Arbeitszeit

Arbeitszeit

Arbeitszeit: Rechte und Pflichten beim Ableisten der Erwerbsstunden 

Die Stunden, die wir am Arbeitsplatz verbringen und in denen wir unserem Beruf nachgehen, nennt sich Arbeitszeit.

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Angestellte eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Da Pausen in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt sind, ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, da Werktage tatsächlich von Montag bis Samstag gelten. In gewissen Ausnahmen darf die Maximal-Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag erhöht werden. Dies kann bei einem großen Arbeitsvolumen notwendig sein, aber es muss ein Ausgleich durch Freizeit stattfinden. Über einen Zeitraum von sechs Monaten darf die Arbeitszeit durchschnittlich acht Stunden nicht überschreiten.

Arbeitszeit: Was alles vom Gesetz geregelt wird

Per Gesetz ist die Arbeitszeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen zu rechnen. Wer von 9 Uhr bis 17:30 Uhr arbeitet und 30 Minuten Mittagspause macht, hat eine Arbeitszeit von acht Stunden. Anfahrten und Reisezeiten zählen nicht zur Arbeitszeit, Geschäftsreisen wiederum schon. 

Das Arbeitsgesetz gilt für alle Angestellten und Auszubildenden. Folgende Beschäftigte sind jedoch davon ausgenommen: 

  • Leitende Angestellte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
  • Arbeitnehmer, die Familienangehörige (oder andere Personen) eigenverantwortlich pflegen, erziehen oder betreuen
  • Beschäftigteder Kirchen und der Religionsgemeinschaften
  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • Soldaten
  • Arbeitnehmer auf Handelsschiffen
  • Arbeitnehmer bei der Luftfahrt

Das Arbeitszeitgesetz gibt neben der Pflicht zur Arbeit auch Pausen und Ruhephasen vor, die eingehalten werden müssen. Damit soll ausreichend Möglichkeit zur Erholung gewährleistet werden. 

Pausen und Ruhephasen in Bezug auf die Arbeitszeit 

Laut Gesetz haben Angestellte das Recht, bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten zu machen. Bei einer Arbeitszeit von neun Stunden erhöht sich die Pause auf 45 Minuten.

Werden die Pausen von der Arbeitszeit aufgeteilt, so müssen sie trotzdem jeweils mindestens 15 Minuten lang sein. So ist es nicht möglich, dass ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangt, die Arbeitszeit anders aufzuteilen, sie zum Beispiel sechs Mal am Tag für fünf Minuten zu unterbrechen. Nicht selten verzichten aber auch Arbeitnehmer mit einem hohen Pensum auf ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pausen: Sie arbeiten während ihrer Mittagspause weiter und nehmen ihre Mahlzeit vorm Bildschirm ein. Dabei handelt es sich um unbezahlte Arbeitszeit, die sie sich selbst auferlegen. Dies kann zu ernsten Stresssymptomen führen, Erschöpfung und Konzentrationsmangel bis hin zu einem Burnout. Führungskräfte haben hier eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und müssen dafür sorgen, dass diese ihre Pause uneingeschränkt nutzen können. Gleichzeitig liegt es in ihrer Verantwortung, die Arbeitslast nicht zu groß werden zu lassen und den Druck zu reduzieren.

Neben Pausen sind auch die sogenannten Ruhephasen einzuhalten: Zwischen dem Feierabend und dem Beginn des neuen Arbeitstages müssen mindestens elf Stunden liegen. 

Überstunden: So viel Zeit darf am Arbeitsplatz verbracht werden

Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit eines Angestellten genau festgehalten. Diese beträgt bei einer Vollzeitstelle aktuell zumeist 40 Stunden. Jedoch sind diese Angaben häufig eher Richtwerte und die tatsächliche Arbeitszeit liegt nicht selten über dem, was vertraglich vereinbart ist. Im Schnitt überziehen deutsche Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit pro Woche um vier Stunden. Arbeitnehmer sind nicht zu Überstunden verpflichtet, außer in existenzbedrohlichen Krisen- oder Notfallsituationen des Unternehmens oder bei einem besonderen betrieblichen Bedarf. Darunter fällt zum Beispiel ein Auftrag von großer wirtschaftlicher Bedeutung. 
Sind Arbeitnehmer nicht vertraglich zu Überstunden verpflichtet, dürfen sie diese verweigern. Existiert jedoch eine Klausel zur Mehrarbeit, kann den Mitarbeiter davon höchstens ein ärztliches Attest befreien. Für Führungskräfte gelten wiederum andere Regeln: Da für sie das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, kann von ihnen verlangt werden, dass sie über die maximale Arbeitszeit hinaus Stunden leisten.

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