Qualifizierte Talente aus dem kaufmännischen Bereich brauchen sich gewöhnlich keine Sorgen um ihre berufliche Zukunft zu machen. Egal, ob als Einkäufer, Sachbearbeiter, Buchhalter, Controller oder Logistik-Fachkraft – die Chancen am Arbeitsmarkt stehen generell gut, und die Gehälter sind attraktiv.
Trotzdem ist das Thema Arbeitslosengeld ein wichtiges Thema, mit dem sich jeder im Laufe seines Berufslebens beschäftigen sollte. Denn schließlich kann es doch passieren, dass man sich zwischen zwei Jobs befindet oder eine Kündigung erhalten hat. Auch gibt es immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse. In solchen Fällen ist Arbeitslosengeld I eine wertvolle Hilfe, um eine Lücke zwischen zwei Anstellungsverhältnissen finanziell zu überbrücken.
Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dient Arbeitslosengeld I dazu, Arbeitnehmer abzusichern, wenn sie ihre Beschäftigung verlieren. Das Arbeitslosengeld soll zumindest teilweise das Arbeitsentgelt ersetzen, das der Arbeitnehmer nun aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht mehr erhält.
Aus rechtlicher Sicht ist das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung, finanziert aus den Beiträgen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer und deren Arbeitgebern. Um einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Arbeitnehmer eine gewisse geforderte Mindestzeit versichert sein. Heißt: Von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung müssen sie mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei können auch mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Anspruch auf die Leistung des Arbeitslosengeldes haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, aber nicht selbst gekündigt haben, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und die oben genannte Anwartschaftszeit erfüllen. Sich schriftlich oder telefonisch als arbeitslos zu melden, ist nicht ausreichend, um Arbeitslosengeld beziehen zu können. Wer schon früh davon erfährt, dass er in absehbarer Zeit zum Beispiel aus betrieblichen Gründen eine Kündigung erhalten wird, muss sich spätestens drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende bei der Arbeitsagentur melden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Dieses Vorgehen nennt sich frühzeitige Arbeitssuche.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes und der Zeitraum, über den es ausgezahlt wird, sind für die meisten Arbeitslosen die wichtigsten Fragen. Welcher Betrag zu erwarten ist, bemisst sich an dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, welches im letzten Jahr vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde. Aus diesem ermittelt die Arbeitsagentur ein pauschaliertes Nettoentgelt. Wer Kinder hat, erhält von diesem 67 Prozent, während Kinderlose 60 Prozent als Arbeitslosengeld bekommen.
Das Arbeitslosengeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, und die mögliche Bezugsdauer hängt von der Dauer der vorigen Anstellung ab. War ein Arbeitnehmer zum Beispiel innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Arbeitslosmeldung zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt, hat er einen Anspruch auf sechsmonatigen Bezug von Arbeitslosengeld. Umfasste die Anstellung 24 Monate, wächst der Anspruch auf zwölf Monate. Über 50-Jährigen wird ein leicht erhöhter Zeitraum gewährt, innerhalb dessen er Arbeitslosengeld beziehen kann.
Andere Fristen und Bezugszeiträume des Arbeitslosengeldes I gelten für Angestellte, die überwiegend kurz befristet beschäftigt gewesen sind. Zum Beispiel erwerben sie schon dann einen Anspruch auf einen dreimonatigen Bezug von Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens für sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Während man Arbeitslosengeld bezieht, darf man zusätzlich bis zu 15 Wochenstunden einer Beschäftigung nachgehen. Der Erlös hieraus wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet – unter Abzug eines Freibetrages von 165 Euro sowie Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten.
Wer sich in der Zeit seiner Arbeitslosigkeit beruflich weiterbildet, kann ebenfalls Arbeitslosengeld beziehen. Diese Weiterbildung muss allerdings von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Die Grundbedingungen, zum Beispiel die Dauer der Anwartschaftszeit, müssen jedoch in diesem Fall ebenfalls erfüllt werden.
Arbeitslosengeld I ist übrigens nicht mit Arbeitslosengeld II – auch als Hartz IV bekannt – zu verwechseln. Während Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung ist, handelt es sich bei Arbeitslosengeld II um eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll diejenigen unterstützen, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Kein Berufsleben ist wie eine Einbahnstraße. Jeder kann vom Verlust des Arbeitsplatzes betroffen sein – dann ist das Arbeitslosengeld I eine große Stütze. Wer bei der Jobsuche kein Risiko eingehen möchte, wendet sich an KF Personal. Unsere Experten verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und stellen auch Ihnen kurzfristig attraktive Stellenangebote vor. Der Branchenprofi KF Personal ist hervorragend vernetzt und erhält Vermittlungsaufträge von Kundenunternehmen aus den Wirtschaftszweigen Handel, Automobile, Verkehrs– und Transportwesen, Energie, Immobilien, Nahrungsmittel, Textilien und der Fertigungsindustrie. Jetzt ist Schluss mit zeitaufwändigen Bewerbungsmappen, Anschreiben und Lebensläufen! KF Personal macht es Ihnen bei der Stellensuche viel leichter. Wir wissen, dass Sie als Fach– oder Führungskraft beruflich gut mit Bürokratie umgehen können. Nutzen Sie dieses Talent weiterhin für Ihren Job. Wenn es um Ihre Karriereplanung geht, setzen Sie auf die schnelle und unkomplizierte Anmeldung im kaufmännischen Netzwerk von KF Personal. In nur drei Minuten haben Sie alle wichtigen Daten erfasst und abgeschickt. Wir freuen uns darauf, der starke Partner an Ihrer Seite zu sein!