Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

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Die Bedeutung des Arbeitsvertrages

Einem Arbeitsvertrag dient das Arbeitsrecht als gesetzliche Grundlage. Gemäß deutschem Recht ist ein Arbeitsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern. Der Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis. Sobald beide Parteien den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, dürfen sie sich fortan Arbeitgeber und Arbeitnehmer nennen. So werden sie auch oftmals im Arbeitsvertrag bezeichnet, um Klarheit zu schaffen.

Wer gemäß Arbeitsvertrag der Arbeitgeber ist, kann entweder eine natürliche Person oder aber eine privatrechtliche oder auch eine juristische Person sein. Der Arbeitnehmer hingegen darf nur eine natürliche Person sein. Diese beiden Parteien können miteinander nun einen Arbeitsvertrag abschließen. Er kommt rechtlich betrachtet durch Angebot und Annahme zustande.

Was viele nicht wissen: Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich erstellt werden, da er grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ist. Es ist sogar möglich, ihn mündlich abzuschließen. In diesem Fall aber ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb einer vierwöchigen Frist eine schriftliche Variante nachzureichen. Was der Arbeitsvertrag beinhaltet, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grunde genommen frei untereinander vereinbaren. Einschränkungen könnten durch arbeitsrechtliche Vorgaben bedingt sein. Vor allem Berufsgruppen, die sich innerhalb von Tarifverträgen bewegen, sind hiervon betroffen.

Das kann ein Arbeitsvertrag beinhalten

Trotz der weitgehend freien Vereinbarung der Inhalte gibt es einige Elemente, die im Grunde genommen mittlerweile zu den Standards eines Arbeitsvertrages gehören. So etwas sind zum Beispiel Angaben zum Beginn, zur Dauer und ggf. zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Zudem kann ein Arbeitsvertrag auch wichtige Details enthalten, die sich mit Befristung, Probezeit und Kündigungsfristen befassen. Oft ergänzen in einem Arbeitsvertrag auch Angaben zur Arbeitsleistung, zur Arbeitszeit und zum Urlaubsanspruch die Inhalte.

Der für den Arbeitnehmer wohl wichtigste Punkt, das Gehalt, ist selbstredend ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt. Das Arbeitsentgelt kann entweder ein Festgehalt, ein Zeitlohn oder ein Akkordlohn sein. Was überdies in den Arbeitsvertrag gehört, sind zusätzliche Abmachungen wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt. Regelungen zu Nebenpflichten sowie die Schlussbestimmungen runden den Arbeitsvertrag ab.

Den Arbeitsvertrag besser verstehen

Der Arbeitsvertrag kann die Grundlage für ein befristetes oder für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis darstellen. Ein Arbeitsvertrag bringt Pflichten für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber mit sich. Neben der Zahlung des Gehalts geht ein Arbeitgeber zum Beispiel die Pflichten zur Fürsorge, zur Beschäftigung, zur Urlaubsgewährung und ähnliche weitere ein.

Im thematischen Umfeld eines Arbeitsvertrages finden sich auch Ausdrücke wie Leistungsstörungen. Aufseiten des Arbeitgebers wäre eine Leistungsstörung im Sinne des Arbeitsvertrages, wenn er das Gehalt unangemessen spät zahlt. Arbeitnehmer wiederum verursachen Leistungsstörungen, wenn sie nicht mehr arbeiten können – ob durch eine Erkrankung oder etwas anderes.

Sobald eine der Parteien eine Kündigung schreibt, endet das Arbeitsverhältnis. Für eine Kündigung muss die im Arbeitsvertrag festgelegte Pflicht eingehalten werden. Ein Arbeitsverhältnis endet naturgemäß auch dann, wenn der Arbeitnehmer verstirbt.

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