer Minijob ausgeübt wird, greifen die oben beschriebenen Bedingungen zur sozialen Absicherung. Hier ist die Unterscheidung zwischen gewerblicher Tätigkeit oder einer im privaten Haushalt relevant.
Aus diesem Grund ist der Aushilfsjob in privaten Haushalten auch als dritte und gesonderte Form zu nennen. Arbeitgeber zahlen hier im Vergleich zum gewerblichen Aushilfsjob reduzierte Beiträge.
Änderungen für den Aushilfsjob gibt es laufend. Die letzte stammt aus dem Juli 2019: Sie besagt, dass etwas höhere Entgelte für den Aushilfsjob, also zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro im Monat, allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen. Die Besonderheit von Aushilfsjobs in dieser sogenannten Gleitzone ist nun, dass Arbeitnehmer entweder reduzierte Beiträge zu ihrer Rentenversicherung zahlen oder freiwillig den Beitrag entsprechend ihres tatsächlichen Arbeitsentgeltes leisten. Letzteres hätte für sie den Vorteil, höhere Rentenanwartschaften zu erwerben.
Arbeitgeber, die einen Aushilfsjob in der Gleitzone anbieten, zahlen immer den vollen Anteil in Höhe der Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Seit Juli 2019 wurde die Obergrenze des Entgelts in der Gleitzone auf 1.300 Euro angehoben. Außerdem ist jetzt sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer sind. Denn gemäß der Neuregelung sollen ihre Rentenleistungen durch geringere Eigenzahlungen nicht niedriger sein.
Ein Aushilfsjob ist Ihr aktuell passendes Arbeitsverhältnis. Das ist gut verständlich, denn die rechtlichen und sozialen Absicherungen, selbst bei dem kleinen Einkommen in einem Aushilfsjob, bieten soziale Absicherung. Vielleicht möchten Sie Ihren neuen Traum-Berufszweig im kaufmännischen Sektor erst einmal im Rahmen eines Aushilfsjobs kennenlernen. Dann wenden Sie sich am besten an KF Personal, den Vermittler feuriger Traumjobs im kaufmännischen Bereich. KF Personal lässt den entscheidenden Karriere-Funken überspringen und vermittelt Fach- und Führungskräfte aus allen kaufmännischen Berufen in erstklassige Unternehmen in Deutschland und der Schweiz. Fair, unkompliziert und garantiert mit den besten Zukunftsaussichten für Ihren neuen Job.
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