Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit: Ausfall nach gewissen Regeln

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, eine Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung nicht mehr beziehungsweise sie nur unter der Gefahr der Verschlimmerung dieser Erkrankung ausüben zu können: So lautet die offizielle Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses. 

Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt schriftlich bescheinigt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Das wird umgangssprachlich auch „Krankschreibung“ genannt, doch lautet die korrekte Bezeichnung „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.“ Zumeist handelt es sich nur um wenige Tage, doch in Einzelfällen bedeutet Arbeitsunfähigkeit einen Ausfall von Wochen oder gar Monaten. 

Diese Faktoren machen eine Arbeitsunfähigkeit aus:

  • Schwere der Erkrankung
  • Physischer und psychischer Gesamtzustand 
  • Art der Tätigkeit und berufliche Anforderungen

Arbeitsunfähigkeit: Der Knigge für Fehltage

Wer auf der sicheren Seite sein und nicht womöglich noch eine Abmahnung kassieren möchte, sollte sich unbedingt an bestimmte Regeln halten.

  • Ein persönlicher Anruf sorgt für Sicherheit, dass der Chef oder die Chefin auch wirklich über den Ausfall informiert ist. Eine E-Mail kann dagegen ungelesen bleiben.
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sieht vor, dass der Arbeitgeber „unverzüglich“ über die Arbeitsunfähigkeit erfahren muss. Heißt: Bestenfalls den Chef noch morgens vor Arbeitsbeginn informieren.
  • Ein Arztbesuch sollte möglichst frühzeitig erfolgen, denn nur der Mediziner kann die Krankschreibung, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ausstellen. Diese muss laut Gesetz am dritten Fehltag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Doch viele fordern die Bescheinigung schon am ersten Tag ein – und dem ist Folge zu leisten. Es gilt nämlich immer das, was im Arbeitsvertrag steht.
  • Beim Arzt wird auch eine Bescheinigung zur Meldung bei der Krankenkasse ausgehändigt. Nur wenn diese innerhalb von drei Tagen vorliegt, sind Entgeltfortzahlungen gewährleistet. 
  • Wenn noch ein längerer Ausfall zu erwarten ist, müssen Mitarbeiter*innen eine Folgebescheinigung einreichen. Und zwar am letzten Tag der vorherigen Bescheinigung, damit keine Lücke entsteht.
  • Wer zu krank ist, um zum Arzt zu gehen, informiert trotzdem seinen Arbeitgeber und reicht dann eine rückwirkend ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach. 

Mit diesem Jahr dürfte sich die Einreichung der Krankschreibung erheblich vereinfachen: Der „gelbe Schein“ wird abgeschafft und der gesamte Prozess digitalisiert. Der behandelnde Arzt wird künftig die Krankmeldung direkt an die Krankenkasse und den Arbeitgeber weiterleiten.

Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, so erhält er für die ersten sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Beschäftigte wird in dieser Periode zu 100 Prozent entlohnt, vorausgesetzt, er meldet seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich. Danach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das Krankengeld. Diese wird individuell berechnet und nur maximal eineinhalb Jahre für die gleiche Krankheit von der Krankenkasse bezahlt. Zur Berechnung fordert die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung beim Arbeitgeber an. Der Beschäftigte selbst muss das Krankengeld nicht beantragen, doch wenn ein Ausfall von mehr als sechs Wochen abzusehen ist, empfiehlt es sich, die Kasse dennoch selbst zu kontaktieren und schon einmal darauf hinzuweisen. Dann kann diese den Arbeitgeber frühzeitig um die nötigen Belege bitten, die Höhe des Krankengeldes berechnen, und es kommt nicht zu Verzögerungen. 
Da das Krankengeld zumeist weitaus niedriger ausfällt als das Nettogehalt, kann auch eine sogenannte private Krankentagegeld-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Generell ist bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung dringend ratsam, ein Krankentagegeld zu vereinbaren, das ab dem 43. Tag einer Erkrankung gezahlt wird – also nahtlos nach Ablauf der Entgeltfortzahlungen durch den Arbeitgeber. 

Verletztengeld bei Unfall oder Berufskrankheit

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer ein Verletztengeld erhalten, wenn sie wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls beziehungsweise einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind. Ausgezahlt wird dieses Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen, und es beträgt 80 Prozent eines nach bestimmten Kriterien berechneten Regelentgelts, maximal aber die Höhe des Nettoeinkommens.

Damit ein Beschäftigter wieder voll arbeitsfähig werden kann, ist nach einer schwereren Verletzung oder Erkrankung oftmals eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme erforderlich. In bestimmten Fällen zahlt dann die Renten- oder Unfallversicherung ein Übergangsgeld, das zwischen 60 und 75 Prozent des Nettoeinkommens umfasst. 

Daran erkranken die Deutschen

Die jährlichen Gesundheitsreports der Krankenkassen geben Aufschluss darüber, woran die Deutschen erkrankt waren und wie viele Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlagen. Spitzenreiter sind regelmäßig Atemwegserkrankungen, Muskel-Skelett-Beschwerden sowie psychische Probleme. Bei Letzteren ist die Tendenz seit Jahren steigend. Um Fehltage durch Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren, engagieren sich mittlerweile viele Arbeitgeber in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Sie erkennen, dass der Unternehmenserfolg sowie die Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich von gesunden und somit produktiven Mitarbeitern abhängen. 

Mehr Fitness und Zufriedenheit im Büro

Ein Beweggrund für Unternehmer, in ein ausgeklügeltes betriebliches Gesundheitsmanagement zu investieren, kann ein überproportional hoher Krankenstand sein. Eine Mitarbeiterbefragung schafft Einblicke in das, was die Belegschaft wirklich braucht. So können die Beschäftigten – selbstverständlich anonym – angeben, welche negativen körperlichen und psychischen Auswirkungen ihre Arbeit eventuell hat, wie hoch ihr Stresslevel ist, wie motiviert sie sich fühlen und was sie sich vom Arbeitgeber wünschen. Und auch, welche vorhandenen gesundheitsfördernden Aktivitäten bereits gut angenommen werden. Das Unternehmen ist dann am Zug, genaue Ziele festzulegen. 

Maßnahmen des betriebliches Gesundheitsmanagements können sein:

  • Rückenschule und Optimierung der Arbeitsplätze, etwa bei Bedarf Stehplätze oder ergonomische Sitzbälle
  • Betriebssport, Lauftreffs, Yoga-Stunden oder Kooperationen mit lokalen Fitness-Anbietern
  • Gemeinsames Trainieren für Firmen-Sportwettbewerbe
  • Gesundes Essen in der Kantine oder von einem Caterer, eventuell mit vegetarischem/veganem Angebot
  • Teller mit Obst und gesunden Snacks
  • Seminare von externen Dienstleistern zu Themen wie Stressmanagement, Konfliktlösung und Entspannung 
  • Arbeitsumfeld mit Tageslicht, Pflanzen und Rückzugsräumen 
  • Flexible Arbeitszeiten durch Gleit- oder Vertrauenszeit sowie die Möglichkeit zum Homeoffice

Wie die Maßnahmen anschlagen, lässt sich in Form von Kennzahlen ermitteln, beispielsweise anhand der Fehlzeiten und Arbeitsausfällen sowie der Teilnahme an den gesundheitsfördernden Maßnahmen. Unternehmen werden für Aktivitäten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements vom Staat unterstützt, indem die Maßnahmen steuerlich befreit sind, und zwar bis zu einer Höhe von 500 Euro jährlich pro Mitarbeiter. 

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.