Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz: Sorgfaltspflicht des Arbeitsgebers für die Sicherheit der Angestellten

Arbeitgeber haben gegenüber ihrem Personal eine Fürsorgepflicht und müssen für deren körperliche Unversehrtheit Sorge tragen. Geregelt wird der Arbeitsschutz durch ein entsprechendes Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches 1996 in Kraft trat. Das Gesetz dient dazu, allgemeingültige und verbindliche Regelungen des Arbeitsschutzes in Deutschland zu gewährleisten. Der gesetzlich definierte Arbeitsschutz bezieht sich auf folgenden Personenkreis: 

  • Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben
  • Auszubildende, Praktikanten und Personen, die freiwillige soziale oder ökologische Arbeit leisten
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Menschen mit Behinderung, die in einer entsprechenden Werkstatt tätig sind 

Von dem Gesetz ausgenommen sind:

  • Personen, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind
  • Personen, die auf einem Seeschiff eingesetzt werden
  • Personen, deren Arbeitgeber dem Bundesberggesetz unterliegt

Gefährdungsbeurteilung wichtigstes Element im Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gewisse Anforderungen für den Arbeitsschutz zu erfüllen. Die wichtigste Maßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitsplatz muss mögliche Gefahren am Arbeitsplatz seiner Belegschaft ausfindig machen und diese bestmöglich beseitigen. Die Beurteilung der Gefahrenquellen ist ein fortlaufender Prozess. Folgende Aspekte gehören zum Arbeitsschutz: 

  • Arbeitsplatzgestaltung: Das Risiko für Unfälle ist zu minimieren. Der jeweilige Mitarbeiter muss seinen Job so ausführen können, dass seine Gesundheit in keiner Weise gefährdet ist. Der Arbeitgeber muss für die entsprechende Ausstattung sorgen. 
  • Handhabung von Arbeitsmitteln: Maschinen, Arbeitsstoffe und andere Arbeitsmittel werden auf Gesundheitsrisiken untersucht.
  • Einweisung von Mitarbeitern: Genaue Instruktionen sind essentiell, um Beschäftigte auf mögliche Gefahren hinzuweisen und sie für den korrekten Umgang etwa mit Geräten, Maschinen oder Chemikalien zu schulen.
  • Psychologische Belastungen: Auch mögliche negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. 
  • Erste Hilfe: Jeder Betrieb ist verpflichtet, Möglichkeiten zur Ersten Hilfe bereitzuhalten. Häufig sind bestimmte Mitarbeiter speziell dazu ausgebildet, oder es gibt einen Betriebsarzt.

Arbeitsschutz: Was Arbeitnehmer erfüllen müssen

Auch Arbeitnehmer müssen bis zu einem gewissen Grad für ihren eigenen Arbeitsschutz sorgen. Maßnahmen des Unternehmens können nur greifen, wenn sie von den Beschäftigten entsprechend umgesetzt werden. Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Mitarbeiter den jeweiligen Weisungen folgen und so die eigene Gesundheit schützen müssen. Ein Beispiel ist das ordnungsgemäße Tragen von Schutzkleidung. Auch andere Personen können durch Fehlverhalten beziehungsweise Nichtbeachtung der Vorschriften zu Schaden kommen. Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, so trifft den verursachenden Mitarbeiter mindestens eine Mitschuld. Wird gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen, drohen zudem eine Abmahnung oder gar Kündigung.

Die Gefährdungsbeurteilung sichert also den Arbeitsschutz, indem Maßnahmen abgeleitet werden, über die auch die Mitarbeiter Bescheid wissen. Die Belehrung muss während der Arbeitszeit stattfinden. Sie wird anhand eines sogenannten Unterweisungsbogens durchgeführt. Dieser dient einerseits der Dokumentation, dass die Unterweisung stattgefunden hat, enthält aber auch die wichtigsten Punkte des Arbeitsschutzes. Auch kann ein Plan enthalten sein, der die nächsten Termine für eine Unterweisung festlegt. Der Arbeitnehmer unterschreibt den Bogen, um zu bestätigen, dass er die Unterweisung inhaltlich verstanden hat sowie seine Verpflichtung anerkennt, den Verhaltensregeln zu folgen. 

Die folgenden Personen sind an der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligt: 

  • Betriebsarzt: führt umfangreiche Gesundheitsprüfung durch, auch von Arbeitszeiten, und gibt entsprechende Empfehlungen 
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: ein von der Berufsgenossenschaft ausgebildeter Experte, der gemeinsam mit dem Arbeitgeber Konzepte des Arbeitsschutzes entwickelt
  • Sicherheitsbeauftragte: Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ernennen eine Person, welche die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellt, etwa, dass immer genug Schutzkleidung oder Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind

Immer gut geschützt: KF Personal bietet die Traumjobs im kaufmännischen Bereich

Ein gesicherter Arbeitsplatz, hervorragende Konditionen und Karrieremöglichkeiten – das erhalten Sie frei Haus bei KF Personal! Fach- und Führungskräfte im kaufmännischen Bereich können sich nämlich die Suche nach dem Traumjob sparen mit KF Personal als Partner an ihrer Seite. Der Personalvermittlungsprofi für die Berufsgruppen Büromanagement, Bürokommunikation, Human Resources (HR), Einkauf, Buchhaltung & Controlling, Logistik, Sekretariat & Sachbearbeitung oder Projektmanagement bietet die besten Zukunftsperspektiven und Jobs mit Bleibe-Garantie. Registrieren Sie sich noch heute im Talentpool von KF Personal, profitieren Sie von unseren Kontakten und teilweise noch unveröffentlichten Vakanzen, und geben Sie Ihrer Karriere einen echten Raketenstart!