Unfälle können nicht nur in den eigenen vier Wänden oder auf der Straße passieren, sondern auch am Arbeitsplatz. Als Arbeitsunfall werden alle Unfälle bezeichnet, die während einer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin geschehen. Unter den Begriff Arbeitsunfall fallen:
Dies sind einige typische Beispiele für einen Arbeitsunfall:
Nicht alle Unfälle oder Verletzungen, die einem im Büro widerfahren, gelten jedoch automatisch als Arbeitsunfall. Dazu gehören beispielsweise plötzliches Nasenbluten oder auch ein Herzinfarkt, da sie nicht durch Einwirkungen von außen passieren. Ein Wegeunfall fällt nur dann unter den gesetzlichen Unfallschutz, wenn einem Angestellten auf dem direkten Weg zwischen Job und Zuhause etwas passiert. Hat er einen Zwischenstopp eingelegt, etwa, um einzukaufen, so greift nicht die Definition Arbeitsunfall.
Auch ein Unfall in der Pause wird nicht in jedem Fall als Arbeitsunfall gewertet. In den gesetzlichen Unfallschutz fallen der Weg in die Kantine, in ein Restaurant oder auch zur Toilette. Doch bei persönlichen Erledigungen während der Mittagspause oder auch Verschlucken beim Essen liegt kein Arbeitsunfall vor.
Durch eine Neuerung wurde der Schutz bei Unfällen im Homeoffice stark erweitert: Er gilt auch dann, wenn man im eigenen Zuhause auf dem Weg in der Küche oder zur Toilette einen Unfall erleidet. Darüber hinaus gelten Hin- und Rückwege zwischen Kita und Homeoffice inzwischen als Wegeunfälle.
Durch die Berufsgenossenschaft abgesichert sind Arbeitnehmer, die während einer beruflichen Weiterbildung körperlich zu Schaden kommen. Wichtig dabei ist allerdings der Anlass der Weiterbildung: Sie muss die beruflichen Chancen des Arbeitnehmers verbessern oder im Interesse des Arbeitgebers sein.
Handelt es sich klar um einen Arbeitsunfall, so hat der Beschäftigte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Unfall am Arbeitsplatz und dessen medizinischer Versorgung müssen gewisse Schritte unternommen werden:
Die Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall sind umfangreich und beinhalten zum Beispiel:
Sachwerte werden in der Regel nur für Ersthelfer erstattet. Leistet jemand Erste Hilfe und zerreißt sich dabei Kleidungsstücke, beschädigt seine Brille oder ein sonstiges körperliches Hilfsmittel, so kommt die Unfallversicherung dafür auf.
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