Sie haben im Job immer alles gegeben, sich neuen Herausforderungen gestellt und sitzen fest im Sattel. Jetzt, mit fortschreitendem Alter, spüren Sie, dass Ihr Drive ein wenig nachlässt und Sie gern etwas kürzertreten möchten. Aber schon früh in Rente zu gehen ist auch nicht das Richtige, wenn man seinen Job liebt.
Für Karrierehelden im kaufmännischen Bereich könnte das Modell der Altersteilzeit interessant sein. Denn mit der Altersteilzeit kann die Arbeitszeit individuell reduziert werden. Die Altersteilzeit kann alternativ auch einen vorzeitigen und fließenden Übergang in den Ruhestand vorbereiten.
Auch für Unternehmen ist die Altersteilzeit interessant. Denn die sich nur allmählich zurückziehenden älteren Mitarbeiter lassen nach und nach Arbeitsplätze für den Nachwuchs frei werden. Diese können sich in den jeweiligen Betrieb einarbeiten und von dem Wissen der erfahrenen Kollegen in Altersteilzeit immens profitieren. Möglicherweise können die jungen Mitarbeiter nach dem kompletten Rückzug eines Kollegen in Altersteilzeit dann eine volle Stelle besetzen.
Talente im kaufmännischen Bereich finden ihren maßgeschneiderten Traumjob bei KF Personal, dem Personalvermittler in den Branchen Logistik, Handel und Vertrieb. Ob Sie die nachrückende Nachwuchskraft sind oder viel Erfahrung mitbringen und Ihr Berufsleben schon jetzt bis zum Ende sinnig planen wollen – KF Personal vermittelt Ihnen bei Bedarf auch Jobs mit Aussicht auf Altersteilzeit.
Laut Arbeitsagentur ist die Altersteilzeit ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. In der Altersteilzeit wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert und die erfahrenen Arbeitnehmer erhalten ein entsprechend reduziertes Gehalt. Dieses geringere Gehalt stockt der Arbeitgeber um 20 Prozent auf. Er zahlt außerdem zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Arbeitnehmer zu mindestens 90 Prozent des Entgelts rentenversichert ist, das er bei der bisherigen Arbeitszeit erhalten hätte. Auf arbeitsrechtlicher Grundlage (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) können auch höhere Aufstockungsleistungen vorgesehen werden.
Die Altersteilzeit hat zwei Vorteile: Zum einen ermöglicht sie Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Zum anderen können die nun entstehenden Arbeitsplätze neu besetzt werden – durch arbeitslose Personen oder durch junge Menschen, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben und jetzt durchstarten wollen.
Für die Altersteilzeit gelten feste Rahmenbedingungen. Um die Vorteile der Altersteilzeit für sich nutzen zu können, müssen demnach Beschäftigte älter als 55 Jahre alt sein und noch mindestens drei Jahre bis zur regulären Rente vor sich haben. Des Weiteren müssen sie nachweisen, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Arbeitnehmer sollten wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt. Das Vereinbaren einer Altersteilzeit und deren Bedingungen muss deshalb immer auf freiwilliger Basis von beiden Seiten geschehen. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können als Richtlinien zur Altersteilzeit dienen. In einigen Fällen regeln sie sogar die Altersteilzeit verbindlich.
Es gibt grundsätzlich zwei Modelle der Altersteilzeit. Das eine nennt sich Gleichverteilungsmodell und das andere Blockmodell. Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und dann auf die gesamte Dauer der Altersteilzeit aufgeteilt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gemeinsam abstimmen, wie die restliche Arbeitszeit abgearbeitet werden soll. Es muss also nicht zwangsläufig der typische Halbtagsjob sein, alternativ wäre auch der projektgebundene Einsatz denkbar.
Das Blockmodell sieht eine Entscheidung zwischen Arbeitsphase und Freistellungsphase vor. Wenn die Arbeitsphase an der Reihe ist, arbeitet der Angestellte voll und erhält dabei das halbe Gehalt. Dieses erhält er auch während der arbeitsfreien Phase. So wechseln sich im Blockmodell Phasen der Erholung mit denen der Arbeit ab.
In der Bundesrepublik Deutschland trat am 01. August 1996 das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) in Kraft. Es war als ein Arbeitsmarktförderungsgesetz gedacht. Das Gesetz löste damals die sogenannte Vorruhestandsregelung ab. Zunächst war die Regelung so, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in Altersteilzeit weiterhin die Hälfte des bisherigen Bruttoentgeltes zahlte und die Arbeitsagentur den Rest aufstockte. Die Bedingung für diese Förderung war allerdings, dass die nun freiwerdende Arbeitsstelle durch einen Arbeitslosen oder durch einen Berufsanfänger besetzt werden musste.
Seit dem 01. Januar 2010 wurde die Altersteilzeit nicht mehr durch solche Zuschüsse der Arbeitsagentur gefördert. Der Deutsche Bundestag nannte als Hauptgrund für diese Aufhebung, dass sich damals die Altersteilzeit faktisch zu einem Instrument der Frühverrentung entwickelt habe. Denn etwa 90 Prozent der Personen in Altersteilzeit hätten das Blockmodell gewählt. Daher sei das Ziel des gleitenden Überganges in den Ruhestand verfehlt worden. Wer sich also heute für die Altersteilzeit interessiert, ist darauf angewiesen, dass eine entsprechende Einigung mit dem Arbeitgeber möglich ist.
Der Personalvermittler KF Personal hat sich darauf spezialisiert, Talenten im kaufmännischen Bereich perfekt passende Jobs zu vermitteln. Ein Wunsch an den Traumjob kann natürlich auch sein, dass dieser die Option auf Altersteilzeit beinhaltet. Wenn diese Ihrer Vorstellung entspricht, sollten Sie uns gleich Ihre Bewerbung schicken. Geben Sie an, dass Sie sich später Altersteilzeit wünschen – Ihr perfekter Job wartet schon auf Sie.
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