Angestelltenvertrag

Angestelltenvertrag

Anstellungsvertrag: Rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer eine neue Stelle antritt, braucht eine schriftliche Vereinbarung: den Anstellungsvertrag. Ein Arbeitsverhältnis basiert stets auf der rechtlichen Grundlage dieses Schriftstücks. Darin werden alle vereinbarten Leistungen aufgeführt, die der Mitarbeiter erbringen muss, sowie ein vorgegebener Zeitrahmen, der entweder befristet oder unbefristet ist. Der Arbeitgeber zahlt regelmäßig das zuvor festgelegte Gehalt, welches ebenfalls vertraglich festgehalten ist. Neben Pflichten, denen beide Seiten nachkommen müssen, beinhaltet der Anstellungsvertrag aber auch Rechte. Juristisch wird die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als schuldrechtlicher, gegenseitiger Austauschvertrag bezeichnet. 

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, den Inhalt und die Form des Vertrages frei vereinbaren dürfen. Allerdings unterliegen sie dabei den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. 

Was alles im Anstellungsvertrag stehen muss

Inhaltlich muss der Anstellungsvertrag alle wichtigen Rahmenbedingungen und Konditionen des Arbeitsverhältnisses beschreiben. Der Vertrag gilt als wichtiges Dokument, welches auch im Falle eines Rechtsstreits große Bedeutung hat. Daher ist es für Arbeitnehmer sehr wichtig, einen Vertrag genau zu prüfen – oder von einem Experten prüfen zu lassen – bevor er ihn unterzeichnet. Dabei ist zum Beispiel auf folgende Bestandteile zu achten: 

  • Krankheit: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Angestellten sein Gehalt für mindestens sechs Wochen laut Entgeltfortzahlungsgesetz weiterhin zu zahlen, wenn dieser erkrankt und daher nicht arbeiten kann. 
  • Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Vorgaben aus dem Bundesurlaubsgesetzt sollte dabei nicht unterschritten werden. Mehr Urlaubstage sind wiederum immer möglich.
  • Kündigung: Der Anstellungsvertrag sollte die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen enthalten, die das Bürgerliche Gesetzbuch vorschreibt. 
  • Vergütung: Es sollte darauf geachtet werden, dass das im Anstellungsvertrag angegebene Gehalt auch der Summe entspricht, die im Vorfeld abgesprochen wurde – inklusive eventuellem Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Vertrag hält alle Modalitäten des Arbeitsverhältnisses fest

Darüber hinaus müssen gewisse Formalitäten im Vertrag enthalten sein, wie etwa, dass eindeutig beide Vertragsparteien benannt werden. Nur so ist deutlich, zwischen wem der Vertrag zustande kommt. Dies fällt vor allem dann ins Gewicht, wenn es sich um ein großes Unternehmen mit Unterfirmen und Tochtergesellschaften handelt. Es ist wichtig, dass klar ersichtlich ist, bei wem genau der Mitarbeiter angestellt ist. 

Außerdem gehören in den Anstellungsvertrag die folgenden Angaben: 

  • Das genaue Datum, an dem die Zusammenarbeit aufgenommen wird
  • Die Dauer der Probezeit
  • Der Arbeitsort
  • Der Jobtitel des Mitarbeiters sowie seine Haupttätigkeiten
  • Die Arbeitsstundenzahl pro Woche und gegebenenfalls eine Klausel zu Überstunden

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen den Anstellungsvertrag handschriftlich unterzeichnen. Erst dann ist er rechtsgültig. 

Ein Anstellungsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Ist der Vertrag befristet, so ist ein exaktes Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet, enthalten. Manchmal handelt es sich um eine Zweckbefristung, die an ein Ereignis gebunden ist, dessen Eintritt automatisch die Zusammenarbeit beendet. 

Der für den Arbeitnehmer wohl wichtigste Punkt, das Gehalt, ist selbstredend ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt. Das Arbeitsentgelt kann entweder ein Festgehalt, ein Zeitlohn oder ein Akkordlohn sein. Was überdies in den Arbeitsvertrag gehört, sind zusätzliche Abmachungen wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt. Regelungen zu Nebenpflichten sowie die Schlussbestimmungen runden den Arbeitsvertrag ab.

Sobald eine der Parteien eine Kündigung schreibt, endet das Arbeitsverhältnis. Für eine Kündigung muss die im Arbeitsvertrag festgelegte Pflicht eingehalten werden. Ein Arbeitsverhältnis endet naturgemäß auch dann, wenn der Arbeitnehmer verstirbt.

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